Hallo popexi,
Selbstverständlich hast Du das Recht auf einen Vaterschaftstest! In Deinem Fall ist ja noch lange nicht sicher, ob Du auch wirklich der Erzeuger des Kindes bist.
Da ein Vaterschaftstest erst dann auch vor Gericht anerkannt wird, wenn das Kind bereits 6 Monate alt ist, hast Du noch etwas Zeit. (Das Kind muss 6 Monate alt sein, weil eine Blutentnahme für diesen Test nötig ist und die sollte aus gesundheitlichen Gründen erst bei einem 6 Monate alten Säugling erfolgen) Für einen anerkannten Test müssen alle 3 Parteien zu einer Blutentnahme. Nur dann ist sicher gestellt, dass das Gericht den Test auch anerkennen wird! Bitte lasse Dich auf keinen Fall von der Kindesmutter zu einem "billigen" DNA-Test überreden, dieser hat vor Gericht keinen Bestand, da bei reinen DNA-Tests die Gefahr besteht, dass im Blut des Kindes "Mutationen" entstanden sind, die ein fälschliches Ergebnis bringen können! NUR ein reiner Bluttest, bei dem auch noch andere Vergleiche zwischen den Beteiligten gezogen werden können, wird Dir absolut sicheren Aufschluss bringen und wird auch vor dem Familiengericht anerkannt werden!
Die Kindesmutter muss Dich ohnehin zunächst über das Jugendamt oder ihren Anwalt anschreiben und auffordern die Vaterschaft anzuerkennen. Erst dann ist es an der Zeit, sich evtl. einen eigenen Anwalt zu nehmen, oder - wenn Dir das zu teuer ist - selbst einen Brief an das zuständige Jugendamt zu richten und Deine Vaterschaft anzuzweifeln. Schreibe Deine Argumente hinein. Du kannst um weiteren Ärger zu vermeiden, Deine grundsätzliche Bereitschaft signalisieren, dass Du bei einwandfreier Feststellung, dass das Kind von Dir ist bereit bist zu zahlen, vorher jedoch nicht.
Der Anspruch auf das Unterhaltsgeld besteht grundsätzlich von dem Zeitpunkt ab, an dem Dir mitgeteilt wird, dass Du evtl. der Vater des Kindes bist, stelle Dich also darauf ein, dass Du notfalls Unterhalt nachzahlen musst, wenn Du Dich als Erzeuger herausstellst!
In der Regel muss die Kindesmutter dann die Vaterschaft vor dem Familiengericht einklagen und es wird eine Erstverhandlung geben, in der Ihr beide gehört werdet und Eure Argumente vorbringen könnt. Der Richter wird dann einen Vaterschaftstest anordnen und Ihr werdet von einem Institut in Eurer Wohnortnähe einen Bescheid erhalten, wann Ihr zum Bluttest erscheinen sollt.
Achtung! Die Institute pflegen in der Regel alle Beteiligten gemeinsam einzubestellen, weil das von der Untersuchungsreihe her einfacher ist. Du bist allerdings NICHT verpflichtet den Termin gemeinsam mit der Mutter und dem Kind wahr zu nehmen! Wende Dich telefonisch an das Institut und lasse Dir einen Termin an einem anderen Tag geben, wenn Du das nicht möchtest! Vielen Eltern, die sich bei einem solchen Termin gezwungenermaßen in einem Institut begegnen ist das mehr als unangenehm und ich finde, das muss nicht sein! (Ich habe selbst lange in einem solchen Institut gearbeitet, daher weiß ich es.)
Das Ergebnis wird dann eine Woche nachdem alle Beteiligten die Blutprobe abgegeben haben feststehen. Du hast keinen Anspruch darauf, dass Du das Ergebnis telefonisch vorab abfragen kannst, musst leider warten, bis Du vom Gericht wiederum einen Termin für eine 2. Verhandlung zugesandt bekommst. Dort wird dann die Vaterschaft festgestellt und das Weitere Vorgehen festgelegt.
Wenn Du noch weitere Informationen über den genauen Ablauf im Institut möchtest, wende Dich gerne per PN an mich, ich werde versuchen Dir so gut ich kann zu helfen.
Aber zunächst gilt: nicht verrückt machen (auch nicht machen LASSEN) und einfach abwarten - nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird 😉
Sende Dir liebe Grüße!
Leah