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Kann ich dagegen vorgehen? Schweigepflicht gebrochen

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Gast

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Mich lässt etwas nicht mehr los, das ich vor 2 Monaten erlebt habe.
Ich habe damals ein Praktikum gemacht, das mir nicht gefallen hat.
Die Anleitung war mies und ich wurde nicht gut behandelt.

Weil ich Knieprobleme hatte, musste ich in dieser Zeit zur Physiotherapie, die in der Nähe der Praktikumsstelle stattfand aber nicht damit zusammen hing. Die Physio war ca. 6 km davon entfernt.

Da ich zu der Physiotherapeutin ein gutes Verhältnis hatte, offenbarte ich mich ihr und erzählte von der Praktikumsstelle. Ich dachte, die hat eh Schweigepflicht.

Das muss allerdings jemand mitbekommen haben, der zur Praktikumsstelle einen direkten Draht hat, aber auch bei der Physio arbeitet, denn kurz darauf wurde ich bei meiner Praktikumsstelle wie bei einer Art Verhör vorgeladen und musste mich rechtfertigen. Die Anleiterin erzählte mir, sie hätte ja bei einer Bekannten so etwas über mich gehört und dass mir das Praktikum nicht gefallen hätte und warum ich denn so etwas erzählen würde.

Für mich war klar, dass jemand bei der Physiotherapie gequatscht haben musste.
Ich war aufgelöst und enttäuscht. Zumal so eine Einrichtung ähnlich wie ein Arzt Schweigepflicht hat und ich davon ausgegangen bin, dass mein Problem, das ich an Stelle b anvertraute, nicht plötzlich bei a landet, wo mich gar keiner kennen sollte.

Das Praktikum war dann für mich gelaufen, weil ich noch schlechter behandelt wurde.

Im nachhinein frage ich mich, ob ich mich beim Chef der Physiotherapeutin hätte beschweren können oder Anzeige erstatten, da die Physio ja die Schweigepflicht gebrochen hat?
 
Meines Wissens betrifft diese Art der Schweigepflicht die medizinischen Belange des Patienten und nicht sein [...] Getratsche über andere Dinge.
 
Eine Physiotherapeutin unterliegt nicht der ärztlichen Schweigepflicht.
Du kannst niemanden anzeigen. Es kann auch ein anderer Patient zugehört und gequatscht haben.
Merke dir einfach für die Zukunft, dass lästern über den AG schlechter Stil ist und nur Scherereien bringt.
Rede nicht ÜBER den Chef. Sondern MIT ihm.

Selbstverständlich unterliegt ein Physiotherapeut der Schweigepflicht.
 
Mich würde eher die Frage beschäftigen:

Was hätte ich persönlich davon, wenn ich dagegen vorgehe?

Nichts, wäre hier die Antwort und das ist der springende Punkt. Man kann dagegen vorgehen, aber das Kind ist nun einmal bereits in den Brunnen gefallen, ändern kann man die Vergangenheit nicht und da du nur deine persönliche Meinung kunt getan hast, kann dir dadurch kein Schaden entstehen.

Also nochmals die Frage:

Was hast du davon, wenn du dagegen vorgehst?
 
Der Physio unterliegt ganz regulär der Schweigepflicht. Allein dadurch, dass dein Chef überhaupt von der Physiotherapie weiß, hat die Therapeutin (unter der Annahme die Information stammt von ihr) ihre Schweigepflicht verletzt. Wenn du dagegen rechtlich vorgehen möchtest, musst du allerdings aufzeigen können, dass dein Chef die Information mit hoher Wahrscheinlichkeit über die Therapeutin und nicht über Dritte bezogen hat. Das wird schwierig, denn beide werden es abstreiten, sodass am Ende dein Wort gegen ihres steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
natürlich unterliegt ein physiotherapeut der schweigepflicht.

wird aber schwer werden, ihm zu beweisen, daß er seine schweigepflicht gebrochen hat.
 
Eine Physiotherapeutin unterliegt nicht der ärztlichen Schweigepflicht.
Du kannst niemanden anzeigen. Es kann auch ein anderer Patient zugehört und gequatscht haben.
Merke dir einfach für die Zukunft, dass lästern über den AG schlechter Stil ist und nur Scherereien bringt.
Rede nicht ÜBER den Chef. Sondern MIT ihm.

Selbstverständlich unterliegt eine Physiotherapeutin der Schweigepflicht, genau wie Ergotherapeuten oder Logopäden. Und selbstverständlich darf ein Patient seiner Therapeutin etwas erzählen was ihn belastet und darf ebenfalls selbstverständlich darauf verlassen, dass das den Behandlungsraum nicht verlässt. Die Physiotherapeutin hat sich mit der Weitergabe der Informationen strafbar gemacht.

Liebe TE, ich würde die Physiotherapeutin ebenfalls ansprechen, ihr sagen, dass du weißt dass sie die Schweigepflicht gebrochen hat und dir gegebenenfalls weitere Schritte vorbehalten. Selbstverständlich kannst du sie auch anzeigen, wenn du das möchtest oder du meldest das der Krankenkasse. Dann könnte sie ihre Krankenkassenzulassung verlieren.
 
Meines Wissens betrifft diese Art der Schweigepflicht die medizinischen Belange des Patienten und nicht sein [...] Getratsche über andere Dinge.

Dieses "getratsche" über andere Dinge kann auch ein Versuch sein etwas seelisch zu verarbeiten, was bei einem krankenkassenzugelassenen Therapeuten durchaus zum Tagesgeschäft gehört. Schlimme seelische Belastungen wirken sich auch auf den Körper aus und ein Physiotherapeut ist da durchaus auch der richtige Ansprechpartner mit SchweigePFLICHT. Sogar wenn man sienem Physiotherapeuten erzählt, dass die Katze des Nachbarn auf mein Kopfkissen gemacht hat, unterliegt das der Schweifgepflicht. Es ist völlig egal, was einem Therapeuten anvertraut wird oder was ein Therapeut sieht oder hört oder sonstwas... ist ein Patient involviert hat er zu schweigen.
 
Mich würde eher die Frage beschäftigen:

Was hätte ich persönlich davon, wenn ich dagegen vorgehe?

Nichts, wäre hier die Antwort und das ist der springende Punkt. Man kann dagegen vorgehen, aber das Kind ist nun einmal bereits in den Brunnen gefallen, ändern kann man die Vergangenheit nicht und da du nur deine persönliche Meinung kunt getan hast, kann dir dadurch kein Schaden entstehen.

Also nochmals die Frage:

Was hast du davon, wenn du dagegen vorgehst?

Was hat man davon, wenn man einen tätlichen Übergriff anzeigt oder eine Vergewaltigung oder einen Diebstahl oder eine Beleidigung oder, oder, oder?
 

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