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Insolvenzverwalter droht mir mit Haft!!!

Hallo ich bin seit ende Juli 2018 in der Privatinsolvenz!

Mein IV möchte das ich meine Steuererklärungen von 2014 bis 2017 selber beim Finanzamt einreiche.
Mein Problem ist folgendes auf Grund von einer langwierigen Erkrankung bin ich leider in das ALG 2 gefallen!
Da ich in einer BG lebe (Ehefrau, 4 Kinder) würde folgendes passieren wenn ich die Steuererklärungen abgeben würde.
Mein IV möchte die zu erwartende Steuererstatung in die Insolvenzmasse fliesen lassen und das JobCenter würde die Erstatung als Einkommen der BG berechnen!
Ich habe versucht meinem IV (schrifftlich) das klar zu machen, das nicht nur mir, sondern auch den retlichen mit mir in der BG lebenden Personen hierdurch ein erheblicher Wirtschaftlicher schaden entstehen würde.
Darauf hin passierte folgendes mein IV stand kurz nach meinem Schreiben vor der Tür und drohte mir damit das er dafür sorgen wird das mir meine Restschuldbefreiung verwerd wird wenn ich mich weigere die Steuererklärungen ab zu geben, als ich Ihn darauf hin bat zu gehen weigerte er sich, er ging erst bei der 2 Aufforderung als ich Ihm sagte entweder geht er jetzt oder ich rufe die Polizei! Bei gehen drohte er mir das er mit dem Gerichtsvollzieher wieder bei mir erscheinen würde!
Nun habe ich ein schreiben von Ihm bekommen wo er meint, das er das mit der Anrechnung auf das ALG 2 bezweifle und ich lügen würde! Zudem droht er mir mit Haft, wenn ich meine Steuererklrungen nicht abgeben würde!

Was soll ich nun tun, ich bin um jede Hilfe dankbar.
 
B

bearhunter

Gast
Und überhaupt ist während des Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter verantwortlich für die Steuererklärung. Dabei muss der TE aber mitwirken. Kommt er seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, kann das üble Folgen haben. Da nutzt das Beschweren über den Insolvenzverwalter nichts.
 

Darknessgirl

Aktives Mitglied
Hier noch mal ein Link dazu, der -wie ich finde- das Ganze recht gut differenziert:

https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/pr...olvenz/die-steuererklaerung-in-der-insolvenz/

Also mitwirken musst du und der Insolvenzverwalter darf dir auch die Restschuldbefreiung versagen, wenn das nicht klappt. Dennoch ist er eigentlich verpflichtet, für dich die Erklärung abzugeben, nicht du.

Wie viele Deutsche würden gerne auf die Abgabe der Steuererklärung verzichten, wenn eine Nachzahlung an den Staat zu erwarten ist? Die können sich das auch nicht aussuchen leider...
 
B

bearhunter

Gast
Hier noch mal ein Link dazu, der -wie ich finde- das Ganze recht gut differenziert:

https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/pr...olvenz/die-steuererklaerung-in-der-insolvenz/

Also mitwirken musst du und der Insolvenzverwalter darf dir auch die Restschuldbefreiung versagen, wenn das nicht klappt. Dennoch ist er eigentlich verpflichtet, für dich die Erklärung abzugeben, nicht du.

Wie viele Deutsche würden gerne auf die Abgabe der Steuererklärung verzichten, wenn eine Nachzahlung an den Staat zu erwarten ist? Die können sich das auch nicht aussuchen leider...
Hier möchte ich doch die getroffene Aussage korrigieren.

Über die Erteilung der Restschuldbefreiung bzw. deren Versagen entscheidet immer noch das zuständige Insolvenzgericht und nicht der Insolvenzverwalter.

Siehe hierzu auch § 287a der Insolvenzordnung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Darknessgirl

Aktives Mitglied
Das ist natürlich korrekt.

Ich meinte es eigentlich in dem Sinne, dass sich in diesem Falle der Insolvenzverwalter sicher an das Insolvenzgericht wenden wird mit dem Hinweis, dass der Pflicht des Betroffenen nicht nachgekommen wird, was dann wiederum Verzugsmaßnahmen des Insolvenzgerichts nach sich ziehen wird. So wäre es besser formuliert gewesen, im Endergebnis aber inhaltlich ähnlich.
 

Joey31

Neues Mitglied
Hallo ich bin seit ende Juli 2018 in der Privatinsolvenz!

Mein IV möchte das ich meine Steuererklärungen von 2014 bis 2017 selber beim Finanzamt einreiche.
Mein Problem ist folgendes auf Grund von einer langwierigen Erkrankung bin ich leider in das ALG 2 gefallen!
Da ich in einer BG lebe (Ehefrau, 4 Kinder) würde folgendes passieren wenn ich die Steuererklärungen abgeben würde.
Mein IV möchte die zu erwartende Steuererstatung in die Insolvenzmasse fliesen lassen und das JobCenter würde die Erstatung als Einkommen der BG berechnen!
Ich habe versucht meinem IV (schrifftlich) das klar zu machen, das nicht nur mir, sondern auch den retlichen mit mir in der BG lebenden Personen hierdurch ein erheblicher Wirtschaftlicher schaden entstehen würde.
Darauf hin passierte folgendes mein IV stand kurz nach meinem Schreiben vor der Tür und drohte mir damit das er dafür sorgen wird das mir meine Restschuldbefreiung verwerd wird wenn ich mich weigere die Steuererklärungen ab zu geben, als ich Ihn darauf hin bat zu gehen weigerte er sich, er ging erst bei der 2 Aufforderung als ich Ihm sagte entweder geht er jetzt oder ich rufe die Polizei! Bei gehen drohte er mir das er mit dem Gerichtsvollzieher wieder bei mir erscheinen würde!
Nun habe ich ein schreiben von Ihm bekommen wo er meint, das er das mit der Anrechnung auf das ALG 2 bezweifle und ich lügen würde! Zudem droht er mir mit Haft, wenn ich meine Steuererklrungen nicht abgeben würde!

Was soll ich nun tun, ich bin um jede Hilfe dankbar.
Hallo!
Das tut mir sehr leid für dich und euch in der Situation. Hast du mal versucht, mit dem Jobcenter zu sprechen? Wenn du eine Erstattung vom Finanzamt bekommst, dich schon in dem Restschuldverfahren befindest, dann geht doch sowieso alles in die Insolvenzmasse und steht dir materiell gar nicht zur Verfügung. Das Jobcenter kann demgemäß auch nichts anrechnen, was du nicht hast. Die entsprechenden Nachweise zum Insolvenzverfahren liegen im Jobcenter sicherlich in deiner BG-Akte vor?

Ich würde es versuchen, als Ansatz hierüber zu klären.

Ich wünsche dir und euch, dass alles gut geht!

Mit freundlichen Grüßen
Joey31
 

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