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Kann man eine Straße mit Grundstück kaufen?

rosch93

Aktives Mitglied
Ein Bekannter von mir wollte sich mal ein Grundstück kaufen.
Ihm wurde eines am Ende einer Sackgasse angeboten.
Er hätte die Straße vor dem Grundstück auch kaufen können, aber ist das erlaubt?
Dis Straße vor dem Haus war nicht groß, nur etwa 10 Meter und am Ende war das Grundstück.
Also das war quasi nur ein kleines Stück der Straße, aber darf ein Grundstückmakler auch die Straße verkaufen oder gehört ein Teil einer Straße grundsätzlich der Stadt?
 
Ein Bekannter von mir wollte sich mal ein Grundstück kaufen.
Ihm wurde eines am Ende einer Sackgasse angeboten.
Er hätte die Straße vor dem Grundstück auch kaufen können, aber ist das erlaubt?
Dis Straße vor dem Haus war nicht groß, nur etwa 10 Meter und am Ende war das Grundstück.
Also das war quasi nur ein kleines Stück der Straße, aber darf ein Grundstückmakler auch die Straße verkaufen oder gehört ein Teil einer Straße grundsätzlich der Stadt?

Das Grundbuch bzw. der Bebauungsplan regelt und gibt vor, wie das Grundstück zugeschnitten ist und wie groß es ist.
Man kann beim Bauamt einen Lageplan einsehen.
Daraus ist ersichtlich, ob die Straße Privateigentum ist. Also mit erworben wird.
Bebaubare Grundstücke müssen zwingend eine Zuwegung haben.

In diesem Fall, den du beschreibst, müsste man ja auch die Zuwegung mit kaufen.
Und ich denke, dass es sich da nicht um eine "Straße" im rechtlichen Sinne handelt.
Straßen müssen gewidmet sein, also eine Bezeichnung haben. Wäre das der Fall, gehört die Straße der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.
 
Vielleicht geht es bei der Straße auch um ein sogenanntes Geh- Fahr- und Leitungsrecht. Das müsste dann aber aus dem entsprechenden Kaufvertrag bzw. dem Eintrag beim Grundbuchamt ersichtlich sein.
 
Das mag sein.
Genau weiß ich das auch nicht.
Ich habe mir das Grundstück mit angeschaut.
Die Straße als solche ware ungefähr 200 Meter lang und rechts und links waren die Zufarten zu den Grundstücken, die aber nicht räumlich von der Straße abgetrennt waren.
 
Das mag sein.
Genau weiß ich das auch nicht.
Ich habe mir das Grundstück mit angeschaut.
Die Straße als solche ware ungefähr 200 Meter lang und rechts und links waren die Zufarten zu den Grundstücken, die aber nicht räumlich von der Straße abgetrennt waren.

Die Straße könnte ja noch nicht erschlossen sein.
Dann kämen noch hohe Kosten an die Stadt oder Gemeinde auf den Käufer zu.
Also immer mit der Gemeinde oder Stadt sprechen!
Das Bauamt informiert.

Hmm...
Es kann auch ein Trick sein.
Man Kauft das Grundstück vor der "Türe" dazu. Allerdings zum Baulandpreis.
Und die Gemeinde oder der Erschließer kauft es dann als "Straßenland" billig zurück.
In der Regel werden Gemeinden vorher ein Vorkaufsrecht beanspruchen.
Doch es gibt eben auch Privaterschließung.
Informieren geht vor spekulieren. 😉
 

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