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Wenn du 16 wärst, oder besser 18, dann wäre es mir persönlich Latte, ob dein Freund 60 oder doch jünger ist. Nur mit 15 hat er das Problem mit dem Gesetz. Und 16 bis Volljährigkeit dann, wenn man ihm nachweisen kann, dass ein Abhängigkeitsverhältnis besteht und du deswegen mit ihm schläfst. (Es geht bei allem, was ich geschrieben habe, nur um sexuelle Handlungen, wobei ich dir nicht sagen, was genau darunter fällt und was nicht). Klar, wo kein Kläger, da kein Richter, aber das Eis für ihn ist sehr dünn und da du 15 bist, ist er kurz vorm Einbrechen. Also wenn ich er wäre, ich würds bleiben lassen.


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