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Kann man mir das alleinige Sorgerecht entziehen?

K

kitty*la*boom

Gast
Hey,
habe hier schon unter der Kategorie ICH einen Beitrag geschrieben und frage mich zu diesem Thema nebenher, ob mir mein Exfreund eigentlich das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen kann.
Ich habe beides von Geburt an und er hat z.Zt. noch nicht die Vaterschaft anerkannt.
Nun habe ich ihm bis auf Weiteres erst einmal den Kontakt zu mir untersagt, da er weder anpassungsfähig, was z.B. den Umgang mit seiner Tochter betrifft, ist, noch bereit, eine faire Lösung zu finden.
Er schiebt mir für alles den schwarzen Peter zu und bemerkt in keinster Weise, dass er unsere Verbindung - sofern sie noch besteht - somit zerstört.
Er hat auch kein Gefühl dafür, dass meine Tochter (4 Monate) und ich noch sehr innig miteinander verbunden sind, sondern ist offensichtlich eifersüchtig und wirft mir vor, ich würde diese Besuchsregeln, die nur bei mir/mit mir möglich sind, aus purer Macht ausspielen. Er verlangt sogar von mir, ich solle abpumpen, damit er mal mit ihr alleine sein kann, wirft mir aber im selben Atemzug vor, ich wäre eine schlechte Mutter, weil ich ihr den Vater vorenthalte.
Ich habe wirklich alles versucht, ihm Vorschläge gemacht zu Terminen, er konnte sich sogar Tage aussuchen, ihm angeboten, gemeinsam zum Babyschwimmen zu gehen. Sogar in meine Wohnung lasse ich ihn, obwohl er in meiner Abwesenheit meine Sachen durchwühlte..
Er aber will(!) mit ihr alleine was unternehmen und versteht nicht, dass ich sie 1.) noch voll stille, und 2.) sie viel zu klein ist, um mit ihr große Aktivitäten in meiner Abwesenheit zu unternehmen.
Wir haben es am Anfang auch mal so versucht, doch leider stellte sich heraus, dass er nicht den Sinn des Umgangsrechts versteht, z.B. Freunde zu diesen "heiligen" Stunden mit ihr einlädt oder sie zu sehr beansprucht, weil er seine Aktivitäten durchsetzen will, etc.
Sie war dann immer total durch den Wind und hat Abends nur geschrien.

Kann ich ihm, wenn er weiterhin so gegen mich bzw. sein Kind arbeitet, den Kontakt verweigern? Auch im Falle einer Vaterschaftsanerkennung?
Oder kann er, wenn er soweit gehen sollte, veranlassen, mir das Sorgerecht zu entziehen?
Wie soll ich weiter vorgehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Amsel76

Gast
So einen pXXXXX kriegste an jeder ecke! aber das habe ich dir in den anderen thread auch schon geschildert..
Er kann dir nicht das sorgerecht entziehen, und auch nicht das aufenthaltsbestimmungsrecht..
Wenn du weiterhin dich mit dem abgibst, haste pech das du nur unnötig mehr probleme bekommst!
 
