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Gelöscht 132331
Gast
Hallo, ich habe eine Frage zum Indexmietvertrag. Ein Indexmietvertrag ist am VPI gekoppelt und verteuert die Kaltmiete bei steigender Inflation. Wenn die Inflation zB. bei 3% ist steigt auch die Kaltmiete um 3%. Der Vermieter hat das Recht die Miete alle 12 Monate anzupassen, muss er aber nicht.
Er kann aber die Verteuerung der Kaltmiete rückwirkend einfordern, soweit ich das verstanden habe bis zu drei Jahre rückwirkend. Soweit so gut.
Jetzt meine Frage: Wenn ich jetzt 3 Jahre in der Wohnung wohne und der Vermieter in dieser Zeit KEINE Indexierung der Kaltmiete vorgenommen hat und ich nach 3 Jahren wieder ausziehen möchte, kann der Vermieter für 3 Jahre rückwirkend die Teuerung nachfordern?
Als Beispiel mit Zahlen: Miete zu Beginn 600€ kalt, jedes Jahr 3% Inflation, keine Indexierung durchgeführt, nach drei jahren ziehe ich aus.
KM 600€ + 9% (3% p.a. x 3 Jahre) = 54€ x 36Monate = 1.944€ Nachforderung bei Auszug????!!!!
[ist diese Rechnung richtig oder falsch?]
Er kann aber die Verteuerung der Kaltmiete rückwirkend einfordern, soweit ich das verstanden habe bis zu drei Jahre rückwirkend. Soweit so gut.
Jetzt meine Frage: Wenn ich jetzt 3 Jahre in der Wohnung wohne und der Vermieter in dieser Zeit KEINE Indexierung der Kaltmiete vorgenommen hat und ich nach 3 Jahren wieder ausziehen möchte, kann der Vermieter für 3 Jahre rückwirkend die Teuerung nachfordern?
Als Beispiel mit Zahlen: Miete zu Beginn 600€ kalt, jedes Jahr 3% Inflation, keine Indexierung durchgeführt, nach drei jahren ziehe ich aus.
KM 600€ + 9% (3% p.a. x 3 Jahre) = 54€ x 36Monate = 1.944€ Nachforderung bei Auszug????!!!!
[ist diese Rechnung richtig oder falsch?]