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Insolvenz-was passiert mit den Konten der Kinder

F

flora_X

Gast
Hallo, ich habe zwei minderjährige Kinder und die haben jeder ein Konto. Mein Mann und ich müssen eine priv.Insolvenz anmelden. Bei den Konten sind wir natürlich verfügungsberechtigt. Das Geld stammt aus 10 Jahre alten Sparverträgen. Wie kann ich verhindern, dass dieses Geld in die Konkursmasse einfliesst? Oder gibt es eine Obergrenze ,die nicht angetastet werden darf?
Seltsamerweise konnte mir die Schuldnerberatung keine Summe nennen und die Bank leider auch nicht. Bleibt mir nur die Möglichkeit, das Geld abzuheben und unterm Bett aufzubewahren?
Flora_X
 
U

unreg

Gast
Wenn Ihr verfügungsberechtigt seid,sind es NICHT Gelder der Kinder.

(Da gibts evl.sogar Ärger mit dem FA wegen Überschreiten der Zinsfreibeträge...Gestaltungsmißbrauch...
Nur,wenn die Verfügungsberechtigung ausgeschlossen ist für Euch...oder z.B. die Oma verfügungsberechtigt....

Ein "Unterm- Bett-verstecken" des Geldes kann nach hinten losgehen.
wenn man das Geldabheben ohne Gegenbelege kurz vor "PI" nachweist.

Bei Insolvenz muß AUCH rückwirkend offengelegt werden...eben um Transaktionen zu verhindern.(Guck bei Jurathek nach den Fristen..)

Oder um "Scheingeschäfte" aufzudecken.

Bei Insolvenzbetrug (es reicht,wenn jemand Böses Euch anzeigt..) wird bis Abschluß der Ermittlung keine Restschuldbefreiung ausgesprochen.Diese kann bei Verdacht auch wieder AUFGEHOBEN werden...wenn die 7 Jahre noch nicht rum sind.
Geh zu einem Anwalt und laß Dir GENAU sagen,was man machen kann und was nicht...
Vielleicht mußt Du noch bei Freunden alte Schulden begleichen???
Vielleicht haben Deinen Kinder noch Ausgaben?
Vielleicht kann man die Konten "mündelsicher" machen...bis zum 18.Geburtstag sperren...
Oder ECHT den Kindern zuordnen ?(Ausbildungsgeld,Jugendweihe,Fahrerlaubnis...)

Weiß nicht,ob nicht obligatorisch DAS GANZE FAMILIENEINKOMMEN drunter fällt...
Dann sind die Gelder aber WIRKLICH blockiert für Euch...

Eine Variante ist: Gütertrennung rechtzeitig(!!),die überschuldete Frau macht PI und der Mann muß dann aber ggf.aus seinem Einkommen an sie Unterhalt zahlen(es wird bei der Frau "fiktiver Unterhalt" als Einkommen angerechnet...

Blöd ist es,wenn BEIDE in allen Krediten/Schulden stehen...

Nichtangetastete Obergrenzen sind evl.die "Freibeträge"--Pfändungsfreigrenze?
Wenn die Sparpläne jetzt keine Entnahme vorsehen,wird von Verwertung evl.auch abgesehen??

Muß man zu viele Details wissen...sry...
 
T

Tinna2205

Gast
Hallo Flora-X,
Aus meiner Praxis weiss ich das jemand beim Arbeitslosen Geld an die Sparbücher seiner Kinder gehen sollte, er hat dagegen geklagt und diese Klage auch gewonnen.
Ich denke in eurem Fall ist es nicht anders das Geld ist ja seit langem für die Kinder angelegt.
Drücke euch die Daumen das alles gut läuft.
Gruss Sinna
 
F

flora_X

Gast
Hallo und guten Morgen, zunächst einmal vielen Dank, dass sich jemand die Mühe macht und mir antwortet.
Ich habe noch die alten entwerteten Sparbücher vom Abschluss. Mittlerweile ist das Geld auf einem sogenannten Extra Konto auf den Namen der einzelnen Kinder.Es geht ja auch gar nicht um zigTausende, sondern um Beträge die einen Führerschein bezahlbar machen und vielleicht einige Anschaffungen während des Studiums erlauben.
Ich weiss auch gar nicht wie ich in diese ganze Bredouille geraten bin; die Firma meines Mannes ist, nach hohen Investitionen (Steuervorauszahlung, weil Umwandlung in eine AG) einfach in die Pleite gerutscht. Die Wirtschaftslage sank sofort nach Zahlung der Steuer. Konnte keiner ahnen, damals. Ich musste unterschreiben, obgleich ich ich als Hausfrau und Mutter von 3 Kindern gar nicht als finanzstarker Bürge in Frage kam. Bei uns hängt alles in dieser Schuld: auch unser eigentlich recht bescheidenes Einfamilienhaus. Das geht mit in die "Zwangsverwertung". Wenigstens die Spargroschen der Kinder möchte ich behalten. Auf dem Gymnasium stehen demnächst Studienfahrten , Abiturfeiern und was weiss ich, an. Sind Kinder von "Insolvenzlern" benachteiligt?
 

Moonlight

Aktives Mitglied
Hallo Flora_X,
das mit den Sparkonten der Kinder verhält sich etwas anders als geschildert.
Nicht der "Verfügungsberechtigte" ist "Besitzer" der Geldes, sondern der "Einzahler". Wenn die Sparbücher von der Oma angelegt worden sind und diese auch das Geld einbezahlt hätte, dann würde im Fall der Insolvenz nicht darauf zugegriffe werden.
Wenn Ihr aber das Geld einbezahlt habt, liegt die Entscheidung im Ermessen des Gerichts. Wenn die Summe nicht zu hoch ist und langsam eingespart worden ist, kann der "Wille" erkannt werden, dass dies zum Wohle des Kindes geschehen ist. In dem Fall kann die Enstscheidung fallen, dass das Geld dem Kind zuzuordnen ist und würde auch dem Kind erhalten bleiben. Eine Garantie gibt es leider nicht. Ihr könnt nur versuchen zu Begründen!
Die Begründung, das Geld ist dem "Verfügungsberechtigten" zuzuordnen ist nicht richtig, denn sonst könnte der Verwalter auf alle Konten zugreifen, zu denen man eine Verfügungsberechtigung hat... also auch auf z.B. das Konto der alten Oma, für die man auf die Bank geht, weil sie nicht mehr kann.
In dem Fall gehört das Geld hundertprozentig der Oma und würde nie in die Masse fließen!
Ob Kinder durch die Insolvenz der Eltern benachteilig sind ??
Man ist nur knapper bei Kasse und in einer Stadt weißt es in der Regel keiner !
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Schulen informiert werden und dadurch den Kinder das Leben schwer gemacht wird.
Solltest Du noch Fragen zur Insolvenz haben, empfehle ich Dir hier zu posten :
www.forum-schuldnerberatung.de
Viel Glück Dir !
 

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