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Infoscore Inkassobüro bei DB Fahrpreisnacherhebung

slowhead

Mitglied
Ein arabischsprachiger Freund bekam eine Fahrpreisnacherhebung i.H.v. 60€. Ein paar Wochen später erhält er nochmal eine Zahlungsaufforderung mit 5€ Mahnkosten. Vier Wochen später erhält er eine infoscore-Mahnung über 124,63 !

Nach Begleichung der Basisforderung bei der DB erhält er nun eine Aufforderung des Inkassobüros, dass er für die Kosten der Inkasso Beauftragung aufkommen müsse....
 
Daran ist er ja selbst Schuld, insofern wird er um die Zahlung nicht herumkommen.

Hätte er eine ordentliche Fahrkarte gehabt, hätte er keine Strafe bekommen und hätte er die wiederum rechtzeitig bezahlt, wären ihm die Inkassokosten erspart geblieben.
 
Der Klägerin steht kein Anspruch aus § 280 Abs. 1 und 2,
§ 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB
auf Erstattung von Inkassokosten, sei es als Inkassogebühr, Mah
ngebühr oder
Auslagenpauschale, zu. Die Klägerin als gewerbliche Großv
ermieterin hätte die
Mahnungen und Folgeschreiben, wie sie es in der in der
Vergangenheit ja immer getan
hat, selbst abfassen können. Die gleichwohl erfolgte Beau
ftragung eines Inkassoinstituts
war nicht notwendig; zumindest hat die Klägerin damit
ihre Schadensminderungspflicht
aus § 254 Abs. 2 BGB verletzt

https://www.mieterverein-dortmund.de/fileadmin/dateien/Amtsgericht_Dortmund__425_C_6285_12.pdf

Dabei geht es zwar wie erkennbar ist, um einen Vermieter, dürfte aber auch hierfür gelten, denn die Deutsche Bahn ist selbst in der Lage entsprechende Mahnungen zu Schreiben und auch zu verfassen, sowie alles weitere in die Wege zu leiten, sofern dieses notwendig erscheint.

Daher würde ich dazu raten, geht zu einem Anwalt und lasst euch beraten.
 
Die ursprüngliche Forderung wurde ja beglichen, plus 5€ Mahnkosten; dazu über 59 € Inkassovergütung finde ich persönlich einen großen unangemessenen Sprung nach einer 1. Mahnung.

Ich persönlich hatte sehr intensiven Schriftverkehr wegen eines Fahrrades in der Sperrzeit...und in der Sache schon lange nichts mehr gehört...?
 
Mit Schreiben vom 28.6. werden nun nur noch die angefallenen Kosten / Inkassogebühren i.H.v. 59,76 € zur nächsten Fälligkeit 12.7. angemahnt. Somit dürfte es sich in der Hauptsache nur noch um (fiktive) Gebühren handeln.
- für das eine Schreiben der DB wurde der Kunde nicht nur in Verzug gesetzt, sondern auch gleich noch mit 5€ Mahngebühr belastet.
- Schreiben Nr 1 von Infoscore über insgesamt 124,76
- Schreiben Nr 2 von Infoscore über 59,76 €
 
Nichtsdestotrotz wird er nicht um die Zahlung herumkommen.

Zur Not klagen die das auch ein.
 

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