G
Gast
Gast
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Vor ca. 18 Monaten hat mein Vater mir ein Auto gekauft. Dieses zahle ich monatlich bei ihm ab. Die aktuelle Restschuld beträgt ca. 3600,- €. Da ich aufgrund von finanziellen Problemen nicht Kreditwürdig bin, erschien uns das als beste Lösung.
Bereits im Juli dieses Jahres war der "Geldeintreiber" der Stadtkasse bei mir und wollte mein Auto pfänden. Damals habe ich ihm nachgewiesen, dass ich nicht Eigentümer des Fahrzeugs bin und der Wagen somit nicht gepfändet werden kann, auch wenn ich als Halter eingetragen bin. Das hatte sich der GV notiert.
Heute morgen waren die Kennzeichen von meinem Auto entfernt und ein Pfandsiegel befand sich auf der Seitenscheibe (wegen der gleichen Sache vom gleichen GV...)
Rückfrage bei der Stadtkasse ergab: "Sie sind Halter, also dürfen wir das..."
Ich weiß zu 100%, dass die das nur dürfen, solange nicht klar ist, wer der eigentliche Eigentümer des Fahrzeugs ist. Es ist aber nunmal bekannt, dass ich nicht Eigentümer bin.
Eine Widerspruchsklage des rechtlichen Eigentümers (mein Vater) wurde bereits eingereicht.
Habe ich noch andere Möglichkeiten rechtlich gegen die Stadtkasse vorzugehen? Für mich grenzt das Verhalten der Stadtkasse schon an Willkür und vorsätzlicher Zwangsenteignung dritter, da die Eigentumsverhältnisse geklärt und notiert wurden...
ich habe folgendes Problem:
Vor ca. 18 Monaten hat mein Vater mir ein Auto gekauft. Dieses zahle ich monatlich bei ihm ab. Die aktuelle Restschuld beträgt ca. 3600,- €. Da ich aufgrund von finanziellen Problemen nicht Kreditwürdig bin, erschien uns das als beste Lösung.
Bereits im Juli dieses Jahres war der "Geldeintreiber" der Stadtkasse bei mir und wollte mein Auto pfänden. Damals habe ich ihm nachgewiesen, dass ich nicht Eigentümer des Fahrzeugs bin und der Wagen somit nicht gepfändet werden kann, auch wenn ich als Halter eingetragen bin. Das hatte sich der GV notiert.
Heute morgen waren die Kennzeichen von meinem Auto entfernt und ein Pfandsiegel befand sich auf der Seitenscheibe (wegen der gleichen Sache vom gleichen GV...)
Rückfrage bei der Stadtkasse ergab: "Sie sind Halter, also dürfen wir das..."
Ich weiß zu 100%, dass die das nur dürfen, solange nicht klar ist, wer der eigentliche Eigentümer des Fahrzeugs ist. Es ist aber nunmal bekannt, dass ich nicht Eigentümer bin.
Eine Widerspruchsklage des rechtlichen Eigentümers (mein Vater) wurde bereits eingereicht.
Habe ich noch andere Möglichkeiten rechtlich gegen die Stadtkasse vorzugehen? Für mich grenzt das Verhalten der Stadtkasse schon an Willkür und vorsätzlicher Zwangsenteignung dritter, da die Eigentumsverhältnisse geklärt und notiert wurden...