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Ich will keinen Eintrag in mein Führungszeugnis!

lilii93

Neues Mitglied
Es ist einfach unfair!
Erstmal Hallo beisammen. Ich bin wütend und verzweifelt! Mir droht ein Eintrag in mein Führungszeugnis und ich finde das einfach unkorrekt!
Zu meiner Geschichte: Ich bin Studentin an einer Fachhochschule, die sich in unmittelbarer Nähe eines Gymnasiums-Internats befindet. Vor ca. 2 Monaten wurde ich von einer dort internen (20-jährigen) Schülerin angegriffen (mehrere Schläge mit der Stirn gegen die Nase, Fußtritte und anspucken). Ich kenne dieses Mädchen privat und stand vor längerer Zeit mal in einem persönlichen Konflikt mit ihr, der allerdings nie gewaltsam geendet hatte und auch schon etwas zurückliegt. Dass das Mädchen das Internat Nähe der FH bewohnt, ist ein Zufall, und hat nichts mit unserem damaligen Konflikt zu tun. Zum Zeitpunkt des Angriffs hatte ich in keinster Weise provoziert, auch war ich ihr seit der damaligen Auseinandersetzung nie mehr begegnet, nicht einmal in Nähe der FH. Sie ist von hinten auf mich losgegangen und hat mich wortwörtlich "überfallen". Ich habe den Vorfall einer verantwortlichen Erzieherin des Internats gemeldet, die einen Augenblick später mit dem Auto auf das Gelände einfuhr. Die Erzieherin (wie ich rausbekommen habe, eine Verwandte des Mädchens) stellte sich mir absolut taub, nahezu gehässig hieß sie Tat des Mädchens gut und sagte mir in sehr herablassendem Ton: "Und überhaupt, was X getan hat, du weißt sehr wohl, ich habe nichts gesehen." Mit den Worten wollte sie ins Auto steigen und wegfahren. Mir ist die Wutschnur geplatzt und ich habe ihr ebenfalls ins Gesicht gespuckt.
Ich weiß, dass das unmöglich von mir war, aber jetzt habe ich ne Anzeige kleben und mir droht womöglich ne Verurteilung! Ich finde das alles einfach unfair, ich habe mir nie was zu Schulden kommen lassen, geschweige denn je Gewalt gegen jmd angewendet.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, einen Eintrag zu verhindern?
 

Erytheia

Sehr aktives Mitglied
........zunächst solltest Du das Mädchen anzeigen - wegen tätlichen Angriff und falls Du noch Verletzungen hast, zum Arzt gehen und diese dokumentieren lassen, dann käme noch leichte Körperverletzung hinzu.......auch Deinen dadurch entstandenen psychischen Schaden solltes Du beim Arzt ansprechen.

Beides ist ein Strafbestand.

Vieleicht findest Du auch noch einen Zeugen der Aktion.

.......Deine Reaktion gegenüber der Erzieherin war im Zusammenhang eine Effekthandlung zumal sie im verwandtschaftlichen Verhältnis zu dem Mädchen steht und von daher nicht objektiv agieren konnte.
Das sind Punkte, die für Dich sprechen.

Du musst auf jeden Fall diese Anzeige machen......!
 
Zuletzt bearbeitet:

weidebirke

Urgestein
Dass Anspucken wird, wenn überhaupt, mit einer sehr geringen Strafe belegt, die keinen Eingang in dein Führungszeugnis findet:

"Jugendliche und Heranwachsende werden daher eher mit Sozialstunden und eventuell einem sog. Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) als Strafe rechnen müssen, wenn das Verfahren bei erstmaligen Vorkommen nicht ohnehin nach den §§ 45, 47 JGG eingestellt wird (sog. Diversion). Abgesehen von Sozialstunden ist ähnliches (Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Auflagen wie dem TOA) auch für Erwachsene ohne Vorstrafen möglich (vgl. § 153 der Strafprozessordnung, StPO). Ansonsten wird eine Beleidigung mittels einer Tätlichkeit – selbst im Wiederholungsfall – in der Regel eine Geldstrafe nach sich ziehen."

Quelle: Anspucken: gibt eine Strafe oder ist das sogar Körperverletzung?
 

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