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ins Mutter-Kind-Heim gezwungen

maike1993

Neues Mitglied
Hallo, ich bin 20 Jahre alt und bekomme in den nächsten 2 Wochen ein Kind.
Bis zum 15.10. habe ich in einer Mutter-Kind-Einrichtung gelebt, wurde dort aber rausgeworfen, weil ich angeblich nicht zu Terminen erschienen bin, Betreuer belogen hätte und solche Sachen und das wäre Kindeswohlgefährdung. Ich hab versucht das zu klären, da mir davon nichts bekannt ist und dies so auch nicht stimmt, aber die Leiterin des Mutter-Kind-Heim meinte es interessiert niemand was ich zu sagen habe und genau so lief es auch auf dem Jugendamt.
Ich hab dann kurzzeitig bei meinem Freund (und Kindsvater) gewohnt, was aber aus Platzmangel nicht auf dauer möglich ist. Jetzt wohne ich in einer Notwohnung, hab dort Betreuer und kann dort auch eigentlich länger bleiben.
Das Jugendamt sagt jetzt, ich muss entweder erneut in ein Mutter-Kind-Heim oder sie nehmen mir das Kind weg, "da ich das Kindeswohl gefährde und noch keine richtige Mutter-Kind-Beziehung aufgebaut habe. Außerdem hätte ich mich zu früher nicht verändert." Das Kind ist doch noch nicht einmal auf der Welt und die kennen mich erst ein paar Wochen. Woher wollen das bitte wissen???
Ich hab natürlich gesagt das ich dann wieder in ein Mutter-Kind-Heim gehe, da ich mein Kind auf jeden Fall behalten möchte.
Das Mutter-Kind-Heim in das ich jetzt soll, ist über 2 Stunden Fahrt von meinem Freund weg. Sogar 3 Stunden von meiner Familie, Freunden, Ärzten usw. Ausserdem würde mich eine Hin- und Rückfahrt zwischen 25€ und 35€ kosten, was ich mir natürlich nicht wirklich leisten kann. In einem anderen Mutter-Kind-Heim, das direkt hier ist, wäre anfang Januar ein Platz frei und bis dahin hätte ich ja noch die Betreuer hier und meine Hebamme würde auch wöchentlich nach dem Kind sehen und mir helfen.

Kann mich das Jugendamt wirklich dazu "zwingen" so weit weg zu ziehen?

Und was daran ist Kindeswohlgefährdung??? Ich hab mich bisher um alles gekümmert, bin top ausgestattet für das Kind, hab mich schon um Ärzten, Hebamme und das alles gekümmert, wollte eigentlich auch meine Ausbildung weiter machen und das Jugendamt würde mir damit alles wieder kaputt machen.
Das Kind würde seinen Vater kaum sehen und ich hätte dann auch keinerlei familiäre Hilfe mehr, da alles viel zu weit weg ist
 
Das Problem ist, dass das JA einen Beschluss beim Familiengericht erwirken kann, mit dessen Hilfe man dir bereits im Krankenhaus das Kind wegnehmen kann.

Das Beste wird sein, entweder du gehst tatsächlich in dieses Mutter-Kind-Heim und / oder du konsultierst ganz schnell einen Anwalt für Familienrecht und lässt dich dort beraten.

Ist dein Kind erst einmal weg wird es schwierig sein, es bald oder überhaupt zurückzubekommen. 🙁
 
Darf ich fragen, warum Du überhaupt in das Mutter- Kind-Heim gegangen bist? Gab es schon vorher Probleme? Hast Du keine Familie, die Dir beistehen kann?
Leider hat Sisandra Recht: Das JA hat solche Möglichkeiten und es ist sehr schwer, bis unmöglich, sich dagegen zu wehren.
Ich würde Dir ganz dringend raten, Dir einen Anwalt zu suchen. Wenn es um das Jugendamt geht, sollte man immer einen Fachmann einschalten. Unterschreibe nichts, bevor Du nicht einen Anwalt gefragt hast!!!
(Vielleicht kann Dir Deine Familie da finanziell unter die Arme greifen?)Du kannst ja auch nicht ewig im Mutter-Kind-Heim bleiben.
 
