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Kindesvater zahlt zu wenig Unterhalt

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Tramnovi

Gast
Hallo!

Der Vater meiner 2 Kinder zahlt nur 92 € Unterhalt für beide, obwohl er ca 1500 € netto verdient. Ich bekomme den Rest zwar von der Unterhaltsvorschussstelle, aber ich heirate im Nov. 2011 und werde dann ja keinen UHV mehr bekommen. Ich weiß nicht, warum die nicht seine Einkommensnachweise anfordern. Er hatte mal Kurzarbeit und deshalb haben die ihm den Unterhalt runtergesetzt, er hat aber seit 01/2010 schon keine Kurzarbeit mehr und zahlt aber trotzdem weiter so wenig.
Außerdem zahlt er jeden Monat 100 € in eine Betriebsrente, die werden ihm vom netto abgezogen, was die Unerhaltskasse ihm auch noch anrechnet, sprich es wird vom wenigeren Netto berechnet. Ist das rechtens? Die Betriebsrente ist keine Riesterrente, abgesehen davon kann ich mir es auch nicht leisten eine extra Rente zu finanzieren, bei ihm wird es aber tolleriert, ob wohl er nur 92 € deshalb zahlt.
Wie kann ich hier vorgehen.
Außerdem wurde mir zugetragen, das er wohl in die Schweiz auswandern will, er sucht dort schon Arbeit. Eine Freundin von mir hat ihren geschiedenen Mann in der Schweiz und der zahlt auch null Unterhalt und es würde wohl auch kein Gerichtsvollzieher dort pfänden gehen, weil es eben Ausland ist. Ich hoffe, hier kann mir jemand einen Tipp geben.
 
Du hast das Sorgerecht !

Hey,Tramnovi !

"Die" müssen gar nichts anfordern (ich vermute ,Du meinst die Mitarbeiter des von Dir
mit der Unterhaltsklärung beauftragten Jugendamtes?) -sie SOLLTEN es --aber....
fast kein JA klagt AUF VORKASSE gegen Unterhaltsschuldner.

Du kannst JEDERZEIT die Bevollmächtigung beenden - wenn die nicht korrekt läuft.
Du kannst jederzeit SELBST das tun,was das "Sorgerecht" Dir lt.Gesetz auferlegt/erlaubt
:

Die Einkommensnachweise anfordern/ggf.erklagen, den Unterhalt titulieren/bzw. NEU titulieren lassen ,den titulierten Unterhalt einfordern/erpfänden.

Für all diese Schritte brauchst Du kein Amt und nicht mal einen Anwalt.

"Im Namen der Kinder" ,denen dann auch PKH und Beratungshilfe zusteht, bist Du völlig alleine ermächtigt,alles zu tun,damit Deinen Kindern der ihnen ZUSTEHENDE Unterhalt auch zukommt.

Es ist wie in der Sache mit dem Erbe: Zuallererst ist man SELBST in der Pflicht.

Denn: das sind ja nicht die "Angelegenheiten des Jugendamtes" oder sonstiger Fremder--
es ist (D)ein PRIVATES PROBLEM. Mit paar Klicks durch die Gesetze ( bzw.dem Lesen des Unterhaltsvorschußbescheides--dort steht AUCH was dazu ) oder dem Fragen/Lesen in Rechtsforen (Jurathek: Stichwort Kindesunterhalt ) hättest Du in wenigen Minuten diese
Unkenntnis schon behoben.((Und da Du siehe andere threads nicht grad im Geld schwimmst,ist bissel unklar,warum Du nicht zuallererst DIESE Einkünfte beitreibst--denn die sind die "eindeutigsten"!))

Du hast offenbar mal irgendwann was unterschrieben beim Jugendamt:
Beauftragung der Unterhaltsklärung (Beiordnung heißt das oder so).

Seit wann zahlt der Ex so "unzureichend" ?
Sein Gehalt ist WEIT oberhalb des Selbstbehaltes--also KANN er die ganze Zeit wesentlich mehr zahlen. Seit WANN weißt Du von der beendeten Kurzarbeit?

Er ist sogar VERPFLICHTET zu Nebenjobs,wenn er den KU nicht sichern kann.

Da muß man nicht dem Nicht-Handeln des eher desinteressierten Amtes zugucken
(die Mitarbeiter juckt es NICHT in der eigenen Tasche,ob die Kinder aus dem oder dem Topf oder gar kein Geld bekommen--> deshalb sind sie logischerweise eher schleppend motiviert,sich "Streß" zu schaffen,sich mit motzigen Unterhaltsmoglern rumzufetzen.),
man muß sich auch NICHT abspeisen lassen vom "Vater".

Guck in die Düsseldorfer Tabelle--> DAS steht Deinen Kindern zu.

Beende die Unterhaltsvormundschaft des JA (genügt EIN Satz!) ,also mit Zeuge hin und Schriebs übergeben und Deine Kopie ABSTEMPELN lassen --oder Einschreiben...

laß Dir (wenn vorhanden?) den ORIGINALUNTERHALTSTITEL in VOLLSTRECKBARER AUSFERTIGUNG(!) geben.

