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Kindergeld nach Schulabbruch?

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Rusalka

Gast
Hey, wär lieb wenn ihr mir helfen könntet.

Aufgrund von gesundheitlichen Gründen breche ich die Schule ab und begebe mich zunächst in eine stationäre Therapie.
Allerdings befürchte ich nun, dass ich währenddessen kein Kindergeld bekomme, da ich schon 19 Jahre alt bin. Ich bin dringend auf das Kindergeld angewiesen, weil meine Eltern, aufgrund meines Schulabbruches, nichts mehr mit mir zu tun haben wollen. Daher ziehe ich zu meinem Freund, den ich Finanziell nicht in den Ruin treiben will... er ist selbst nur ein armer Student 🙁

Rusalka
 
Du bekommst Kindergeld bis du 25 bist. Unabängig ob Schule, Studium, Abbruch oder sonstwas.

Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit eines Bildungkredites, den du aber nach 6 Monaten wieder zurückzahlen musst.
 
Hallo Dr. Dr., Deine Aussage stimmt so nicht!

Rusalka, was das Kindergeld betrifft, so sind anspruchsberechtigt die Eltern, leisten die Eltern keinen oder nur sehr wenig Unterhalt, kannst Du die Auszahlung des Kindergeldes an Dich beantragen, das ist die sogenannte Abzweigung.

Für Kinder, die über 18 Jahre alt sind, gibt es nur dann Kindergeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So kann für Kinder, die sich in Ausbildung befinden bzw. in der Schulausbildung, weiterhin Kindergeld bezogen werden. In dem Falle endet der Kindergeldanspruch spätestens mit dem 25. Geburtstag.
Aber auch während einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z. B. zwischen Schulabschluss und Studienbeginn) kann es Kindergeld geben. Nur darf hier der Zeitraum nicht länger als vier Monate betragen.

Wenn es so wie bei Dir eine Unterbrechung der Schulausbildung (Abbruch ist dabei nicht gemeint, es sei denn, Du nimmst die Schulausbildung dann wieder auf), so wird vorübergehend wegen Krankheit das Kindergeld weitergezahlt, dabei ist unbedingt eine ärztliche Bescheinigung bei der Familienkasse vorzulegen. Aber, bist Du länger als 6 Monate krank, muss ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem zu ersehen ist, dass Du die Schulausbildung in absehbarer Zeit fortführen wirst.

Das Beste ist, Du meldest Dich schleunigst bei Deiner zuständigen Familienkasse! Denn dort müssen alle Änderungen der persönlichen (dazu gehört auch Dein Schulabbruch) Verhältnisse bekannt gegeben werden, auch dass Du nicht mehr zu hause wohnst. Mit dem schnellstmöglichen Kontakt zur Familienkasse kannst Du alles klären, was die Fragen zum Kindergeld für Dich betreffen.

Lg Eisherz
 
Wenn du abgebrochen hast und nicht mehr vorhast weiter zu machen, dann bekommst du kein KG mehr, aber wenn du das Wort Abbruch mit einem and. Wort ersetzt, dann kannst durchaus das KG weiter bekommen, wenn du nach deinem Klinkaufenthalt wieder weiter machst oder ne Ausbildung machst...
Ansonsten sind die Empfehlungen von Eisherz wichtig.
Melde dich bei der Fam. Kasse, denn du bist eh verpflichtet, alles zu melden, wenn es Änderungen gibt....
 
Vielen Dank für eure Antworten!
Nun hat sich die ganze Sache noch einmal verändert, ich kann nicht zu meinem Freund ziehen, muss mir also was eigenes suchen, das ich vom Kindergeld garantiert nichtbezahlen kann....Ist es klüger sich für die paar Monate arbeitslos zu melden, damit ich die Miete zahlen kann?
 
Grundsätzlich musst du bis z. 25 LJ zu Hause leben, weil bei H4 das so vorgesehen ist, außer es gibt triftige Gründe, dass du das nicht kannst......also ich würde erst mal dort bei der Arge nachfragen wie das läuft und wie viel Geld dir zustehen würde.....
Von was möchtest du denn leben, wenn du dich nicht arbeitslos melden würdest? 😕
 
Hm, wie immer ist es nicht so einfach wie man denkt... dann wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als die Zeit bei meinen Eltern wohnen zu bleiben. Wie es dann mit meinem Praktikum aussieht wird sich dann wohl zeigen.
 

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