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IHK Prüfungszeugnis fürs Studium

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Hallo zusammen,

ich hab ein Problem: Ich habe eine dreijährige Ausbildung hinter mir. Anfang Mai diesen Jahres hatte ich meine schriftliche Abschlussprüfung und im im Zeitraum Juli meine mündliche IHK Prüfung, für die ich noch keinen genauen Termin habe. Ich habe mich jetzt für das Wintersemester angemeldet und brauche für einige Hochschulen mein IHK Prüfungszeugnis bis zum 15.07. ansonsten wird meine Ausbildung nicht mit angerechnet.

Da ich aber noch nicht weiß, wann ich meine mündliche Prüfung habe, kann ich den Hochschulen das Zeugnis auch noch nocht zusenden. Selbst wenn ich am 01.07. meine Prüfung hätte, würde die IHK wahrscheinlich noch den ganzen Juli brauchen um die Zeugnisse rauszuschicken.

Habe eben mit der IHK telefoniert, die konnten mir nur sagen dass die Terminvergabe für die Prüfung demnächst rausgehen. Mehr konnten sie mir nicht sagen. Dann habe ich noch mit der Hochschule telefoniert, die sagen dass es halt nicht angerechnet werden kann, wenn ich das Zeugnis nicht habe, obwohl ich mit der Bewerbung eine Kopie meines Ausbildungsvertrages und sämtliche Berufsschulzeugnisse mitgeschickt hab. Auf der Bewerbung selbst habe ich zusätzlich vermerkt, dass ich die IHK Prüfung im Juli machen werde und das Zeugnis nachreichen werde.

Was soll ich jetzt machen? Wenn mir 3 Jahre Wartezeit flöten gehen wäre das schon eine Wucht. Zudem kann ich doch nicht die einzige sein, der es so geht? Können jetzt alle, die dieses Jahr mit ihrer Ausbildung fertig werden, nicht zum WS studieren, weil die IHK und die HS sich nicht miteinander abstimmen können?! Ich bin grad total am verzweifeln, das kann doch echt nicht angehen...vorallem weil dieses Jahr zwei Abi Jahrgänge rauskommen und ich jede Anrechnung gebrauchen kann.

Viele Grüße
 
Ich kann dir leider auch keine definitive Antwort geben, aber beim Lesen deines Beitrages schossen mir zwei Gedanken durch den Kopf:

1) es muss doch bedingte Zulassungen geben, also "Unter der Vorraussetzung, dass Sie XY vorlegen, sind Sie zugelassen"?! Mein Bruder macht gerade Abi und bekommt sein Zeugnis Ende Juli, weil bei uns die Ferien so spät anfangen. Er muss sich doch auch bis zum 15.7. beworben haben. Da MUSS es also irgendwie 'ne Regelung geben. Bei mir genauso: bei der Masterbewerbung und jetzt bei der Promotion bewerbe ich mich jeweils nur mit einer Notenübersicht, aus der hervorgeht, dass ich alles bestanden habe, da das Abschlusszeugnis später kommt. Für die letzte Prüfung reicht sogar ein formloses Schreiben, dass die letzte Prüfung mindestens eine vier und somit bestanden ist.

2) was zählt denn für die Zulassung? Zählt eine Ausbildung mehr als die einfache Wartezeit? Denn: selbst wenn die Ausbildung in keinster Weise anerkannt würde, hast du doch in dieser Zeit nicht studiert und somit müsstest du die Zeit als Wartezeit angerechnet bekommen, was den NC für dich absenkt. Unabhängig von der Zulassung ist die Anerkennung der Ausbildung, sodass du manche Prüfungen nicht machen musst. In meinem Studiengang ging es da vorallem um Buchführung. Die Nachweise dafür und der Antrag, dass man die Prüfungen nicht machen will und sich dafür die Ausbildung anrechnen lassen will, mussten bei uns erst im Laufe des Semesters eingereicht werden, in dem die Prüfung für das betreffende Fach stattfand.
 
Hm, wieso sollte dir dadurch die Wartezeit flöten gehen?

