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Nur in Rücksprache mit dem Anwalt Auskünfte erteilen. Das gilt gegenüber jedem. Schule, Gynäkologe, Kinderarzt, wer auch immer.


Belm Jugendamt Akteneinsicht nehmen. Das geht auch ohne Anwalt, und darauf hast du einen Rechfsanspruch als Betroffene. Man darf die Akte auch abfotografieren. So erfährst du, was sie wirklich denken und wollen.


Medizinische Untersuchungen bedürfen deiner Zustimmung. Ich würde diese Untersuchungen am Kind vorerst ablehnen.


Die Datenübermittlung der Schule an das Jugendamt ist in Paragraph 4 Bundeskinderschutzgesetz geregelt. Lass den Anwalt prüfen, ob die Schule das überhaupt melden durfte. Wenn nein, diesen Datenschutzverstoss dem Datenschutzbeauftragten der Stadt/ des Landkreises melden, zu dem das Jugendamt gehört. Landesregierung geht auch.


Das Allerwichtigste: Gespräche des Jugendamtes mit dem Kind nur in deiner Anwesenheit. Auch darauf hast du einen Anspruch, da du das Kknd rechtlich vertrittst.


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