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Kindergeld

S

Schnuffi

Gast
Hallo,
mein Sohn beginnt am 1.9. seine Lehre .
das Kindergeld kann weiter laufe, wenn seine Einkünfte nicht die 7680€/Jahr( 640 im Monat) übersteigen.......sind die Einkünfte Brutto oder Netto gemeint ??
Viele Grüße, Schnuffi
 
Hallo Schnuffi,

schau mal hier: Kindergeld.
Hier findest du vielleicht was du suchst.
K

KaLeu

Gast
hi schnuffi.
es handelt sich um das "bereinigte" Nettoeinkommen. D.h. anfallende Werbungskosten und Sonderausgaben gehen noch ab.
Das Verwaltungsgericht Lünebug hat dazu ein Grundsatzurteil gefällt.
 

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