Jugendamt ??? /Betreuung
Die Frau ist VOLLJÄHRIG.
Für sie gilt zuerst das Grundgesetz der BRD.
Das kann man nicht so einfach "aushebeln".
Gibt es eine vormundschaftsgerichtliche Betreuung?
Also einen Betreuer mit Ausweis ?
Alles andere ist m.M. UNWIRKSAM -es sei denn,sie hat FREIWILLIG unter Kenntnis der FOLGEN so einer "Praxis" zugestimmt.
Falls irgendwelche "Vorverträge" existieren aus der Zeit,als sie MINDERJÄHRIG war, kann eine volljährige Person diese allesamt ohne Rechtfertigung oder Begründung KÜNDIGEN- es sei denn,durch das VORMUNDSCHAFTSGERICHT wurden
"unterbringungsähnliche Maßnahmen", Einschränkungen der Geschäftsfähigkeit ,zeitweiser Entzug der staatsbürgerlichen Rechte...festgelegt.
Ist sie geistig behindert?
Gibt es DARLEHEN,für die "Rechnungslegung" vorgeschrieben ist als
nicht sittenwidriger rechtsgültiger Vertrag?
Wenn jemand Alltagshilfe möchte und FREIWILLIG einen Betreuer sucht,so werden dessen Aufgaben und Bereiche PENIBELST festgelegt und die Betreuung ist JEDERZEIT aufhebbar.
"Normalerweise" gibt es "Betreuung für Behördenangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge".
Da kann der Betreuer amtliche Dinge erledigen und mit zum Arzt bzw.überprüfen,daß niemand den Betreuten würdelos behandelt oder ihm schadet.
Solange z.B. ein etwas verpeilter Opa ansonsten seine Rente selbst verwaltet ,diese ausgibt für Miete,LM,Alltagskram ,wird eine "Betreuung der Finanzangelegenheiten" nicht festgesetzt.
Da müßte es ERHEBLICHE GRÜNDE geben.
Dann unterliegt auch DER BETREUER und NICHT(!) der Betreute der absoluten Kontrolle des Vormundschaftsgerichtes
( Rechnungslegung,Quittungssammeln...Bilanz).
Jetzt frage ich mich,auf welcher
verfassungsrechtlichen Grundlage hier ein "Betreuer" jemandem GEGEN DESSEN WILLEN so massiv in dessen Rechte funken will?
Privatsphäre,Selbstbestimmung,Datenschutz...da werden zig Rechte verletzt!
Wenn ich sowas lese (und ich gehen von Vollständigkeit aus?) ,da
frag ich mich: kennen die Leute die Gesetze nicht?
Jeder Senior,der eine Betreuung ändern/aufheben lassen will und dies so artikuliert,hat da mehr Rechte.
Bei Betreuung wird IMMER aktiv die Zustimmung eingeholt.
Vorschlag: sofort zum AG und Beratungsschein holen und zu einem Fachanwalt - ggf. den Anwalt bevollmächtigen,sämtliche "Vereinbarungen" mal unter die Lupe zu nehmen.
Vorsorglich alle "Vollmachten" mit sofortiger Wirkung kündigen.
Wenn sie FREIWILLIG sich helfen lassen will,dann legt sie selbst fest,in welchem Umfang das passiert.
Und...nix mit "fragen,was die Betreuerin sich denkt"-- auch rechtswirksame zeitweilige Vormundschaft ist JEDERZEIT beendbar.
Wenn sie sich fremdbestimmen lassen will -und auch begreift,was das für rechtliche Konsequenzen hat ,dann ist das eine andere Sache.
Also--ein spielsuchtkranker oder alkoholkranker Mensch kann ja EINVERSTANDEN sein mit der (zeitweiligen) Fremdverwaltung seiner Gelder.
Hat sie niemanden, der mit ihr diese unhaltbaren Zustände prüft?
Soll für "Jungerwachsene" das Grundgesetz nur eingeschränkt gelten?
Für mich (irre ich?) ist der Stichtag der 18.Geburtstag!
Micky