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Kindergeld

Langsam komme ich an meine Grenzen.

Seit August Streite ich mit der Kindergeldkasse, ob mir noch Kindergeld zusteht.
Bis Juli 2008 war ich als Schülerin gemeldet. Eigentlich sollte ich am 01.08.2008 eine Ausbildung beginnen. Da ich bis 2 Tage vor diesem Datum nichts mehr von der stelle hörte (es war nicht sicher ob ich sie gesundheitlich antreten durfte) ging ich davon aus, dass ich diese nicht Stelle nicht antreten kann und habe bei meiner Arbeit, die ich seit Mai ausübte mein Vertrag bis Ende Oktober verlängert.
Im Juli habe ich geheiratet.
Dieses habe ich auch der Familienkasse mit geteilt.
Seit dem streite ich förmlich mit diesem Amt.

Die sind der Meinung, mir stehe keins mehr zu, da mein Mann nun für mich Unterhalt zahlen muss. Jedoch verdient er im Jahr (ab 2009) 6600€ Netto.
Es heißt ja, wenn der Ehemann aufgrund seines geringem Gehaltes nicht in der Lage ist den Unterhalt zu zahlen, käme die Kindergeldkasse aus Unterstützung bis zum 25. Lebensjahr wieder in Frage.
Ich habe bereits alles, wirklich jede Kleinigkeit denen geschickt, aber es komme nur verlangen nach mehr Unterlagen.

Von August bist Oktober habe ich noch Kindergeld bekommen, aber dieses wollen die nun auch Zurückgezahlt bekommen.
1. weil ich im August nicht Arbeitslos gemeldet war
2. da ich verheiratet bin

Zu Punkt 1. Ich habe aufgrund der beschrieben Lage die Ausbildung nicht angenommen. Da ich Mo-Fr zu der Zeit von 9:30 - 19:30 gearbeitet habe ( Hauptsaison) bin ich nicht direkt am 01.08. zum Amt gegangen.
Gegen Mitte/Ende August bin ich dort hin, habe es denen erläutert und bekam erst einen Termin im September. Erst ab diesem Termin war ich Ausbildungsstellendsuchend gemeldet. Die Familienkasse sieht auch nur dieses Datum.
Desweiteren meinen die auch, dass mir ab Jan. kein Kindergeld mehr zusteht, da ich nun auch nicht mehr als Suchend in der Kartei stehe.
Ich habe der Agentur für Arbeit im Dez. mit geteilt, dass ich für 01.08.2009 eine Ausbildung habe. Daraufhin, habe sie mich aus der Kartei genommen.

zu Punkt 2:
im August, Sep, Oktober und Nov hatte mein mann noch ein gehalt von 1350 Brutto (Netto: 900€) und ich 1012,5€ Brutto (Netto: 700-800€) .
Demnach würde ich verstehen dass ich nun die 3 Monate zurück zahlen müsste.
Jedoch seit Dezember verdiene ich nichts mehr, und mein Mann nur noch 650,70€ Brutto.


Langsam frage ich mich, ob ich dort einen längst verlorenen Kampf führe, oder ob mir ab Dezember wieder mein Kindergeld zu stehe.
Dürfen die eigentlich die Einmalzahlung Weihnachtsgeld meines Mannes als Zusatzeinkommen rechnen?
 
Hallo little_soul_with_hope,

schau mal hier: Kindergeld. Hier findest du was du suchst.
X

xaser

Gast
Einkommensanrechnung ab 18:
Eigene Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes können zum Verlust des Kindergeldes führen.
Seit 2004 beträgt die Grenze für eigene Einkünfte und Bezüge jährlich gem. § 32 Absatz 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz 7.680 Euro (2001: DM 14.040, 2002 und 2003: je 7.188 Euro). Besteht der Kindergeldanspruch nur während eines Teiles des Kalenderjahres, wird die Einkommensgrenze nach vollen Kalendermonaten berechnet (seit 2004 pro Monat 640 Euro). Ebenfalls nach Monaten (also Zwölfteln) bemessen werden der Arbeitnehmerpauschbetrag (soweit berücksichtigt) und die Kostenpauschale.
Zu den eigenen Einkünften des Kindes zählen alle Einkünfte des Kindes. Einkünfte sind steuerpflichtige Überschüsse, Gewinne oder Verluste aus einer der sieben steuerlichen Einkunftsarten. Eigene Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht zu versteuern sind. Die eigenen Bezüge dürfen, analog zum Arbeitnehmerpauschalbetrag, um eine Kostenpauschale von 180 € gekürzt werden.
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Aufwendungen des Kindes als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes abgezogen. Ebenso verhält es sich mit Beiträgen eines beihilfeberechtigten Kindes für eine private Kranken- und Pflegeversicherung.
Beim Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit können pauschal Werbungskosten von 920 € wenn durch Belege nachweisbar auch mehr geltend gemacht werden.
Wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nach Abzug der genannten Beiträge höher sind als die Einkommensgrenze von 7.680 €, ist das Kindergeld verloren.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich das Kindergeld dadurch zu erhalten, dass man die Einkünfte oder Bezüge rechtzeitig reduziert. Hierbei empfiehlt sich die Konsultation eines Steuerberaters.
Quelle: Kindergeld ? Wikipedia
MfG xaser
 

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