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Hilfe Nachzahlung einbehalten /OEG

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Hallo ich rufe hier hilfe an Allen bin Opfer von Gewalttat vor kurzem habe ich Bescheid von der Opferentschädigung bekommen -Versorgungsamt

Für die Zeit vom 01.08.1998 bis 31.12.2002 Nachzahlung wurde einbehalten wegen Erstattungsanspruch des damaligen Sozialamt und Jobcenter so folgendes

ich habe für o.g Zeitraum Sozialhilfe bekommen ABER die habe ich mit ein Vergleich Antrag getilgt, im Jahre 2007 habe von der Sozialamt mir Schriftlich Bestätigen lassen dass ich keine mehr Schulden habe . darf das Sozialamt jetzt sagen ach ja Jetzt haben wir nochmal Angebot von eine Behörde bekommen wollen wir nochmal Geltend machen ?? geht das überhaupt das Sozialamt forderte von mir 23000,00 EUr

ich habe aber Antrag auf Vergleich gemacht und 3000 € angeboten mit der Voraussetzung restliche Versichtet wird , damals hat das Sozialamt statt gegeben und mir sogar 2x Schriftlich Bestätigt, dass die Keine Forderung mehr haben und mit Vergleich alles getilgt betrachtet. Obwohl diese Bestätigung dem Versorgungsamt vorlag bittet trotzdem die Nachzahlung an die Sozialamt, die sachbearbeiter sagte mir am tel. muss ich trotzdem machen . meine Frage darf das Sozialamt gegenüber Versorgungsamt erstattungsanspruch trotz diese Vergleich geltend machen . Ich habe gar kein Falsche Angaben gemacht im Jahre 2007 war nicht bekannt ob die Opferentschädigung bewilligt wird oder nicht vor 7 Tage bekomme ich den Bescheid .

ich habe überhaupt nicht arglistige Täuschung oder sonst was gemacht. und das gleiche Zeitraum hat er auch an Jobcenter angeboten komisch ich habe aber für diesen Zeitraum keine ALG II bekommen , das gesetzliche Hartz IV wurde ja erst im ab 1.1.2005 geführt. aber die Opfer-Leistung bezieht sich für die Zeitraum vom 1.8.1998 bis 31.12.2002 , mit Welche Grundlage wird der Jobcenter dort Erstattungsansprüche geltend machen die Sie muir für diesen Zeitraum nicht bezahlt haben ??


nach meiner Sicht muss die Nachzahlung mir überwisen werden oder ? wer kennt sich aus ich bin für jeder Antwort dankbar

Vielen Dank
 
[Danke Tuesday für dein Hinweis aber da muss man Mitglied werden kostenlose Beratung gibt es nicht . ich habe hier in Form gefragt ob jemand mein Fragen beantworten könnte . es gibt nicht anderes abzuwarten ich kann sowieso die Entscheidung der Ämter nicht beeinflussen. die haben immer Recht .
 
Hallo, ich habe leider vieles nicht verstanden, da zu verwirrend, ich kann dir nur eines sagen:
Weder ein Sozialamt noch eine Arge darf dir diese Nachzahlung oder Rente anrechnen, das bed. dass du nix dafür kannst, wenn du 2000 Euro Nachzahlung bekommst auf einmal.....es ist auch kein Einkommen im rechtl. Sinne, das bed. diese OEG Rente, sollte es sich um Grundrente handeln, darf dir niemand nehmen und auch nicht anrechnen.
Dieses Geld ist eine Entschädigung, die egal, ob sie 100 Euro oder 600 Euro ausmacht, dir niemand verrechnen darf...
Ich habe das nicht ganz verstanden, dass du offene Gelder b. Sozialamt hast??
Und was genau hat die Arge mit dem ganzen zu tun?
Ich schreibe nur das in Bezug auf die Grundrente. Solltest du eine OE-Ausgleichsrente oder OE -Berufsschadensausgleich erhalten, da steht es nicht fest, wie viel jemand anrechnen darf.....
Ich hoffe, es gibt bald eindeutige Urteile, es gibt Orgas die sagen, auch das dürfte nicht angerechnet werden....oder höchstens ein Teil....
Aber da gehen die Meinungen auseinander.....
 
