Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Ich wurde missbraucht !! Triggergefahr !!

H

Hope30

Gast
Morgen ,morgen sind es genau 24 Jahre her .Es begann doch so lustig Ma sagte feier schön und sei ja lieb sonst gibts Ärger.Sie lies mich dann allein mit meinen beiden Onkeln.Wir spielten Mensch Ärger Dich nicht und wen ich dann rausflog musste ich ein Kleidungsstück ausziehen.Ich hate noch mein Höschen an da wollten Sie Blindekuh spielen,sie verbanden meine Augen,Hände überall spürte ich Hände ich fing an zu weinen wollte mir die Binde von den Augen ziehen es ging nicht dann hörte ich Onkel Uwe sagen nicht weinen ich nehm Dich auf meinen Schoss...hüpf sagte er hüpf es tat so weh ich schrie konnte endlich was sehen und meine Mutter stand vor mir sprach ganz komisch hatte eine Flasche in der Hand und sagt,Du bist Abfall hab ich Dir nicht gesagt Du sollst lieb sein ? Fräulein Onkel Uwe macht jetzt noch ein paar Bilder von Dir und wehe Du schreist oder machst nicht was Er sagt.Sie sagte dann noch was zu Onkel Uwe ging raus und Onkel Uwe machte seine Bilder von mir ich hatte nichts an er knipste und lachte dabei..24 Jahre ist das nun morgen her doch ich sehe es immer wieder vor mir.Der Missbrauch ging dann über Jahre weiter und immer an Geburstagen diese Spiele es ist als würe es gestern gewesen doch morgen sind es 24 Jahre her,an meinem 6 Geburstag begann meine Qual .Ich kann es nicht vergessen,ich brauche nur ein Mensch ärgere Dich nicht spiel sehen und ich fange an zu zittern mir wird übel.
 
Zuletzt bearbeitet:
B

BlueScreen

Gast
Schrecklich was dir angetan wurde.
Das tut mir wirklich sehr leid für dich :(

Da bekomme ich schon Wut, wenn ich das nur lese!
Zu gerne würde ich mit einem Baseballschläger auf solche Typen einschlagen!:mad:

Ich finde es sehr stark von dir, dass du jetzt darüber schreiben kannst.

Ich wünsche dir alles Gute und viel Kraft
:)
 

Beate

Sehr aktives Mitglied
Hallo Abfall (diesen Nick finde ich nicht passend für Dich - "Überlebende" oder "Hope" wäre passender)

Ich spreche Dich mit "Hope" an, OK? Wann war die letzte Tat? Falls sie noch nicht verjährt ist, wende Dich bitte bitte an den Weißen Ring. Ich weiß nicht wo Du wohnst, aber es gibt Anwältinnen die Dir helfen können. Die Taten werden nicht ungeschehen gemacht werden, aber diese Männer die Abschaum sind, die Menschen bis ins Mark verletzt haben, müssen hinter Schloss und Riegel.

Blue Screen Deine Worte sind so wahr - ich fühle genauso - meine kleine Tochter ist auch eine Überlebende.


Hier ist der Link von Schotterblume, Hope lies es Dir durch.

Schotterblume e.V.


Diese Passage solltest Du Dir durchlesen.




18. Wann verjähren die Handlungen?

Ist eine Straftat verjährt, darf sie nicht mehr verfolgt werden. Die Verjährungsfrist richtet sich grundsätzlich zunächst nach dem Höchstmaß der Strafe, die für die Tat angedroht ist. Sie beginnt, sobald die Tat beendet ist; tritt ein zum gesetzlichen Straftatbestand gehörender "Erfolg“ erst später ein, beginnt die Verjährung erst mit diesem Zeitpunkt zu laufen.

Welche Verjährungsfrist in eurem Fall gilt, lässt sich nicht generell sagen. Dazu muss man sich den konkreten Fall ganz genau ansehen, denn die rechtliche Beurteilung der Tat hängt von vielen Einzelheiten ab. Allgemein gilt, dass Verjährungsfristen zwischen 3 und 20 Jahren möglich sind.

Wichtig für minderjährige Opfer ist, dass die Verjährung für Sexualstraftaten bis zum 18. Geburtstag ruht. Damit beginnt die Verjährung erst ab diesen Tag zu laufen. Diese Regelung ist durch das 30. Strafrechtsänderungsgesetz eingeführt worden und am 23.6.1994 in Kraft getreten. Sie findet auch auf solche Taten Anwendung, die vor diesem Zeitpunkt begangen wurden, es sei denn, dass sie nach der alten Gesetzeslage am 23.6.1994 bereits verjährt waren. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes auch in den Fällen, in denen das Opfer bereits das 18. Lebensjahr vor dem 23.6.1994 beendet hatte.

