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Auf Thema antworten

Nein. Als Behördenmitarbeiter gewähre ich aber selbst Akteneinsicht. Ich habe noch nie irgendwas geschwärzt. Das macht man nur wenn die Rechte Dritter durch die Akteneinsicht verletzt werden. Praktisch kennen sich die Leute aber alle.  Und derjenige der Akteneinsicht nimmt erfährt nichts Neues über diese Leute. Er will ja wissen was in diesem Fall hier das Jugendamt denkt.


Man muss sich bei Akteneinsicht auf Paragraph 25 SGB X berufen, dort ist das Recht dazu für die Beteiligten am Verwaltungsverfahren geregelt. Und schneller geht es sicher, wenn das ein Anwalt macht.


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