[Danke Tuesday für dein Hinweis aber da muss man Mitglied werden kostenlose Beratung gibt es nicht . ich habe hier in Form gefragt ob jemand mein Fragen beantworten könnte . es gibt nicht anderes abzuwarten ich kann sowieso die Entscheidung der Ämter nicht beeinflussen. die haben immer Recht .

Hallo Gast!
Nein Sie haben nicht immer Recht!!!
Kämpfe um Deine Rechte! Was anderes bleibt Dir nicht übrig!
Und Vermisst hat Recht! Opferrente darf nicht angerechnet werden!
Du musst schon genauer schreiben um was es genau geht!

Gruß

Apy
 
ich bedanke mich euch erstmal Vermisst und Apy Vielen Dank .
es geht nicht um Grundrente sondern ,Ausgleichrente und Berufsschadenausgleich .


zur Klarstellung nochmal : ich habe Jetzt für den Zeitraum von 01.08,1998 bis 31.12.2002 eine Nachzahlung von der OEG , o.g Leistung Keine Grundrente.

das Versorgungsamt hat die Nachzahlung behalten und an Jobcenter ARGe und sozialamt wegen Ersatzanspruch angeboten. Ich habe aber zu dieser Zeitpunkt keine Hartz IV bekommen die gab erst .1.1.2005 und das erhaltene Sozialhilfe habe ich damals mit ein so genannte VERGLEICH erledigt und mir im jahr 2007 schriftlich
Bestätigt dass das Sozialamt keine Ansprüche gegenüber mein person hat. das habe ich in der Hand. darf das Sozialamt jetzt nochmal von deise Geld erstattungsansprüche geltend machen ?????

der Arge Jobcenter darf nicht weil zu dieser Zeit gab keine Hartz IV .


was meint ihr diese Nahzahlung muss mir bezahlt werden oder?
 
Hallo Apy Hallo Vermisst danke für euro Antworten

es geht nicht um Grundrente sondern Berufsschadenausgleich und Ausgleichrente Einkommensabhängige Leistungen nach dem OEG.

für den Zeitraum 1.8.1998 bis 31.12.2002 hat das Landesamt- Versorgungsamt die Nachzahlung einbehalten und zu Befriedigung an das ARGE /Jobcenter und Sozialamt angeboten . das ist soweit Ok das darf der Versorgungsamt. ABER

ich habe das oben genannte Zeitraum erhaltene Sozialhilfe mit Einverständnis das Sozialamt mit eine Vergleich getilgt, also bezahlt (Zurückbezahlt) und mir Damals bestätigen lassen schriftlich dass diese Behörde (Sozialamt) keine mehr Ansprüche/Forderungen Offen ist und mit Vergleich als Getilgt betrachtet wird das gesamte sozialhilfe ist somit für o.g Zeitraum getilgt. diese Bestätigung liegt dem Versorgungsamt vor trotzdem hat das VA an das Sozialamt angeboten.


Frage 1. darf das Sozialamt Jetzt auf einmal nochmal das Geld von meine Versorgungsbezüge als Ersattungsanspruch geltend machen ? und sagen ach ja jetzt haben wir Soviele Geld angeboten wir heben die damaliger vergleich auf und berechnen nochmal das ganze Sozialhilfe geht das überhaupt ? was getilgt ist getilgt oder ?


Frage 2. ich habe für den gananten Zeitraum KEINE ALG II (Hartz 4 ) bekommen den gabs erst ab 1.1.2005 also diese Behörde darf auch nicht mehr von dort ersatzansprüche geltend machen da ich für die genannte Zeitraum von dort Jobcenter Kein Leistung bezogen habe. ???


habe ich jetzt verständnis ausgedrück ? nach meine sich muss die Nachzahlung an mir überwisen werden wie ist das rechtlich
 
Du solltest unbedingt einen Beratungsschein beim Matsgericht beantragen und mit einem guten fachanwalt für sozialrecht das Thema besprechen und entsprechende Schritte einleiten, geh zu einem anwalt! wir könne dir hier nicht helfen, wir sind keine Juristen.

es klingt so, als ob du im Recht bist!
 

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