Du kannst dir für den Anwalt einen Beratungsschein beim Amtsgericht vor Ort holen. Da du dich ja noch in Ausbildung befindest, solltest du den ohne Probleme bekommen.

Allerdings ist davon auszugehen, dass das Familiengericht in der Regel den Einschätzungen des Jugendamtes folgt. Vielleicht kannst du aber durchsetzen, dass du baldmöglichst in das Mutter-Kind-Heim in der Nähe ziehen darfst mit deinem Baby, sobald dort ein Platz zur Verfügung steht.
 
Sorry..überlesen🙂Ok..dann anders..erwartetst du das Sorgerecht enzogen zu bekommen..eigentlich ist man mit 20 Erwachsen..kenne nur Fälle von u 18 Jährigen,die das Sorgerecht erst mal nicht bekommen..und wenn du Angst hast,das Sorgerecht nicht zu bekommen..kann deine Mutter nicht das einsteweilige beantragen bzw.das Aufenthaltsbestimmungsrecht?So in der Art?Oder dein Freund,der Vater des Kindes?
 
Ich gehe mal davon aus, dass die TE noch minderjährig ist und bei sowas reagiert halt das Jugendamt bzw. Gesellschaft generell negativ bei Müttern die ihr Kind mit 16 bekommen oder so. Deswegen ist es auch für mich kein Wunder, dass der TE vom Jugendamt Steine in den Weg gelegt werden. Viele minderjährige Mütter sind halt noch zu unreif für ein Kind in denen ihren Augen.

Generell sind aber Ämter, Behörden, Schulen usw. sowieso Drecksläden. Die machen eh was sie wollen die Kurintenkacker. Es heißt entweder friss oder stirb wenn du von denen was willst.

Meine Empfehung an dich TE wäre das Kind vorzeitig zu deinen Eltern zu geben und sie sollen sich um das Kind kümmern. Natürlich kannst du weiterhin dein Kind sehen. Es geht ja nur darum wer auf dem Papier Erziehungsberechtigter ist. Bist du dann mal volljährig oder besser noch großjährig (>21) kannst du ja das Sorgerecht wieder auf dich schreiben und keiner kann dir mehr was tun.
 
Ich gehe mal davon aus, dass die TE noch minderjährig ist und bei sowas reagiert halt das Jugendamt bzw. Gesellschaft generell negativ bei Müttern die ihr Kind mit 16 bekommen oder so. .... Bist du dann mal volljährig oder besser noch großjährig (>21) kannst du ja das Sorgerecht wieder auf dich schreiben und keiner kann dir mehr was tun.

Hallo, ich bin 20 Jahre alt und bekomme in den nächsten 2 Wochen ein Kind.
...

🙄

@ TE
Was war denn der Grund für Deinen ersten Aufenthalt im MKH? Warum und woher kennt Dich das Jugendamt?
 
Ich war vor der Mutter-Kind-Maßnahme in einer Wohngruppe, da es bei meiner Mutter mal ein Alkoholproblem gab, aber dafür kann ich ja nichts und die vom JA können mir doch nicht die Fehler anderer vorwerfen oder?
Das Sorgerecht würde ich bekommen, zumindest wurde mir bisher nichts anderes gesagt. Mein Freund würde aber gerne das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

Ich werd jetzt auf jeden Fall vorerst in das Mutter-Kind-Heim gehen, da ich nicht will, das sie mir das Kind nehmen, aber es wäre mir schon lieber dann später zumindest in das andere zu wechseln, da es einfach näher an allem ist.
Allerdings hat die zuständige Frau vom Jugendamt mir ja nicht mal zu gehört. Es hieß ja gleich, es interessiert niemand was ich zu sagen habe und ich muss das so machen oder das Kind ist weg.
Kann ich da nicht beantragen eine andere Person vom Jugendamt zu bekommen? Weil die die jetzt für mich zuständig ist, hört mir nie richtig zu und behauptet immer Dinge die nicht stimmen und ich nie gesagt habe und mich nervt das ganze langsam.
 

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