Diese Anwältin kann Dir helfen, sie hat meine Tochter vertreten.

Kanzlei Frederking & Samadzade

Gib nicht auf - gehe gegen diese (ich weiß nicht wie ich sie nennen soll) ... an.

Bitte melde Dich wieder, niemand darf alleine gelassen werden.
 
H

Hope30

Gast
Hallo Beate. Danke Dir doch bei mir ist es verjährt das letze mal wahr vor 18 Jahren.Ich wollte vor 2 Jahren eine Anzeige machen da sagten mir die Beamten das es verjährt sei.Und da ich ja so blöd wahr meine Mutter nachdem die einen Unfall hatte auch noch zu pflegen glaubte mir anscheinend keiner,aber Mutter wird übermorgen beerdigt und ich ja ich bin seid ein paar Sekunden 30 Ironie Zufall ?? ich Trauer nicht ich geniesse meine Freiheit.
 

Beate

Sehr aktives Mitglied
Hallo Beate. Danke Dir doch bei mir ist es verjährt das letze mal wahr vor 18 Jahren.Ich wollte vor 2 Jahren eine Anzeige machen da sagten mir die Beamten das es verjährt sei.Und da ich ja so blöd wahr meine Mutter nachdem die einen Unfall hatte auch noch zu pflegen glaubte mir anscheinend keiner,aber Mutter wird übermorgen beerdigt und ich ja ich bin seid ein paar Sekunden 30 Ironie Zufall ?? ich Trauer nicht ich geniesse meine Freiheit.
Nein es ist noch nicht verjährt!!!! Bitte wende Dich an die Anwältin die ich als Link eingefügt habe im vorigen Beitrag.

Bitte bitte rufe dort an.

Gehe nicht zur Polizei um Anzeige zu erstatten - gehe 1. zum Weißen Ring - dann zur Kriminalpolizei - dann zu einer Opferschutzorganisation (z.B. Dunkelziffer)
 
Q

*quasi*

Gast
Schwierig, dir jetzt einen Glückwunsch zu senden, aber es soll ein Neuanfang hier werden, ein TROTZdem und du schriebst in deiner Vorstellung, du lebst dennoch gern.
Und so wünsche ich dir wirklich hier einen Neuanfang zum neuen Lebensjahr, das du gemeinsam mit meiner Tochter beginnst - alles Liebe und Gute und die Bewahrung, die du in deiner Kinder- und Kugendzeit so bitter entbehren musstest,
Insofern:

ALLES LIEBE UND GUTE ZU DEINEM GEBURTSTAG,

den du das erstemal ja auch hier mit uns im Forum begehst!

Schön, dass du hier bist! quasimodo
 
B

BlueScreen

Gast
Beate eigentlich gebe ich dir Recht.
Solche Monster gehören bestraft!

Aber was für Erfolgsaussichten hat sie denn noch?
Wie soll sie das alles nach so vielen Jahren beweisen?
Zudem würde dann alles vielleicht noch mal hochkommen...

Vielleicht sollte sie dieses dunkle Kapitel in ihrem Leben lieber schließen und nun leben.

Ihren Geburtstag möchte sie ja auch feiern, was sehr gut ist.

Und wieder ein Jahr älter:)..Prost zusammen stoss einfach mit Euch an
 
H

Hope30

Gast
Beate ich kann und werde es nicht nochmal versuchen.Fragen Gutachten usw...es ist solange her ich muss lernen damit klar zu kommen. Mutter wird übermorgen beerdigt und zu meinen Onkels habe ich keinen Kontakt mehr.Schau ich bin nun 30 verstehst Du ich kann endlich mein Leben ohne Sie beginnen.Ich muss nur lernen das andere zu vergessen.Ich will nicht alles nochmal punkt für Punkt vor Gutachtern Richtern etc es ist zu lange her.Es tat mir gut wahr für mich wichtig vor meinem 30 einfach alles nieder zu schreiben das habe ich getan.Ich kann und will nicht alles wieder auf rollen.
 

Beate

Sehr aktives Mitglied
Blue Screen es kommt vieles wieder hoch - ja, aber das kommt es auch ohne Strafanzeige. Es kann auch nach langer Zeit durch kompetente Gutachter bewiesen werden, dass Verbrechen geschehen sind.

Wichtig ist es, erfahrene Anwälte und Organisationen hinter sich zu haben.

...es wird nie ganz vorbei sein, aber der Weg bis zur Anzeige/Verhandlung/Verurteilung macht die Flashbacks erträglicher.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben