K
kitty*la*boom
Gast
Hey,
habe hier schon unter der Kategorie ICH einen Beitrag geschrieben und frage mich zu diesem Thema nebenher, ob mir mein Exfreund eigentlich das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen kann.
Ich habe beides von Geburt an und er hat z.Zt. noch nicht die Vaterschaft anerkannt.
Nun habe ich ihm bis auf Weiteres erst einmal den Kontakt zu mir untersagt, da er weder anpassungsfähig, was z.B. den Umgang mit seiner Tochter betrifft, ist, noch bereit, eine faire Lösung zu finden.
Er schiebt mir für alles den schwarzen Peter zu und bemerkt in keinster Weise, dass er unsere Verbindung - sofern sie noch besteht - somit zerstört.
Er hat auch kein Gefühl dafür, dass meine Tochter (4 Monate) und ich noch sehr innig miteinander verbunden sind, sondern ist offensichtlich eifersüchtig und wirft mir vor, ich würde diese Besuchsregeln, die nur bei mir/mit mir möglich sind, aus purer Macht ausspielen. Er verlangt sogar von mir, ich solle abpumpen, damit er mal mit ihr alleine sein kann, wirft mir aber im selben Atemzug vor, ich wäre eine schlechte Mutter, weil ich ihr den Vater vorenthalte.
Ich habe wirklich alles versucht, ihm Vorschläge gemacht zu Terminen, er konnte sich sogar Tage aussuchen, ihm angeboten, gemeinsam zum Babyschwimmen zu gehen. Sogar in meine Wohnung lasse ich ihn, obwohl er in meiner Abwesenheit meine Sachen durchwühlte..
Er aber will(!) mit ihr alleine was unternehmen und versteht nicht, dass ich sie 1.) noch voll stille, und 2.) sie viel zu klein ist, um mit ihr große Aktivitäten in meiner Abwesenheit zu unternehmen.
Wir haben es am Anfang auch mal so versucht, doch leider stellte sich heraus, dass er nicht den Sinn des Umgangsrechts versteht, z.B. Freunde zu diesen "heiligen" Stunden mit ihr einlädt oder sie zu sehr beansprucht, weil er seine Aktivitäten durchsetzen will, etc.
Sie war dann immer total durch den Wind und hat Abends nur geschrien.
Kann ich ihm, wenn er weiterhin so gegen mich bzw. sein Kind arbeitet, den Kontakt verweigern? Auch im Falle einer Vaterschaftsanerkennung?
Oder kann er, wenn er soweit gehen sollte, veranlassen, mir das Sorgerecht zu entziehen?
Wie soll ich weiter vorgehen?
habe hier schon unter der Kategorie ICH einen Beitrag geschrieben und frage mich zu diesem Thema nebenher, ob mir mein Exfreund eigentlich das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen kann.
Ich habe beides von Geburt an und er hat z.Zt. noch nicht die Vaterschaft anerkannt.
Nun habe ich ihm bis auf Weiteres erst einmal den Kontakt zu mir untersagt, da er weder anpassungsfähig, was z.B. den Umgang mit seiner Tochter betrifft, ist, noch bereit, eine faire Lösung zu finden.
Er schiebt mir für alles den schwarzen Peter zu und bemerkt in keinster Weise, dass er unsere Verbindung - sofern sie noch besteht - somit zerstört.
Er hat auch kein Gefühl dafür, dass meine Tochter (4 Monate) und ich noch sehr innig miteinander verbunden sind, sondern ist offensichtlich eifersüchtig und wirft mir vor, ich würde diese Besuchsregeln, die nur bei mir/mit mir möglich sind, aus purer Macht ausspielen. Er verlangt sogar von mir, ich solle abpumpen, damit er mal mit ihr alleine sein kann, wirft mir aber im selben Atemzug vor, ich wäre eine schlechte Mutter, weil ich ihr den Vater vorenthalte.
Ich habe wirklich alles versucht, ihm Vorschläge gemacht zu Terminen, er konnte sich sogar Tage aussuchen, ihm angeboten, gemeinsam zum Babyschwimmen zu gehen. Sogar in meine Wohnung lasse ich ihn, obwohl er in meiner Abwesenheit meine Sachen durchwühlte..
Er aber will(!) mit ihr alleine was unternehmen und versteht nicht, dass ich sie 1.) noch voll stille, und 2.) sie viel zu klein ist, um mit ihr große Aktivitäten in meiner Abwesenheit zu unternehmen.
Wir haben es am Anfang auch mal so versucht, doch leider stellte sich heraus, dass er nicht den Sinn des Umgangsrechts versteht, z.B. Freunde zu diesen "heiligen" Stunden mit ihr einlädt oder sie zu sehr beansprucht, weil er seine Aktivitäten durchsetzen will, etc.
Sie war dann immer total durch den Wind und hat Abends nur geschrien.
Kann ich ihm, wenn er weiterhin so gegen mich bzw. sein Kind arbeitet, den Kontakt verweigern? Auch im Falle einer Vaterschaftsanerkennung?
Oder kann er, wenn er soweit gehen sollte, veranlassen, mir das Sorgerecht zu entziehen?
Wie soll ich weiter vorgehen?
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