Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Auf Thema antworten

[QUOTE="Gelöscht 77252, post: 4147369"]

[Bezug entfernt]

Das Jugendamt hat mein Kind nicht weggenommen. Von Inobhutnahme war bei uns nie die Rede. Es geht mir allein darum, dass schon ein Verdacht als Bestätigung einer falschen Tatsache ausreicht und dass man als Verdächtiger beweisen muss, dass man unschuldig ist. Hier wird ein Rechtsgrundsatz auf den Kopf gestellt. Und erzähle mir doch bitte mal, wie du beweisen willst, dass du unschuldig bist, in dem Fall, dass du dein Kind NICHT missbraucht hast.

Das Jugendamt hat nur die Indizien berücksichtigt, die für meine Schuld gesprochen haben. Die Indizien, die gegen meine Schuld gesprochen haben, wurden schlichtweg ignoriert. Da kannst du gegen eine Wand reden. Wenn das Jugendamt von deiner Schuld überzeugt ist, hast du verloren.

[/QUOTE]

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


    Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.

    Anzeige (2)

    Oben