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Hilflosigkeit und Ohnmacht

T

tizio44

Gast
Vollstreckungsbescheid:Hilflosigkeit und Ohnmacht

Hi, ich habe folgendes Problem das mir sehr schwer zu schaffen macht:
bin bei der Schuldnerberatung in Betreuung u. obwohl ich dem Gläubiger/dessen Reachtsanwälten gute Zahlungsangebote durch den Schuldnerberater habe machen lassen, verfolgt er mich regelrecht mit Mahnschreiben und Mahnbescheid und jetzt auch noch mit einem Vollstreckungsbescheid; und das, obwohl ich doch zahlen will. Ja, nicht genug, jetzt hat dieser schizophrene Anwalt meinem Schuldnerberater gesagt, dass er auf jeden Fall nichts unversucht lassen wolle um mich (wörtlich!!!) platt zu machen. Ich soll auf jeden Fall eine Eidesstattl. Versicherung abgeben.
Zu meiner Person: bin 60 (!!) Jahre alt und stets unbescholten durchs Leben gegangen, bin 60 % schwerbehindert und durch Verlust meines Arbeitsplatzes in HARTZ IV u. damit ins Elend geraten. Bin ab Juli Gott sei Dank Rentnerin, aber auch dann mit 735,- € Rente unterhalb der Pfändungsgrenze.
Habe SO GROSSE ANGST VOR DEM GERICHTSVOLLZIEHER!!
Kann mir jemand meine Angst nehmen??
 
U

***Un*re*gi*st*ri*ert***

Gast
Hi tizio,

also, ich habe auch schon eine eidestattliche Versicherung abgeben müssen, ich hatte damals auch wahnsinnige Angst davor, verständlicherweise. Aber, auch wenn sich das für dich doof anhört, mach es einfach, denn dann hast du deine Ruhe, bist sozusagen nicht mehr antastbar. Du kannst dann deine Raten weiter zahlen, zeigst damit ja deinen Zahlungswillen, aber der Gerichtsvollzieher weiß dann auch, dass du nicht mehr pfändbar bist. Der Gerichtsvollzieher ansich will dir sowieso nichts böses, da musst du keine Angst haben, geh mit deinem zuständigen Betreuer der Schuldnerberatung direkt zum Gerichtsvollzieher und lege die eidesst. Erklärung ab, es verschafft dir wirklich Ruhe vor diesem dämlichen Anwalt, du nimmst ihm sozusagen den Wind aus den Segeln. Und niemand erfährt davon, ausser du planst größere Kredite, wovon ich mal nicht ausgehe.

Alles Gute und hab keine Angst.
 
U

Unregis

Gast
Ist ja ziemlich böse!
Wenn Du schon JETZT unter der Pfändungsgrenze bist und keine Wertsachen( für das Ankleben des "Kuckucks" !!) besitzt...was will dieser Anwalt "plattmachen"??
Die GV sind fast alle berufsbedingt nett...denn Zusatzärger brauchen die nicht.
Sobald da ein Schreiben mit dem zuständigen GV-Namen kommt,nimm sofort Kontakt auf...biete eine Dir mögliche Zahlungshöhe an.
Vermeide aber Angabe Deines Kontos...bzw.sorg dafür,daß dieses immer leer ist.
Das ALG2 darf jeweils 7 Tage nicht angetastet werden! In der Zeit sollte man es abheben!
Du könntest deshalb schon vorsorglich Deiner Bank untersagen,Pfändungen auf das ALG2 durchzuführen.Es halten sich nämlich einige Banken nicht an solche Sachen...bzw.beachten auch Pfändungsgrenzen nicht.
Möglich wäre auch: richte JETZT ein neues Konto ein...von dem der Gläubiger,der ja nicht pfänden kann(wennDu schon unter der Grenze bist)nichts weiß...laß das ALG2 dorthin gehen.Und die Rente später.
Dem GV gibst Du Dein niedriges Einkommen korrekt an.

Wie hoch sind die Schulden? Woraus resultieren sie?

Hm..warum macht der Gläubiger trotz Deines Angebot solch Wind?
Vielleicht solltest Du mal Deine Unpfändbarkeit erwähnen?
Trotzdem wäre eine Schuldenfreiheit natürlich anstrebenswert...
Viel Glück!
 

Micky II

Aktives Mitglied
Hallo Tizio,

vor dem Gerichtsvollzieher brauchst du keine Angst haben. So wie ich aus deinem Schreiben lese, hast du dich nicht mutwillig in diese Situation gebracht. Sieht nach längerer Krankheit, dadurch Arbeitslosigkeit etc. aus. Dafür hat jeder GV Verständnis.

Lass dich nicht fertig machen durch solche bescheuerten Äußerungen eines Anwalts, der nur seinen Verdienst im Hinterkopf hat. Er kann dir gar nichts und schon gar nicht dich plattmachen. Bei dem Einkommen, was du hast, kann er froh sein, dass du weiterhin zahlungswillig bist.

Eins könnte allerdings passieren und das ist die eidesstattliche Versicherung. Die könnte der GV dir abnehmen. Aber das ist auch nicht so schlimm, sofern du, wie schon gesagt, nicht unbedingt auf Raten einkaufen oder einen Kredit aufnehmen willst. Es gibt schlimmeres.

Alles Gute und lass dir nichts gefallen.
 
T

ThoFa

Gast
Hallo,

bei dem Einkommen solltest Du umgehend alle Ratenzahlungen einstellen. Die Folge wird die Abgabe der EV sein, welche - so wie die Poster vor mir schon berichteten - nicht so schlimm ist, wie man zunächst denkt.

Je nach Höhe der schulden sollte sodann über eine Insolvenz ernsthaft nachgedacht werden. Deine Situation verschlimmert sich nicht, im Gegenteill sie verbessert sich, da Gläubigern damit die Möglichkeit genommen wird, weiter die Einzelzwangsvollstreckung durchzuführen. In 6-7 Jahren bist Du dann schuldenfrei.

MfG

ThoFa
 
T

tizio44

Gast
Hallo an alle die mir soooo geholfen haben!

Danke, Danke! Habe seit Wochen zum ersten Mal Dank Eurer verständnisvollen und kompetenten Ratschläge eine Nacht fest durchgeschlafen.

Herzlichst tizio44
 
E

elfe

Gast
Hallo Ihr Lieben,

um das nochmal deutlich klar zu stellen:

Sofern jemand die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, braucht er KEINE Raten mehr zahlen!
Das wissen nämlich die wenigsten.

AUßER die Lebensumstände ändern sich d. h. man hat etwas geerbt oder hat eine neue Arbeit usw. Dies müsste man umgehend melden.

Ich bin zwar nicht selbst betroffen (zum Glück) aber ich habe einen entsprechenden Beruf gelernt ;0)

Lasst Euch bitte nicht fertig machen!
elfe
 

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