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Auf Thema antworten

[QUOTE="Schneewitchen, post: 74984"]

Was ich in jedem Fall weiß, dass man bis zum 27. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld hat.

Du sagtest, dass du normal arbeitest.

Hast du eine Ausbildung also schon hinter dir?


Im Normalfall kann man das Kindergeld als Unterstützung während oder vor der Ausbildung sehen. Wenn du dich zum Beispiel bewirbst und in der Berufsberatung angemeldet bist.

Ebenfalls können auch andere Ausgaben relevant sein.

Sagen wir, du möchtest noch eine Ausbildung machen, kommen Bewerbungskosten und die Finanzierung vom Auto, aber auch allgemeine Fahrtkosten auch hinzu.

Denn diese zwei Dinge allein schon kann man als Ausgaben sehen, die du im Monat von deinen 600 € brutto nicht hast.


Wie das allerdings ist, wenn du normal arbeitest, und noch bei deinen Eltern wohnst, weiß ich leider nicht. :(

[/QUOTE]

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