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Kindergeld und Hartz IV

S

SebastianWI

Gast
Hallo

Ich habe diesen Monat erfolgreich mein Abitur geschafft und möchte jetzt zum nächsten Semesterbeginn anfangen zu studieren. Allerdings liegen da noch ca. 3 Monate dazwischen. Ich habe mein Abitur auf einem Kolleg gemacht, d.h. ich habe auch schon eine abgeschlossene Berufsausbildung. Somit sind meine Eltern ja nicht mehr Unterhaltspflichtig und ich würde gerne für die Überbrückungszeit Hartz IV beantragen. Allerdings müsste ich dazu wissen, ob meine Eltern dann weiterhin Kindergeld für mich bekommen, oder ob das Kindergeld dann gestrichen wird und eine Rückzahlung des bisherigen Kindergeld droht.
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
 
S

sachlich

Gast
Dir steht ALG2 zu..wenn Du Dich für die Monate bis Beginn Studium arbeitslos/arbeitssuchend meldest(und da bist Du auf Abruf für's AA UND KEIN SCHMAROTZER!!!!!).
Für die Zwischenmonate steht Deinen Eltern(Du mußt die Ausbildungssuche der Kindergeldkasse nachweisen durch Imma-Antrag o.ä.)auch noch das Kindergeld zu.Die Grenze für die Kindeseinkünfte steht auf der homepage des AA irgendwo(oder b.google suchen..sind was über 7000Eu).
Zu den Kindeseinkünften gehört NICHT der Unterhalt.
Das ALG2 ist ja 311/345 Eu..dann noch für Wohnung.Da Du in den ganzen letzten Monaten NICHTS verdient haben dürftest
(denk ich mal--ansonsten eventuelle Einkommen der letzten Monate beachten!),hast Du noch Platz für Ferienjob..oder anderes.Kannst bei ALG2 ja auch anrechnungsfrei bissel zuverdienen.Also: genau fragen....wieviel darfst Du insgesamt verdienen bzw. bekommen.
Also:AA Kindergeldkasse--Antrag stellen auf "weiter Kindergeld wegen Ausbildungspause" und b.AA dann ALG2 Antrag.Mitnehmen:Belege Wohnung,Imma-Antrag in Kopie(da Du ja bis 25 sonst in die Spezialberatung kommst...wenn Du Dich selbst kümmerst,haben die weniger Streß).
Bei Arbeitsangeboten solltest Du aber immer die Grenze im Kopf haben(Einkommen Kind )..die Summe ist eine Ausschlußsumme.Aber:für die Monate mit EINDEUTIG Einkommen UNTER der Grenze haben Deine Eltern Anspruch.
Du kannst Werbungskosten und Sozialbeiträge abziehen rechnerisch.

Wie alt bist Du? Krankenkasse bist Du ja evl.auch noch bei den Eltern versichert? Bis 23... gilt das..Danach mußt Du das selbst machen.
Gruß+ viel Erfolg!!
 

Admin

Administrator
Hallo,

an dieser Stelle wurden einige Beiträge gelöscht, die den Hilfesuchenden angegriffen haben.

Generelle Diskussionen über Hartz IV, Studieren, Kindergeld etc. sind im Forum "Gesellschaft/Politik" möglich!

Grüße
Admin
 

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