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Kein grund des Auszuges

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L

Lui

Gast
Hallo liebe Leser(rinen)
Manchmal frage ich mich wo ist ihr noch gerechtigkeit?Ich fange einfach mal an Mein Freund ist seit ca 2 Jahren Alleinstehender Vater von zwei Jungs im alter von 4 und 7 Jahren das heist er lebt von Arge.Dies ist aber nichjt das Thema.Das Thema er möchte aus ziehen der grund ist die Wohnung hat Schimmel und hat keine Heizung,Kinder sind andauerd krank.Anfang dieses Jahr war mein freund bei Arge und er hat Ihnen den Sachverhalt geschieldert wieso wesahalb warum er aus ziehen möchte,da sagt der Sacharbeiter kein Thema Sie dürfen sich eine Wohnung suchen.jetzt Hat mein Freund eine Wohnung gefunden der Preis stimmt alles.Heute der 15.9.2007 war er bei Arge und hat dennen Mitgeteilt das er eine Wohnung gefunden hat und wie es jetzt weiter geht,eine Mitarbeiterin hat Ihm gesagt er darf nicht aus ziehen,darauf hat mein freund die gründe alle auf gezählt warum er aus der Wohnung möchteund muss.Die Mitarbeiterin sagte darauf hin es sei kein Grund auszusiehen,er möchte sie doch bitte mit der Vermietrin in verbindung setzten damit Heizungen eingebaut werden.aber jetzt kommst die Vermieterin baut erst Heizungen ein wenn in diesem Haus keiner mehr wohnt das heisst,Kinder müssen immer krank werden,den jeder weiss doch das Schimmel sehr krank macht und sogar zum astmahr füren kann.
Was kann mein Freund jetzt dagen tun.Muss er sich das vom Amt gefallen lassen ja oder nein.Ich muss wohl sagen tolles Deutschland.
 
G

Gastschreiber

Gast
Hallo liebe Leser(rinen)
Manchmal frage ich mich wo ist ihr noch gerechtigkeit?Ich fange einfach mal an Mein Freund ist seit ca 2 Jahren Alleinstehender Vater von zwei Jungs im alter von 4 und 7 Jahren das heist er lebt von Arge.Dies ist aber nichjt das Thema.Das Thema er möchte aus ziehen der grund ist die Wohnung hat Schimmel und hat keine Heizung,Kinder sind andauerd krank.Anfang dieses Jahr war mein freund bei Arge und er hat Ihnen den Sachverhalt geschieldert wieso wesahalb warum er aus ziehen möchte,da sagt der Sacharbeiter kein Thema Sie dürfen sich eine Wohnung suchen.jetzt Hat mein Freund eine Wohnung gefunden der Preis stimmt alles.Heute der 15.9.2007 war er bei Arge und hat dennen Mitgeteilt das er eine Wohnung gefunden hat und wie es jetzt weiter geht,eine Mitarbeiterin hat Ihm gesagt er darf nicht aus ziehen,darauf hat mein freund die gründe alle auf gezählt warum er aus der Wohnung möchteund muss.Die Mitarbeiterin sagte darauf hin es sei kein Grund auszusiehen,er möchte sie doch bitte mit der Vermietrin in verbindung setzten damit Heizungen eingebaut werden.aber jetzt kommst die Vermieterin baut erst Heizungen ein wenn in diesem Haus keiner mehr wohnt das heisst,Kinder müssen immer krank werden,den jeder weiss doch das Schimmel sehr krank macht und sogar zum astmahr füren kann.
Was kann mein Freund jetzt dagen tun.Muss er sich das vom Amt gefallen lassen ja oder nein.Ich muss wohl sagen tolles Deutschland.
Das muss sich der Freund nicht gefallen lassen.

Für jedes Bundesland gibt es ein Wohnungsaufsichtsgesetz, das gewisse Mindeststandards festlegt.

Durch den Schimmel ist möglicherweise sogar eine Unbewohnbarkeit der Wohnung gegeben.

Also zu der zuständigen Stelle gehen (Wohnungsamt, Bauamt, etc. oder Mieterberatung), damit die entsprechenden Schritte in die Wege geleitet werden.

Dann würde ich nochmals mit dem Mitarbeiter der ARGE, der die Zusage für die Wohnung abgegeben hat, Kontakt aufnehmen, um die Dinge klar zu stellen.

