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KFZ Pfändung obwohl GV weiß, dass ich nicht Eigentümer bin

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Gast

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Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Vor ca. 18 Monaten hat mein Vater mir ein Auto gekauft. Dieses zahle ich monatlich bei ihm ab. Die aktuelle Restschuld beträgt ca. 3600,- €. Da ich aufgrund von finanziellen Problemen nicht Kreditwürdig bin, erschien uns das als beste Lösung.

Bereits im Juli dieses Jahres war der "Geldeintreiber" der Stadtkasse bei mir und wollte mein Auto pfänden. Damals habe ich ihm nachgewiesen, dass ich nicht Eigentümer des Fahrzeugs bin und der Wagen somit nicht gepfändet werden kann, auch wenn ich als Halter eingetragen bin. Das hatte sich der GV notiert.

Heute morgen waren die Kennzeichen von meinem Auto entfernt und ein Pfandsiegel befand sich auf der Seitenscheibe (wegen der gleichen Sache vom gleichen GV...)

Rückfrage bei der Stadtkasse ergab: "Sie sind Halter, also dürfen wir das..."

Ich weiß zu 100%, dass die das nur dürfen, solange nicht klar ist, wer der eigentliche Eigentümer des Fahrzeugs ist. Es ist aber nunmal bekannt, dass ich nicht Eigentümer bin.
Eine Widerspruchsklage des rechtlichen Eigentümers (mein Vater) wurde bereits eingereicht.

Habe ich noch andere Möglichkeiten rechtlich gegen die Stadtkasse vorzugehen? Für mich grenzt das Verhalten der Stadtkasse schon an Willkür und vorsätzlicher Zwangsenteignung dritter, da die Eigentumsverhältnisse geklärt und notiert wurden...
 
Eigentümer ist der, der den Kaufvertrag unterzeichnet hat - unabhängig davon, wer Halter oder Besitzer ist.

hole Dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht (ist kostenfrei, aber nimm alle Unterlagen mit, auch den Nachweis über Dein Einkommen) -Such Dir einen Anwalt - auf Grund Deiner finanziellen Lage bekommst Du Prozesskostenhilfe - wenn Du Glück hast, kommt es erst garnicht nicht zum Prozess -
 
Ich würde auch sagen, dass der Eigentümer der im Brief steht ist. Aber dann muss man ja auch noch zwischen Besitzer und Eigentümer unterscheiden..

Mein Rechtsgefühl sagt auch, dass man kein Auto pfänden darf, das einem garnicht gehört. Auf der anderen Seite, wenn der GV das ja wusste gibt es vielleicht auch irgendwelche Gesetze, die das doch zulassen.

Würde mich auch mal interessieren wie das ausgeht
 
Hab mich mal fix angemeldet 😉

Schonmal Danke für die schnellen Antworten 😀

Eigentümer ist nicht mehr die Person die im Brief steht. Steht in der Zulassungsbescheinigung auch so drin, unter Punkt C.4c: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"

Bei seinem letzten Besuch hat er selber noch gesagt, dass er den Wagen unter diesen Umständen nicht Pfänden darf. Wenn er das dürfte, könnte er ja im Prinzip jedes finanzierte oder geleaste Auto pfänden.

Aus nem Jura-Forum:
"In der Regel ist in einem KFZ-Brief der Eigentümer des Fahrzeugs eingetragen. Dies muss aber nicht so sein, denn nach §952 II BGB analog wird derjenige Eigentümer auch des Briefes, der Eigentümer des KFZ ist, unabhängig davon, ob er sich eintragen lässt oder nicht. So kann der Finanzier Eigentümerin des Fahrzeugs sein, auch wenn sie nicht im Brief eingetragen ist, sondern dort der Schuldner.
 
Wurde auch ein schriftlicher Eigentumsvorbehalt mit deinem Vater vereinbart?

Denn nur ein rechtswirksamer Eigentumsvorbehalt schützt in solchen Fällen vor einer Pfändung und sonst nichts.
 
Ganz falsch ist das nicht!

"Nach einer gesetzlichen Vermutung gilt derjenige als Eigentümer des Fahrzeuges, der im Brief eingetragen ist. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden, wenn ein anderer nachweisen kann, dass nicht der im Brief Eingetragene, sondern er selbst Eigentümer ist."
 
Wurde auch ein schriftlicher Eigentumsvorbehalt mit deinem Vater vereinbart?

Denn nur ein rechtswirksamer Eigentumsvorbehalt schützt in solchen Fällen vor einer Pfändung und sonst nichts.

Genau.

Ich meine, es wird im vorliegenden Fall darum gehen, den Nachweis zu erbringen, daß der Vater Eigentümer des Kfz geblieben ist und auch bleiben wollte bis zur endgültigen Bezahlung des Fahrzeugs.

Ohne entsprechende seinerzeitige schriftliche Vereinbarung kann das Ganze durchaus auch so ausgelegt werden, daß wuty Eigentümer des Kfz geworden ist und vom Vater lediglich ein Darlehen zum Kauf des Kfz erhalten hat, das wuty dem Vater in regelmäßigen Raten zurückzahlt.
 

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