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Kindesunterhalt

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S

stradi

Gast
Wer kann mir helfen?

Wo erfahre ich, wozu mann/frau Kindesunterhalt zahlt? Welche Ausgaben sind davon zu bestreiten?
 
J

Jordan

Gast
Hallo,

ich habe mich damals immer auf der Seite www.isuv.de schlau gemacht, dieser Verein veranstaltet auch Info-Abende, war ganz o.k.
Im Internet findet man sicher noch viel mehr zu diesem Thema.

also, der Partner, bei dem das Kind lebt, bekommt von dem anderen Partner Kindesunterhalt für die/das Kind/er, da gibt es die Düsseldorfer Tabelle, nach der sich die Höhe des Kindesunterhalts berechnet.
Findes du alles auf der Internetseite,

Gruß
Reiner
 
U

Unregistriert

Gast
Der Unterhalt wird gezahlt als "finanzielle Abgeltung"des nicht erbrachten Betreuungsaufwandes.D.h.,man geht wohl davon aus,daß der Elternteil,bei dem das Kind ÜBERWIEGEND lebt,seinen "Unterhaltsanteil" durch Essen,Kleidung,Wohnen,Betreuung...(normale Lebensführung) erbringt.
Das wird nicht nachgerechnet.
Der "abwesende"Elternteil zahlt entsprechend Bedarf d.Kindes(je nach Alter) und Vermögen des Elternteils...s.Tabelle.(Kindergeld wird eingerechnet...Beispiele siehe d.Seite,die Dir genannt wurde)
Der Elternteil,zu dessen Händen das Geld geht,muß NICHT belegen,wofür das Geld ausgegeben wird.Man geht davon aus,daß das eigenverantwortlich geschieht.Mehrbedarf(Reitstunden..etc.Hobbies)muß dann natürlich auch wirklich ECHT sein(wenn sowas festgelegt wird).
Es gibt wohl nur Probleme ,wenn z.B. eine Mutter das komplette Geld versäuft...und NICHT RICHTIG für's Kind sorgt.
Du kannst auch auf der Seite "jurathek at de " gucken.
Hat Dir was von unseren Zeilen geholfen oder haben wir Dich mißverstanden?
Bist Du zahlendes Elternteil oder "unterhaltener Sprößling" ?
Worauf zielt Deine Frage ab?
Gruß!
Micky
 
S

stradi

Gast
Hallo Reiner, hallo Micky,

toll, dass ihr geantwortet habt. DANKE! Ich habe im Internet schon viel geguckt, aber da stehen so viel allgemeine Dinge. Micky, du hast schon vielen tolle Tipps gegeben! Das klingt alles so vernünftig!

Ich (FRAU!) zahle. Meine Kinder haben uns beide lieb, wir haben sie vor 3 Jahren deshalb selber entscheiden lassen, bei wem sie bleiben. Und das ist ihnen sicher nicht leicht gefallen. Und mir erst recht nicht! Ich habe viel Konakt zu ihnen und sie haben auch zu unseren neuen Lebenspartnern erfreulicherweise ein gutes Verhältnis.
Wir haben beide Arbeit und haben uns auch früher stets Urlaub leisten können. Nun wollte ich mit ihnen in den Wintersport und habe meinen Ex gefragt, ob er Unterkunft und Verpflegung sowie die Hälfte des Skipasses bezahlt. Ich dachte, im Unterhaltsgeld sind Unterkunft und Verpflegung enthalten (abgesehen davon bezahlt er keine Miete) und wenn sie mit mir im Urlaub sind, essen sie zu Hause nichts! Er sagt, dass ist Luxus und ich habe ihm in den vergangenen Jahren auch nichts für den Urlaub dazu gegeben.
Die Kinder sind oft bei mir, manchmal auch über Nacht. Aber mir würde nie im Traum einfallen, dass ich das berechne.
Es gibt noch andere Dinge, das führt aber sicher zu weit. Mir gehts um den Urlaub mit meinen Kindern. Ich denke, er will sich für die Scheidung rächen (Ich habe sie eingereicht.) Finanziell habe ich auf vieles verzichtet, der Kinder wegen.
Was soll ich tun? Doppelt zahlen? Den Kindern den Urlaub absagen?
 
