Y
_Yuna_
Gast
Hallo!
Ich habe eine Freundin und möchte ihr gerne helfen....
Also....es geht um Folgendes:
Eine junge Mutter hatte nach der Geburt ihres Kindes zu starke gesundheitliche und familiäre Probleme, um sich ordnungsgemäß um ihr Kind zu kümmern.
Das Jugendamt sprach mit ihr und stellte sie vor die Wahl....Mutter-Kind-Heim oder das Kind vorrübergehend in Pflege und so lange alles regeln. Das Kind war damals erst 6-7 Wochen alt. Und hatte durch den Stress zu wenig zu genommen.
Sie entschied sich für das Zweite, um sich erstmal wieder zu fangen.
Nun haben sich Kind und Mutter ca. 9 Monate nicht gesehen.
Der Mutter geht es nun wieder gut und die Umgebung hat sich geändert.
Sie bezieht die Wohnung unter ihrer Mutter immernoch. Sorgt jedoch mit ihrem Verlobten zusammen für sich selbst (also auch Miete usw).
Ihre Mutter hat ihren Freund raus geworfen. Um den ging es ja eigtl. Weil das ien aggressiver Alkoholiker war.
Ein angenehmes Zuhause hat sie also wieder.
Sie möchte nun, da sie fit dafür ist, ihr Kind wieder haben. Da sie das ja damals freiwillig beantragt hat.
Mutter und Kind haben sich jetzt schon wieder ein paar Mal gesehen.
Ihr zuständiger Sozialarbeiter ist dafür, dass jetzt viele Besuchskontakte stattfinden und dann auch eine Rückführung.
Die Dame, die für den Besuchskontakt mit de Pflegeeltern zuständig ist setzt jedoch dagegen und tut alles um das zu verhindern.
Nun stellt sich mir die Frage.... wie oft müssen sich denn Mutter und Kind gesehen haben, damit das Jugendamt nichts mehr dagegen hat, dass sie die Maßnahme beendet.
Zu einer Ausbildung o.Ä. können sie sie ja nun nicht zwingen. Sie möchte dann halbtags arbeiten gehen (400,- basis) um sich auch richtig um Haushalt und Kind kümmern zu können.
Ich finde, dass es fürdie Mutter eine Zumutung ist, dass sie ihr eigenes Kind nur alle 2 Wochen sehen darf. Obwohl sie selbst sagte, dass sie min. 1 Mal wöchentlich und dann öfter möchte. Der Sozialarbeiter sprach sogar von Wochenendsübernachtungen.
Denn sie möchte auch in 3 Wochen heiraten und hätte ihr Kind natürlich gerne dabei....aber möglichst als ihr Kind und nicht mit den Pflegeeltern mit dabei.
Wie die Pflegemutter ja auch selbst sehen konnte, ist sie ja auch nicht zu blöd um sich um das Kind zu kümmern. Das Mutter-Kind-Verhalten ist auch normal. Also nicht so, dass sie sich garnciht ran traut oder so.
Wie ist da die Rechtslage?
Sie kann sich ja auch keinen Anwalt leisten....kann man da auch einen gestellt bekommen?
Noch dazu soll ihr Verlobter (bald Mann) vollkommen da raus gehalten werden. Er ist zwar nicht der leibliche Vater....hat aber die Schwangerschaft und die Zeit danach miterlebt und hat auch Interesse an diesem Kind. Immerhin wird es ja im Grunde als seins aufwachsen.
Ich würde mich über hilfreiche Infos sehr freuen.
LG, _Yuna_
Ich habe eine Freundin und möchte ihr gerne helfen....
Also....es geht um Folgendes:
Eine junge Mutter hatte nach der Geburt ihres Kindes zu starke gesundheitliche und familiäre Probleme, um sich ordnungsgemäß um ihr Kind zu kümmern.
Das Jugendamt sprach mit ihr und stellte sie vor die Wahl....Mutter-Kind-Heim oder das Kind vorrübergehend in Pflege und so lange alles regeln. Das Kind war damals erst 6-7 Wochen alt. Und hatte durch den Stress zu wenig zu genommen.
Sie entschied sich für das Zweite, um sich erstmal wieder zu fangen.
Nun haben sich Kind und Mutter ca. 9 Monate nicht gesehen.
Der Mutter geht es nun wieder gut und die Umgebung hat sich geändert.
Sie bezieht die Wohnung unter ihrer Mutter immernoch. Sorgt jedoch mit ihrem Verlobten zusammen für sich selbst (also auch Miete usw).
Ihre Mutter hat ihren Freund raus geworfen. Um den ging es ja eigtl. Weil das ien aggressiver Alkoholiker war.
Ein angenehmes Zuhause hat sie also wieder.
Sie möchte nun, da sie fit dafür ist, ihr Kind wieder haben. Da sie das ja damals freiwillig beantragt hat.
Mutter und Kind haben sich jetzt schon wieder ein paar Mal gesehen.
Ihr zuständiger Sozialarbeiter ist dafür, dass jetzt viele Besuchskontakte stattfinden und dann auch eine Rückführung.
Die Dame, die für den Besuchskontakt mit de Pflegeeltern zuständig ist setzt jedoch dagegen und tut alles um das zu verhindern.
Nun stellt sich mir die Frage.... wie oft müssen sich denn Mutter und Kind gesehen haben, damit das Jugendamt nichts mehr dagegen hat, dass sie die Maßnahme beendet.
Zu einer Ausbildung o.Ä. können sie sie ja nun nicht zwingen. Sie möchte dann halbtags arbeiten gehen (400,- basis) um sich auch richtig um Haushalt und Kind kümmern zu können.
Ich finde, dass es fürdie Mutter eine Zumutung ist, dass sie ihr eigenes Kind nur alle 2 Wochen sehen darf. Obwohl sie selbst sagte, dass sie min. 1 Mal wöchentlich und dann öfter möchte. Der Sozialarbeiter sprach sogar von Wochenendsübernachtungen.
Denn sie möchte auch in 3 Wochen heiraten und hätte ihr Kind natürlich gerne dabei....aber möglichst als ihr Kind und nicht mit den Pflegeeltern mit dabei.
Wie die Pflegemutter ja auch selbst sehen konnte, ist sie ja auch nicht zu blöd um sich um das Kind zu kümmern. Das Mutter-Kind-Verhalten ist auch normal. Also nicht so, dass sie sich garnciht ran traut oder so.
Wie ist da die Rechtslage?
Sie kann sich ja auch keinen Anwalt leisten....kann man da auch einen gestellt bekommen?
Noch dazu soll ihr Verlobter (bald Mann) vollkommen da raus gehalten werden. Er ist zwar nicht der leibliche Vater....hat aber die Schwangerschaft und die Zeit danach miterlebt und hat auch Interesse an diesem Kind. Immerhin wird es ja im Grunde als seins aufwachsen.
Ich würde mich über hilfreiche Infos sehr freuen.
LG, _Yuna_
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