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keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben = Freifahrtschein? (siehe Text)

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Abend. Ich hatte eine Eingliederungsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit vereinbart. Hier erfolgte aber keine Unterschrift von meiner Seite aus. Der Sachbearbeiter hatte die Eingliederungsvereinbarung allerdings unterschrieben. Meine Sicht ist jetzt diese, dass die Agentur für Arbeit mit mir keinen Vertrag machen wollte, weil der Sachbearbeiter eben zwar seine Unterschrift leistete, was beweißen würde, dass über einen Vertrag gesprochen wurde, aber durch das nicht unterschreiben von meiner Seite aus, entstand erst gar kein Vertrag. Somit sehe ich das so, dass die Agentur für Arbeit mit mir keine Eingliederungsvereinbarung treffen wollte und somit auch keine Verpflichtungen von meiner Seite aus bestehen. Sprich: Der Sachbearbeiter als Vertretung der Agentur für Arbeit hat mit mir keinen Eingliederungsvereinbarung, also einen Vertrag, machen wollen, sonst hätte ich ja nicht seine Unterschrift, allerdings hat er meine nicht. Das hieße doch für mich, egal was gefordert würde, ich muss nichts nachweißen. Außerdem hätte ein Vertrag zu Stande kommen können, aber durch das Fehlen meiner Unterschrift, aber das Vorhandensein der Unterschrift des Sachbearbeiters, war der Sachbearbeiter sich bewusst, dass kein Vertrag zu Stande kommen würde. Aus meiner Sicht würde das doch heißen, dass ich nicht mal einen Neuen Vertrag unterschreiben "müsse", denn die Agentur für Arbeit hätte die Möglichkeit gehabt einen Vertrag (Eingliederungsvereinbarung) mit mir zu machen, wollte aber dies anscheinend nicht. Was bedeutet, die Agentur für Arbeit hat hier einen riesigen Fehler gemacht, der zu meinen Gunsten ausfällt. Was denkt ihr, habe ich einen Freifahrtschein?
 
Freifahrtschein wofür?

Die Verrenkungen, die Du da anstellst, sind völlig unnötig.

Die Verbindlichkeit einer Eingliederungsvereinbarung wird verschieden eingestuft, hierzu gibt es unterschiedliche Urteile. Fakt ist aber, dass allein durch Nichtunterschreiben einer EGV die Bezüge nicht gesenkt werden dürfen. Sehr wohl aber, wenn Du nachweislich mit Absicht keine Bemühungen unternimmst, Deine Bedürftigkeit zu reduzieren oder sogar Gelegenheiten dazu ablehnst. Und das geht dann auch ganz ohne EGV.
 
Freifahrtschein wofür?

Die Verrenkungen, die Du da anstellst, sind völlig unnötig.

Die Verbindlichkeit einer Eingliederungsvereinbarung wird verschieden eingestuft, hierzu gibt es unterschiedliche Urteile. Fakt ist aber, dass allein durch Nichtunterschreiben einer EGV die Bezüge nicht gesenkt werden dürfen. Sehr wohl aber, wenn Du nachweislich mit Absicht keine Bemühungen unternimmst, Deine Bedürftigkeit zu reduzieren oder sogar Gelegenheiten dazu ablehnst. Und das geht dann auch ganz ohne EGV.

Danke für deine Antwort.

Was ich aber nicht ganz verstehe ist, dass man mit einer Eingliederungsvereinbarung einen Vertrag hat, dieser ja erst gültig ist, wenn man auch unterschrieben hat, was bei mir nicht der Fall ist. Somit habe ich ja im dem Sinne keine Verpflichtungen einen Vertrag zu erfüllen, der gar nicht besteht.
Die Frage die ich mir stelle: Wozu brauch die Agentur für Arbeit denn eine Vertrag mit mir, wenn sie sich doch von Anfang an im Recht befinden?
 
Nein, mit Deinem Gedankenkonstrukt liegst Du nicht richtig.
Außerdem hätte ein Vertrag zu Stande kommen können, aber durch das Fehlen meiner Unterschrift, aber das Vorhandensein der Unterschrift des Sachbearbeiters, war der Sachbearbeiter sich bewusst, dass kein Vertrag zu Stande kommen würde.
Wieso soll der Sachbearbeiter, dadurch dass er ZUERST unterschreibt, die Ungültigkeit des Vertrages in Kauf genommen haben. Es ist absolut üblich, dass eine Partei den Vertrag zuerst unterschreibt und die andere Partei dann ihre Unterschrift hinzufügt.

Was bedeutet, die Agentur für Arbeit hat hier einen riesigen Fehler gemacht, der zu meinen Gunsten ausfällt. Was denkt ihr, habe ich einen Freifahrtschein?
Nein sie haben keinen Fehler gemacht und Du hast natürlich keinen Freifahrtschein. Vermutlich wird das Amt sich in kürz bei Dir melden und darauf drängen, dass Du Deine Unterschrift leistest. Verweigerst Du diese, wirst Du wohl mit Konsequenzen rechnen müssen. Also überleg Dir, was Du machst. Wenn Du Geld vom Amt brauchst, solltest Du Dir das gut überlegen.
 