U

Unregistriert

Gast
Hallo,stradi,
na ja..das ist kompliziert.sicher auch oft ungerecht.Kenne auch solche Fälle....das Kind futtert dem "zahlenden"(ziemlich armen)Elternteil am WE die Haare von Kopf....und läßt sich viel zusätzlich geben.
Du kannst:ihn vorher schriftlich bitten um "Verrechnung"von Unterhalt.Oder um Beteiligung.Ich kenne keine Präzedenzfälle---vielleicht gibts beim zuständigen Amtsgericht eine "Fragestunde"? (Hast Du nicht eine Urteilssammlung im internet gefunden?)

Ich denke,sie nicht in Urlaub zu nehmen ist zu hart.
Vielleicht läßt sich der Unterhalt allgemein anpassen...wenn die Kinder so oft bei Dir sind.
Egal was er antwortet....ich würde VORHER und SCHRIFTLICH um Regelung bitten.
Dann kannst Du natürlich(nach dem Urlaub) den offiziellen Weg gehen: Familiengericht....Aufforderung zur Unterhaltsanpassung/-verrechnung.
Ich weiß aber echt nicht,wie das /ob das entschieden wird.
Eigentlich könnte es auch sein,daß eine Grundsatzentscheidung sagt: Urlaub ist Dein Problem---in Deinem finanziellen Rahmen ....machst Du eben zu Hause...
Meine eigenen Erfahrungen mit z.B.Fam.gericht sind sehr(!) seltsam gewesen.
Man kann nicht immer vom normalen Menschenverstand ausgehen.Deine Sicht erscheint mir plausibel!aber: es gibt ein Urteil(nehm ich mal an?)...und das geht über die ganze Zeit(pauschal das ganze Jahr)...vielleicht kann man das individueller gestalten ??
Eine pauschale Regelung mit "Tagesabrechnung"ist eher ungewöhnlich.
Ich weiß nur,daß aller 2 Jahre wg."Auskunftsrecht"über das Einkommen d.zahlenden Elternteils eine Neuberechnung möglich ist.
Auf alle Fälle(vielleicht doch noch mal z.Anwalt?)ist eine Verhandlung beim Familiengericht nicht so extrem teuer.
Ich glaube,auch das Jugendamt darf(bei gegenseit.Übereinstimmung?)solche Unterhaltsregelungen "vollstreckbar"machen.
Vielleicht fragst Du mal dort...ist am billigsten!
Gruß erst mal!
Micky
 
S

stradi

Gast
Hallo Nicky,

habe vorher meinen Ex echt höflich gefragt. Aber da kam bloß so was wie "soll ich etwa auch noch deine Weihnachtsgeschenke an die Kinder mitfinanzieren?" Nö, wir haben beide ausreichend Geld. Ich meine "Haare vom Kopf fressen" ist nicht. Aber mir gehts ums Prinzip. Und das Problem ist, dass meine Kinder von ihm so beeinflusst werden und sich natürlich nicht trauen, gegen den Vater zu stimmen, da er ja für sie "sorgt". (Bloß gut, dass Omi wäscht und Essen kocht und putzt! Danke!an dieser Stelle!) Ich wollte sie aus den Gelddiskussionen ganz raus lassen, aber er zeigt die Briefe und verlangt von ihnen Position.
Wenn ich ein gerichtliches Urteil will, wird das für mich zu teuer (wird nach Verdienst berechnet?!)Und dann komms den Kindern erst recht nicht zugute.
Wo kann ich nach vergleichbaren Urteilen im Internet suchen?

Nun erst mal: Gute Nacht und danke für deine Hilfe!
 
U

Unregistriert

Gast
-Jugendamtauskunft(Abt.:Kindesunterhalt) erst mal gratis

-Verfahrenskosten Gericht:nach dem STREITWERT->was das hier ist...und wie hoch dann Endrechnung,kann man erfragen(AG->Rechtspfleger..)
man kann auch Klärung "nur im schriftl.Verfahren" bitten


wenn keine Einigung freiwillig,ist Regelung durchs Gericht(muß ja kein STREIT sein!)immer noch am neutralsten...nimmt zwischen Euch die Emotionen....

Vorteil: Du mußt generell nicht jedesmal diskutieren

Kindesunterhalt kann im allgemeinen sowieso nicht "privat" geregelt werden->Eltern dürfen NIE Verzicht erklären(da Kindesrecht!!),die Höhe ist keine Sache der "Sicht der Kinder/Eltern".
Wie er selbst die Versorgung macht(ob durch Omi...od.selbst) ist SEINE SACHE....auch wenns ungerecht scheint.
Deshalb ist's sowieso besser,hier die Diskuss.grundlage zu beseitigen-> Fachmann fragen!
 
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