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[QUOTE="Dalmatiner, post: 4147557, member: 120632"]

Eine rechtsmedizinische Untersuchung ist nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten möglich. Wenn ein Elrernteil unter Verdacht gerät, das Kind zu misshandeln oder Sex. zu missbrauchen, wird es diese Zustimmung nicht erteilen. Das JA kann auf regulärem Weg fast nie irgendwas feststellen in dieser Hinischt. Angaben von Kinderärztin sind in d.R. ungenügend, da nicht ausreichend dokumentiert wird. Und niemand wird beim JA sagen, ja klar war ich. Es geht ja um Straftaten, die mehrjährige Haftstrafen nach sich ziehen.


Es endet immer so, dass niemand etwas gehört oder gesehen hat und es auch niemand gewesen ist. Und die Fachkräfte wissen am Ende auch nicht, was sie glauben sollen. Sie haben aber die Tendenz, im Namen des Klnderschutzes den Kontakt zum mutmaßlichen Täter zu unterbinden. Safür werden dann andere Tatsachen ins Feld geführt. Es ist nicht selten, das '"hinter den Kulissen" ein Plan geschmiedet wird, wie man den Missbrauch unterbinden kann, ohne beweisen zu müssen, dass er stattfand. Das ist natürlich unfachlich und rechtswidrig. Aber keineswegs selten.

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