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[QUOTE="Silan, post: 4783456, member: 51638"]

Er ist aufgriund von Substanzmißbrauch in der Forensik, nicht aufgrund Schuldunfähigkeit...

Ich bin da ganz bei JKlasen


Wenn jemand sich die Birne zuknallt, egal womit, sollte er die Konsequenz seines Handelns unter diesem Einfluss auch tragen. Das muss der Bruder halt in der Forensik.

Zudem ist ja eine Haftstrafe verhängt worden, was ein Hinweis darauf ist, dass er eben nicht ''Schuldunfähig'' ist. Denn bei Schuldunfähigkeit erfolgt in der Regel ein Freispruch. Den gab es hier nicht, steht hier:


Also kann man höchstens von einer verminderten Schuldunfähigkeit ausgehen, der aber definitiv eine gewisse Schuldfähigkeit zugrunde legt. Und da die Forensik anscheinend über einen geringeren Zeitraum angesetzt ist als die Haftstrafe, ist das Gericht anscheinend auch davon ausgegangen, dass er zu einer Schuldeinsicht fähig ist. Sonst müsste er bei nicht greifen des Aufenthalts auf der Forenisk nicht anschließend an die zwei Jahre noch die Restschuld des Urteils absitzen.


Und außerdem, auch wenn jemand wirklich Schuldunfähig ist, ist doch trotzdem das Opfer jemand, der geschädigt wurde. Und dieser Schaden kann immens sein, unter Umständen tötlich sein. Wem nützen da Wortklaubereien um Schuldfähigkeit oder nicht?

Fakt ist, dass JKlasen von einigen Familienmitgliedern als der schuldige oder zumindest mitschuldige gesehen wird und der Bruder als Opfer. Das ist definitiv eine Täter-Opfer-Umkehr.

[/QUOTE]

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