Viel Erfolg!
 

Lucia

Aktives Mitglied
Hallo,
er soll sich ein Attest vom Arzt besorgen, dass die Kinder deshalb krank sind. Wird er aber nicht können, weil sie noch nicht krank sind. Er soll auch den Schriftverkehr mit der Vermieterin nachweisen und gegebenenfalls klagen, denn Mietrecht hat nichts mit der Arge zu tun. Da hat die SB völlig recht.
Erst wenn er nachweisen kann, dass nichts zum Erfolg führte, hat er eine Chance.
Die Genehmigung für einen Umzug muss er sich immer schriftlich geben lassen, unbedingt.
Wieso zieht er mit Kindern (oder alleine) in eine Wohnung ohne Heizung?
 
Zuletzt bearbeitet:

Lucia

Aktives Mitglied
Außerdem braucht er keine Genehmigung, wenn die neue Wohnung nicht mehr als die alte Wohnung kostet.
Es sei denn, er will Kaution oder Umzugskosten bezahlt haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Dr. House

Gast
Widerspruch einlegen. Danach sollten sie euch keien Probleme mehr machen. Und wenn doch, einfach klagen!
 
L

Lui

Gast
Hallo Lucia
Mein Freund wohnt schon seit 44 Jahren da ist in diesem Haus geboren,schon seit 10 Jahren änderd sich nichts trotz mährmalige Auffoderung.(die Vermieter sind Bauern).Mehr brauche ich ja nicht zu sagen.Weil die Vermiterin so alt ist will sie nichst mehr machen.Er wird auf jedem fall diese schritte jetzt machen.
Vielen Dank Lui
 

Lucia

Aktives Mitglied
10 Jahre ohne Heizung:confused::eek:
Vielleicht findet er eine Wohnung, die nicht teurer ist als die jetzige und dann nichts wie weg da.
 
Zuletzt bearbeitet:
L

Lui

Gast
Hallo,
ich habe da ein paar fragen an Euch.Mein Freund hat sich mit der Vermiterin jetzt in verbindung gesetzt und ihr gesagt das er aus ziehen möchte da in der Wohnung ja keine heizung drin ist, oder sind Sie bereit jetzt doch Heizung einzubauen?So jetzt die frage an euch,was ist wen die Vermiterin Heizung einbaut, muss dan Arge die mehrkosten übernehmen (Nebenkosten).
Mein freund bezalhlt jetzt eine Kalt Miete von 300 Euro ohne Nebenkosten,das einzige was er bezahlen muss ist Wasser und Strom.Was ist wenn die Vermietrin die Nebenkosten Statt 140 Euro was ja auch kosten darf aber die Nebenkosten 160 Euro erhöt,da Sie ja auch die Heizungfirma bezahlen muss.Wird Arge die Nebenkosten von 160 Euro trotzdem übernehmen oder sagt Arge das ist uns zu teuer.Suchen sie bitte eine Wohnung die dem all entsprechen das heißt 384Euro Kalt +140 Euro Nebenkosten.
 

Lucia

Aktives Mitglied
Er muss in diesem Rahmen bleiben oder die Differenz von 20 Euro selbst zahlen. Der Arge geht es nichts an, wenn eine Vermieterin seit Jahrzehnten keine Heizung installiert. Das wäre auch noch schöner, wenn die Arge für Versäumnisse von Vermietern blechen soll.
Am besten der Vermieterin genau das sagen und wenn sie das nicht will, dann muss er umziehen. Das würde ich dann auch der Arge so sagen, dass die Vermieterin höhere Nebenkosten will, damit die weiter entscheiden können.
Eines steht fest, wenn ihr alles Menschenmögliche getan habt, dann muss die Arge den Umzug genehmigen und wenn sie sich dann quer stellen, würde ich in Widerspruch gehen. Aber vorher sollte er eben mitwirken, um den Zustand zu ändern.
 
Zuletzt bearbeitet:
C

cinderella60

Gast
nein, das muss er sich nicht gefallen lassen. sag ihm, er soll zum sozialgericht gehen, die regeln das dann ganz schnell und es kostet ihn ja auch nichts. mein freund hatte ähnliches theater mit der arge, er ist auch sofort zum sozialgericht und hat recht gekriegt, noch am selben tag. alles gute für euch....
 
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