hallo community,
meine freundin hat ein großes problem. sie hatte vor einigen monaten ein p-konto eingerichtet, weil eine kontopfändung auf dem konto ist. so wurde es ihr von der bank angeraten...seitdem bezahlt sie monatlich 15euro kontoführungsgebühren. ihr wurde zugesichert das ein betrag bis ~950 euro nicht pfändbar sei. das lief bis heute auch ganz gut.
nun ist sie aber im 7. monat schwanger und hat beihilfen beim sozialamt beantragt sowie geld aus dem "neu" gebildeten bildungstopf für unseren 3jährigen.
nun sind am 31.05. sozialhilfe, unterhaltsvorschuß, beihilfe zur babyausstattung sowie die nachzahlung aus dem bildungstopf. in summe waren das 995euro.
um die sache mal aufzuschlüsseln
133,- unterhaltsvorschuss vom jugendamt
350,- beihilfe babyausstattung
460,- sozialhilfe
52,- aus dem bildungstopf
----
995,- in summe
es folgt demnächst noch 184,- kindergeld
nun hat sie sich gleich 650 euro gesichert (vorahnung?), aber daher noch einige verpflichtungen überwiesen werden müssen hat sie eben noch geld auf dem konto gelassen.
heute wollte ich für sie die wickelkommode überweisen, aber das ging nicht. die dame von der bank konnte mir keine auskunft geben, was auch ok ist da keine schriftliche vollmacht vorlag.
als ich dann aber versuchen wollte 50,- abzuheben schlug mir der automat vor das nur noch der alternativbetrag von 25,- ausgezahlt werden kann. nun sind noch 230,- euro auf dem konto und sie kommt nicht ran. das komische diesen monat dazu ist, dass normale kontoführungsgebühren abgebucht wurden und nicht die 15,- wie gewöhnlich bei dem p-konto.
die alles entscheidenden fragen sind:
a) kann die bank von alleine das konto wieder zurückstufen, von p-konto zu normal?
b) kann die bank diese gelder einfach einbehalten/pfänden?
c) welche dieser beträge darf nicht gepfändet werden?
d) was ist mit der 7-tage regelung geworden, in der man sich das geld vom konto holen kann?
e) wie hoch ist der pfändfreie betrag bei 1 erwachsener (schwangerschaft) + 1 kind (3j)
f) reicht es mit den entsprechenden bescheiden bei der bank vorzusprechen um das geld zu bekommen?
g) oder muss der umweg über das gericht gegangen werden?
h) was mache ich am besten als nächstes?
das problem ist unter anderem auch das die gelder an bestimmte zwecke gebunden sind (beuhilfe) und diese zweckgemäße verwendung nachgewiesen werden muss.
danke, ich würde mich über eine schnelle aufschlussreiche antwort SEHR freuen.
mfg smurfi
meine freundin hat ein großes problem. sie hatte vor einigen monaten ein p-konto eingerichtet, weil eine kontopfändung auf dem konto ist. so wurde es ihr von der bank angeraten...seitdem bezahlt sie monatlich 15euro kontoführungsgebühren. ihr wurde zugesichert das ein betrag bis ~950 euro nicht pfändbar sei. das lief bis heute auch ganz gut.
nun ist sie aber im 7. monat schwanger und hat beihilfen beim sozialamt beantragt sowie geld aus dem "neu" gebildeten bildungstopf für unseren 3jährigen.
nun sind am 31.05. sozialhilfe, unterhaltsvorschuß, beihilfe zur babyausstattung sowie die nachzahlung aus dem bildungstopf. in summe waren das 995euro.
um die sache mal aufzuschlüsseln
133,- unterhaltsvorschuss vom jugendamt
350,- beihilfe babyausstattung
460,- sozialhilfe
52,- aus dem bildungstopf
----
995,- in summe
es folgt demnächst noch 184,- kindergeld
nun hat sie sich gleich 650 euro gesichert (vorahnung?), aber daher noch einige verpflichtungen überwiesen werden müssen hat sie eben noch geld auf dem konto gelassen.
heute wollte ich für sie die wickelkommode überweisen, aber das ging nicht. die dame von der bank konnte mir keine auskunft geben, was auch ok ist da keine schriftliche vollmacht vorlag.
als ich dann aber versuchen wollte 50,- abzuheben schlug mir der automat vor das nur noch der alternativbetrag von 25,- ausgezahlt werden kann. nun sind noch 230,- euro auf dem konto und sie kommt nicht ran. das komische diesen monat dazu ist, dass normale kontoführungsgebühren abgebucht wurden und nicht die 15,- wie gewöhnlich bei dem p-konto.
die alles entscheidenden fragen sind:
a) kann die bank von alleine das konto wieder zurückstufen, von p-konto zu normal?
b) kann die bank diese gelder einfach einbehalten/pfänden?
c) welche dieser beträge darf nicht gepfändet werden?
d) was ist mit der 7-tage regelung geworden, in der man sich das geld vom konto holen kann?
e) wie hoch ist der pfändfreie betrag bei 1 erwachsener (schwangerschaft) + 1 kind (3j)
f) reicht es mit den entsprechenden bescheiden bei der bank vorzusprechen um das geld zu bekommen?
g) oder muss der umweg über das gericht gegangen werden?
h) was mache ich am besten als nächstes?
das problem ist unter anderem auch das die gelder an bestimmte zwecke gebunden sind (beuhilfe) und diese zweckgemäße verwendung nachgewiesen werden muss.
danke, ich würde mich über eine schnelle aufschlussreiche antwort SEHR freuen.
mfg smurfi