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[QUOTE="Silan, post: 4783239, member: 51638"]

Gewalt beginnt nicht erst, wenn Blut fließt. Auch Androhung von Gewalt ist Gewalt und jemanden mit einer Schusswaffe zu bedrohen, einer potentiell tötlichen Waffe, der übt schon schwere Gewalt aus.

Und deswegen ist er in der Forensik. Wäre das was er getan hat nicht gewalttätig gewesen, hätten die Richter nicht dafür gesorgt, dass er verurteilt wird. Und das ist ja der Fall, da ja eine Haftstrafe ausgesprochen wurde, die er nur nicht antreten muss, weil er wegen Substanzmißbrauch für den Entzug und evtl. Sozialisierung in der Forensik ist. Sollte er sich da total verweigern, geht er in den Knast. So einfach.

Mal eben jemandem mit einer tötlichen Waffe bedrohen ist kein spass, sondern strafrechtlich verfolgbare Gewalt.

[/QUOTE]

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