[QUOTE="Immobilienhelfer, post: 1662133, member: 6652"]
Hallo,
hier steht alles über das P-Konto drin:
P konto, pfändung konto, giro mit pfändungsschutz und sicherheit
a) kann die bank von alleine das konto wieder zurückstufen, von p-konto zu normal?
Können theoretisch....aber sollte sie nicht
b) kann die bank diese gelder einfach einbehalten/pfänden?
NEIN!!!
Kindergeld ist sowieso unpfändbar und es gilt der Pfändungsfreibetrag.
Allerdings würde ich vorsichtshalber die 7 Tage Frist einhalten. Aber trotzdem einmal auf das Gericht zu einem Rechtspfleger gehen, damit sich was bewegt.
c) welche dieser beträge darf nicht gepfändet werden?
Es darf nichts gepfändet werden; siehe Pfändungsfreibeträge.
d) was ist mit der 7-tage regelung geworden, in der man sich das geld vom konto holen kann?
Die gilt weiterhin!!
Siehe auch die Homepageadresse oben.
e) wie hoch ist der pfändfreie betrag bei 1 erwachsener (schwangerschaft) + 1 kind (3j)
1359,99 €
ob Schwangerschaft oder nicht, das Kind zählt noch nicht...
f) reicht es mit den entsprechenden bescheiden bei der bank vorzusprechen um das geld zu bekommen?
Nein, die musst auf das Gericht gehen zu einem Rechtspfleger, damit sich die Bank bewegt.
Es gibt auch ausnahmen bei den Banken, aber darauf würde ich nicht bauen.
[/QUOTE]