Somit habe ich ja im dem Sinne keine Verpflichtungen einen Vertrag zu erfüllen, der gar nicht besteht.
Die Frage die ich mir stelle: Wozu brauch die Agentur für Arbeit denn eine Vertrag mit mir, wenn sie sich doch von Anfang an im Recht befinden?
Es besteht noch keine Verpflichtung auf beider Seite. Erst mit Deiner Unterschrift ist der vertrag gültig und das Amt kann mit den Maßnahmen loslegen. Solange Du nicht unterschreibst ist quasi alles auf Pause.
Jedoch kann dann eben auch das Amt sagen: Sorry, wenn Du nicht mitmachst, dann krzen wir die Bezüge oä.
Also wird es vermutlich keinen Sinn machen, die Unterschrift zu verweigern. Du könntest lediglich die Unterschrift verzögern um Zeit zu gewinnen, wenn Dir das was nützt.
 
Nein, mit Deinem Gedankenkonstrukt liegst Du nicht richtig.

Wieso soll der Sachbearbeiter, dadurch dass er ZUERST unterschreibt, die Ungültigkeit des Vertrages in Kauf genommen haben. Es ist absolut üblich, dass eine Partei den Vertrag zuerst unterschreibt und die andere Partei dann ihre Unterschrift hinzufügt.


Nein sie haben keinen Fehler gemacht und Du hast natürlich keinen Freifahrtschein. Vermutlich wird das Amt sich in kürz bei Dir melden und darauf drängen, dass Du Deine Unterschrift leistest. Verweigerst Du diese, wirst Du wohl mit Konsequenzen rechnen müssen. Also überleg Dir, was Du machst. Wenn Du Geld vom Amt brauchst, solltest Du Dir das gut überlegen.

Danke für deine Antwort.

Jetzt muss ich aber sagen, dass die Eingliederungsvereinbarung schon seit 3 Monaten exestiert. Ich vermute einfach mal, dass es bis Heute gar nicht aufgefallen ist, dass ich nicht unterschrieben hatte.

Die Frage die ich mir jetzt stelle ist, wie sieht die rechtliche Seite aus? Muss ich eine Eingliederungsvereinbarung eigentlich unterschreiben? Außerdem was mich interessiert ist auch, dass du meintest, dass Pause ist. Da ich ja noch nicht unterschrieben hatte und solange mir niemand eine Neue Eingliederungsvereinbarung vorlegt, habe ich ja, auch wie du erwähntest, Pause. Da Frage ich mich ja aber, ob man eine Eingliederungsvereinbarung auch Rückwirkend machen kann. Denn ich vermute mal, sollte rauskommen das ich nicht unterschrieben hatte, vermute ich mal, dass die Agentur für Arbeit Rückwirkend alles machen würde.

Aber man muss ja sagen, Rückwirkend kann kein Vertrag gehen. Denn eine Eingliederungsvereinbarung ist erst mit Unterschrift wirksam, weil es ein Vertrag ist und ein Vertrag kann man nicht Rückwirkend abschließen und vorderungen verlangen die vor Vertragsabschluss waren.
 
So einfach ist das mit der Eingliederungsvereinbarung leider nicht, denn dann wurde sie als Verwaltungsakt erlassen ...

Das bedeutet, so einfach wie sich manch einer das vorstellt ist das alles dann doch nicht und hier wäre dann zu prüfen, ob auch wirklich verhandelt wurde (gibt ein entsprechendes Urteil des BSG dazu, dass ich jetzt auf die schnelle nicht finde) und man explizit die Unterschrift endgültig verweigert hatte und weiteres.

Hierzu wäre es daher nicht ganz verkehrt, sich an einen Anwalt für Sozialrecht oder eine Beratungsstelle vor Ort zu wenden.
 
Macht es doch nicht so kompliziert.

Als Bezieher von Arbeitslosengeld bist Du verpflichtet, diesem Zustand im Rahmen Deiner Möglichkeiten mit allen Mitteln abzuhelfen.

Und das ist auch ganz unabhängig davon so, ob Du nun eine EGV unterschrieben hast oder nicht.

Niemand kann Dich zwingen, so etwas zu unterschreiben. Aus dem Nichtunterschreiben dürfen Dir keine Nachteile erwachsen. Aber: Du bist trotzdem zur Mitwirkung bei der Wiederaufnahme von Arbeit verpflichtet und wenn Du dem nicht nachkommst, können Dir die Bezüge gekürzt werden.
 
Macht es doch nicht so kompliziert.

Als Bezieher von Arbeitslosengeld bist Du verpflichtet, diesem Zustand im Rahmen Deiner Möglichkeiten mit allen Mitteln abzuhelfen.

Und das ist auch ganz unabhängig davon so, ob Du nun eine EGV unterschrieben hast oder nicht.

Niemand kann Dich zwingen, so etwas zu unterschreiben. Aus dem Nichtunterschreiben dürfen Dir keine Nachteile erwachsen. Aber: Du bist trotzdem zur Mitwirkung bei der Wiederaufnahme von Arbeit verpflichtet und wenn Du dem nicht nachkommst, können Dir die Bezüge gekürzt werden.


Die Frage die ich mir dann aber stelle ist folgende:

Was bedeutet Bemühungen? Schreiben, telefonisch, email, Internetrecherche?

Und ganz wichtig ist ja, dass man in einer Eingliederungsvereinbarung auch vereinbart, wie viel man schreiben muss, bzw. bewerben soll. Dann möchte ich doch bitte mal wissen, wie viele Bewerbungen denn ich per Telefon, Internet und Co machen muss. Denn das muss ja vereinbart werden. Bemühungen kann dann auch bedeutet, rein theoretisch, dass ich in der Zeitung nach Stellen suche, denn dadurch bemühe ich mich doch auch.
 
was ich vergessen habe zu erwähnen:

Es ist schon schriftlich festgelegt worden, dass ich Arbeitslosengeld bekomme.
 

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