G

Gast

Gast
Hey,
habe hier schon unter der Kategorie ICH einen Beitrag geschrieben und frage mich zu diesem Thema nebenher, ob mir mein Exfreund eigentlich das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen kann.
Ich habe beides von Geburt an und er hat z.Zt. noch nicht die Vaterschaft anerkannt.
Nun habe ich ihm bis auf Weiteres erst einmal den Kontakt zu mir untersagt, da er weder anpassungsfähig, was z.B. den Umgang mit seiner Tochter betrifft, ist, noch bereit, eine faire Lösung zu finden.
Er schiebt mir für alles den schwarzen Peter zu und bemerkt in keinster Weise, dass er unsere Verbindung - sofern sie noch besteht - somit zerstört.
Er hat auch kein Gefühl dafür, dass meine Tochter (4 Monate) und ich noch sehr innig miteinander verbunden sind, sondern ist offensichtlich eifersüchtig und wirft mir vor, ich würde diese Besuchsregeln, die nur bei mir/mit mir möglich sind, aus purer Macht ausspielen. Er verlangt sogar von mir, ich solle abpumpen, damit er mal mit ihr alleine sein kann, wirft mir aber im selben Atemzug vor, ich wäre eine schlechte Mutter, weil ich ihr den Vater vorenthalte.
Ich habe wirklich alles versucht, ihm Vorschläge gemacht zu Terminen, er konnte sich sogar Tage aussuchen, ihm angeboten, gemeinsam zum Babyschwimmen zu gehen. Sogar in meine Wohnung lasse ich ihn, obwohl er in meiner Abwesenheit meine Sachen durchwühlte..
Er aber will(!) mit ihr alleine was unternehmen und versteht nicht, dass ich sie 1.) noch voll stille, und 2.) sie viel zu klein ist, um mit ihr große Aktivitäten in meiner Abwesenheit zu unternehmen.
Wir haben es am Anfang auch mal so versucht, doch leider stellte sich heraus, dass er nicht den Sinn des Umgangsrechts versteht, z.B. Freunde zu diesen "heiligen" Stunden mit ihr einlädt oder sie zu sehr beansprucht, weil er seine Aktivitäten durchsetzen will, etc.
Sie war dann immer total durch den Wind und hat Abends nur geschrien.

Kann ich ihm, wenn er weiterhin so gegen mich bzw. sein Kind arbeitet, den Kontakt verweigern? Auch im Falle einer Vaterschaftsanerkennung?
Oder kann er, wenn er soweit gehen sollte, veranlassen, mir das Sorgerecht zu entziehen?
Wie soll ich weiter vorgehen?
Ich kann aus deinen Zeilen nicht erlesen, mit welcher Begründung er dir das Sorgerecht entziehen möchte ?
 
G

Gast

Gast
nein er kann es dir nicht entziehen einfach so geht es nicht mache das gleiche grade durch nur ich bin ein Vater aber die mutter kümmert sich nicht ums kind und sogar da habe ich es verdammt schwer ohne sorgerecht nur mit ne vaterschaftserlärung , von dem her ist es für ihn gar nicht möglich , zum besuchen des kindes nein des kann ihm keiner verbieten , des darf der wenn er ne Vaterschaftsanerkenung hat

ich hoffe ich konte bisle helfen
 
P

*Phoenix*

Gast
ganz eeeeeeeeentspannt zurück legen und ihn mal machen lassen:D

Solche Ärmel kennen sich mit der Justiz und deutschen Gesetzen aus.:D

Es passiert nix , der Werdegang wäre so,
das Jugendamt müßte Sorgerecht weg nehmen ,
und dem Vater übertragen , aber das Sorgerecht würde dann immer noch bei Dir liegen.

Und welche Gründe sollte es geben , dir das SR zu entziehen.:rolleyes:
 
G

Gast

Gast
Nein das Sorgerecht kann er dir nicht entziehen lassen.
Da müsste er viel Geld lassen, für Anwälte, viele Nerven, es dauert oft Jahre und er müsste BEWEISEN das du nicht als Mutter geeignet bist, was sicher unmöglich ist.

Aber
jedes Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter.

Das weißt du sicher auch,denn trotz des infantilen Partners, hast du schon viel dafür getan.
Er scheint nicht sehr erwachsen, denn was er möchte ist gerade zu kindisch.
Solange das Baby so klein ist, Besuche 2 mal im Monat mindestens, wenn du nicht mehr kannst, maximal.
Dann eine Stunden zu bestimmten Zeiten und ohne Kumpelbegleitung.
Du musst dabei bleiben, denn das er das Kind allein mitnehmen will, ist nicht nur seltsam auch sehr Besorgnis erregend.

Halte den Mann fern von dir und sehe euren Kontakt wie ein Geschäftskontakt.
SACHLICH
Kinder brauchen ihren Vater, aber auch ein geregeltes Leben.
Die Regeln bestimmst du.

LG Lilly
 

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