Es wird doch alles, was zwischen Abitur und Studium liegt, als Wartezeit angerechnet
und zwar völlig unabhängig davon, was Du dazwischen gemacht hast (es sei denn, Du
warst an einer Hochschule eingeschrieben, dafür gibt es natürlich keine Wartesemester).

Viel Erfolg!
 
Hallo Gast,

irgendwie verstehe ich dein Problem nicht.
Das IHK-Zeugnis brauchst du nur, damit dir einige Monate Wartezeit auf einen evtl. Studienplatz angerechnet werden (und evtl. um dir ein einschlägiges Vorpraktikum zu sparen). Wenn du dich doch aber eh für einen Studienplatz im Oktober bewirbst, dann brauchst du doch diese Wartezeit gar nicht. Wenn du darauf hoffst, nur einen Studienplatz über Wartesemester zu bekommen, dann reichen die Wartesemester, die du alleine durch die Ausbildung hast, eh nicht aus.

Also, entweder du bekommst einen Platz im Oktober oder du musst warten, aber dann kann auch dein IHK-Zeugnis warten, denn die Zeit bekommst du ja auch so angerechnet.
 
Hallo,

also die Wartezeit errechnet sich ja seit Erhalt des Hohschulabschlusses bis heute. Mit dem Ausbildungszeugnis kannst deinen Abischnitt noch "verbessern". Bei mir hat die Ausbildung den Abischnittes inkl. Wartezeit eine Verbesserung um 0,1 erbracht. Der Hammer, oder 😀.
 
1) es muss doch bedingte Zulassungen geben, also "Unter der Vorraussetzung, dass Sie XY vorlegen, sind Sie zugelassen"?! Mein Bruder macht gerade Abi und bekommt sein Zeugnis Ende Juli, weil bei uns die Ferien so spät anfangen. Er muss sich doch auch bis zum 15.7. beworben haben. Da MUSS es also irgendwie 'ne Regelung geben. Bei mir genauso: bei der Masterbewerbung und jetzt bei der Promotion bewerbe ich mich jeweils nur mit einer Notenübersicht, aus der hervorgeht, dass ich alles bestanden habe, da das Abschlusszeugnis später kommt. Für die letzte Prüfung reicht sogar ein formloses Schreiben, dass die letzte Prüfung mindestens eine vier und somit bestanden ist.

Leider scheinbar nicht. Das habe ich auch gedacht, aber die Unis spielen da nicht mit. zumindest war es bei mir so, auf höfliche Nachfrage. Ich dürfte daher jetzt schön ein ganzes Jahr überbrücken. Prima, und das mit 24. Ist ja nicht so, dass ich früh mit dem Studium anfange. Aber nichtmal mit einem vorläufigen Wisch von der Schule etc. nach dem Motto "Unter Voraussetzung.....wird Frau X die Schule ....beenden und folgenden Abschluss erreichen: X" Vielleicht hat man mal Glück mit einer Uni...aber bislang haben sich noch alle quergestellt!
 
Mein Bruder macht gerade Abi und bekommt sein Zeugnis Ende Juli, weil bei uns die Ferien so spät anfangen. Er muss sich doch auch bis zum 15.7. beworben haben. Da MUSS es also irgendwie 'ne Regelung geben.
War bei mir auch so. Dein Bruder wird vorher sein Zeugnis bekommen, damit er es für Uni-Bewerbungen hat. Wir haben es glaub ich zwei Tage vor diesem Stichtag bekommen und dann sogar gleich noch amtlich beglaubigte Kopien mitbekommen, weil man sonst ja auch noch erst zum Amt muss, um sich diese beglaubigen zu lassen. Das normale Zeugnis alleine reicht ja nicht.

Mit dem Ausbildungszeugnis kannst deinen Abischnitt noch "verbessern". Bei mir hat die Ausbildung den Abischnittes inkl. Wartezeit eine Verbesserung um 0,1 erbracht.
Seit wann geht das denn?? Sicherlich nicht in allen Bundesländern oder Hochschulen.
 

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