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Ist ein Titel ein Kündigungsgrund

K

KarinLea

Gast
Hallo
Ich habe eine Frage: Kann jemand , der einen Titel( Pfendung von Geldern ) hat gekündigt werden.
Oder kann es ein Grund sein um eine Arbeitnehmer nicht einzustellen.

Bitte um Schnelle Antwort
 
S

Störenfried

Gast
Hallo
Ich habe eine Frage: Kann jemand , der einen Titel( Pfendung von Geldern ) hat gekündigt werden.
Oder kann es ein Grund sein um eine Arbeitnehmer nicht einzustellen.

Bitte um Schnelle Antwort
Könnte sein, wenn es sich z.B. um eine Vertrauensstellung wie Geldtransportfahrer oder Kassierer handelt und solche Dinge im Vertrag geregelt sind. Denn wer macht schon gerne den Bock zum Gärtner?
 

Beate

Sehr aktives Mitglied
Personen die in Banken, Versicherungen und im Sicherheitsdienst arbeiten wollen, müssen eine Schufaauskunft abgeben. Wenn diese Auskunft negativ ausfällt könnte es sein das sie keinen Arbeitsvertrag bekommen.
 
G

Gelöscht 3807

Gast
Normalerweise sind Pfändungen kein Grund für die Aussprache einer Kündigung. Erst ab einer gewissen Anzahl von Pfändungen kann der Arbeitgeber sich darauf berufen, daß der Verwaltungsaufwand für ihn unzumutbar wird (z.B. ab 15 Pfändungen). Hängt aber auch von der jeweiligen Größe des Betriebes ab. Selbstverständlich besteht die Gefahr, dass Arbeitgeber, die einen wegen der Lohnpfändungen kündigen wollen, andere Kündigungsgründe suchen.

Jedoch, wie Beate und Störenfried schon richtig gesagt haben, wenn man in einer Vertrauensstelle arbeitet, dann wäre eine Kündigung evtl. zulässig.

LG
4711
 
M

Mo44

Gast
Hallo KarinLea,

schreibe am besten mal, um welchen Job es geht und um welche Höhe der Forderung/en. Gerne auch per PN,wenn es nicht öffentlich sein soll.

LG
mo44
 
K

KarinLea

Gast
Hi an alle !
Danke , das ihr mir so nette ratschläge gegebne habt.
Nun schiebe ich noch eine Frage nach.
Kann diese Abwehr auch entstehen, wenn der Titel wegen Augebliebenen Unterhaltszahlungen entstanden ist ?
 
M

Mo44

Gast
Das macht grundsätzlich keinen Unterschied, aber da gibt es möglicherweise unterschiedliche innere Motivationen bei Arbeitgebern. Die einen denken, dass er den Job braucht um Unterhalt zu zahlen und stellen ihn gerne ein, die anderen denken, dass der sowieso nur kurz arbeiten will, um sich einemm drohenden Strafverfahren zu widersetzen und nur vorübergehend seinen Verpflichtungen nachkommen will.

Das wird sich aber zeigen. Hauptsache es liegt keine strafrechtliche Verurteilung vor. Unterhaltsentziehung gibt zumeist Freiheitsstrafe mit Bewährung nicht unter 3 Monate und damit steht es im Führungszeugnis.

LG
mo
 

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