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Sicherlich  gibt es von dem damaligen Fall noch eine Akte, in der die Entscheidungen des Jugendamtes begründet wurden. Zum Beispiel, wer wem gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist um das Aufwachsen des Kindes zu finanzieren, wer in Frage kommt ihm die recht umfangreichen Kenntnisse für einen Start ins Leben zu vermitteln, welche Personen damals als Eltern  galten, wie diese sich ihre Elternschaft und Beziehung als Familie vorstellten.

Gab es von all dem aber nichts, so kam auch niemand in Frage der es tun könnte. Das Jugendamt durfte  das Kind nicht im Stich lassen und musste handeln.


Wenn sich zwischen damals und heute nichts geändert hat und auch das zweite Kind keine anderen Voraussetzungen hat, so wird das Jugendamt überlegen müssen, ob es wieder so entscheidet wie damals.


Wenn sich die Situation aber anders darstellt, zB diesmal eine feste Beziehung zum Vater besteht und dieser als Vater nicht nur biologisch in Betracht kommt, Du vielleicht vor einem Ausbildungsbeginn stehst oder selber Unterhalt bekommen kannst, so würde dies vermutlich anders bewertet.


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