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Gast
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Abend. Ich hatte eine Eingliederungsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit vereinbart. Hier erfolgte aber keine Unterschrift von meiner Seite aus. Der Sachbearbeiter hatte die Eingliederungsvereinbarung allerdings unterschrieben. Meine Sicht ist jetzt diese, dass die Agentur für Arbeit mit mir keinen Vertrag machen wollte, weil der Sachbearbeiter eben zwar seine Unterschrift leistete, was beweißen würde, dass über einen Vertrag gesprochen wurde, aber durch das nicht unterschreiben von meiner Seite aus, entstand erst gar kein Vertrag. Somit sehe ich das so, dass die Agentur für Arbeit mit mir keine Eingliederungsvereinbarung treffen wollte und somit auch keine Verpflichtungen von meiner Seite aus bestehen. Sprich: Der Sachbearbeiter als Vertretung der Agentur für Arbeit hat mit mir keinen Eingliederungsvereinbarung, also einen Vertrag, machen wollen, sonst hätte ich ja nicht seine Unterschrift, allerdings hat er meine nicht. Das hieße doch für mich, egal was gefordert würde, ich muss nichts nachweißen. Außerdem hätte ein Vertrag zu Stande kommen können, aber durch das Fehlen meiner Unterschrift, aber das Vorhandensein der Unterschrift des Sachbearbeiters, war der Sachbearbeiter sich bewusst, dass kein Vertrag zu Stande kommen würde. Aus meiner Sicht würde das doch heißen, dass ich nicht mal einen Neuen Vertrag unterschreiben "müsse", denn die Agentur für Arbeit hätte die Möglichkeit gehabt einen Vertrag (Eingliederungsvereinbarung) mit mir zu machen, wollte aber dies anscheinend nicht. Was bedeutet, die Agentur für Arbeit hat hier einen riesigen Fehler gemacht, der zu meinen Gunsten ausfällt. Was denkt ihr, habe ich einen Freifahrtschein?