Fordere per Einschreiben/RS den Ex mit KURZER FRIST auf zu Beibringung :

-aktuelle Einkommensunterlagen in geordneter VOLLSTÄNDIGER Form, Nebeneinkünfte/Bezüge detailliert bestätigen lassen (ggf.bei seinem Arbeitgeber anfragen)--> was dann wie zu "rechnen" ist,kann ggf.das Familiengericht festsetzen!
Wenn der Arbeitgeber "mitschummelt",also Verdienste "versteckt", macht AUCH ER sich der Beihilfe zu Unterhaltsstraftaten schuldig.

-Unterhalt lt.Titel --bzw.lt.Tabellenbetrag
"ab sofort zu meinen Händen als gesetzliche Vertreterin der Kinder", Konto XYZ

-Unterhaltsrückstände sofort und vollständig -- OHNE den Unterhaltsvorschuß--denn DEN kann das JA auch SELBST beitreiben! ((Du bist NICHT verpflichtet,deren Arbeit zu tun))

Setze eine KURZE FRIST , schreib :
"Bei fruchtlosem Verstreichen des Termins/bei unvollständiger Zahlung/unvollständiger Belegübersendung werde ich im Namen der
Berechtigten (der Kinder) ohne weitere Ankündigung Stufenklage vorm Familiengericht erheben."

Und DAS solltest Du dann auch tun! -->
Am Tage nach der Frist: Brief ans Familiengericht -->

"Im Namen der Kinder X und Y reiche ich hiermit Stufenklage ein:
Auskunft/Unterhalt"

Dann die Fakten: Kinder ,geboren dann und dann, Unterhaltstitel ja oder nein,JA beauftragt von Tag X bis Tag Y , Aufstellung gezahlter Unterhalt,Aufstellung Unterhaltsvorschuß,
Auflistung aller Schriftstücke (Ex wurde dann und dann aufgefordert,angemahnt...),
ggf. Zitat der (Nicht)Auskünfte der JA-Mitarbeiter!

Weil weder aktuelle Unterlagen vorhanden sind (dazu hat man ALLER 2 JAHRE ein Recht!) noch
korrekter KU gezahlt wird und der Verdacht des Unterhaltsbetruges besteht...fordere ich ....siehe Klage...


Dann bekommt Dein Ex Post vom Gericht--kann ENTWEDER sofort "anerkennen"--
also Unterlagen + Unterhalt wie gefordert liefern--oder er labert was dazu--und es werden
schriftliche Vorverfahrenswege gemacht und dann gibt es Termin.

Wenn ein Titel vorhanden ist und Du ihn hoffentlich dann wieder in der Hand hast,
kannst Du dann auch vollstrecken-- >

-Drittschuldnerpfändung in alle Dir bekannten (u.vermuteten!) Bankkonten
(da hab ich immer auf Verdacht mehrere Banken mit Adresse aufgezählt --und wußte dann ZUMINDEST ,ob es DORT noch ein Konto gibt--> guter Nebeneffekt)

-Pfändung des LAUFENDEN Unterhaltes in den Lohn

-Sicherungshypothek in Höhe der KU-Außenstände in Immobilien

-Drittdrittschuldnerpfändung der KU-Fehlbeträge in Konto von "Lebensgefährtin/Mutter/Oma... des Ex",
wenn selbiger z.B. sein Geld "versteckt" in einem fremden Konto -gibt ja so "Experten",die ihren Lohn regelmäßig zur Freundin/Mutter/Oma .... überweisen lassen
und das dummerweise auch mal irgendwo erwähnt haben (!)
--diese muß dann lt.Gesetz AUCH Auskunft geben,ob auf ihrem Konto "alles ihr Geld" ist .

Es gibt Familiengerichte,die GENERELL die ELTERN der Verpflichteten AUCH zur KU-Zahlung heranziehen--> dies ergibt sich aus dem BGB --> wenn ein Vater nicht zahlen kann (angeblich oder wirklich),dessen Eltern aber genug Einkommen haben,sind sie zum Zahlen "als Vertreter" heranziehbar. (Mindestunterhalt lt.Tabelle)
Wenn also die Eltern Deines Ex AUCH vom Familienrichter Post bekommen,tummelt sich der herr vielleicht dann doch schnell?!


Parallel kannst Du Strafanzeige wegen Verdachtes einer vorsätzlichen Unterhaltsstraftat stellen.

Der Strafrechtsweg ist völlig kostenfrei für Dich -- hier sind auch die Kinder die Geschädigten--> Du solltest aber FAKTEN haben --also z.B. die Zeugenaussage von jemanden,demgegenüber der Ex sich geäußert hat "Ich werde dafür sorgen,daß die nie Geld sieht, ich hab mit meinem AG das so gedeichselt, ich werden IMMER arm sein..."

Oder -wenn Du verbindlich weißt,daß der Ex ABSICHTLICH zu einem Job wechselte,der ihm WENIGER Einkommen bringt, DAMIT er seinen Kinder "nicht/weniger" zahlen muß.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Deine Heirat betrifft den KU nicht! (Wie kommst Du denn auf sowas?)
Oder wird Dein Bald-Ehemann beide Kinder ADOPTIEREN?!

Sein Auslandsverdienen ist auch eher hilfreich--denn: natürlich kann er dann sogar mehr zahlen.
Ob er mit der Nummer durch kommt,einem UnterhaltsTITEL zu entgehen,ist fraglich.

Und--glaubst Du ernsthaft,der löst all seine HIESIGEN BANKVERBINDUNGEN auf ?

Du kannst dort direkt ,in Finanzamtserstattungen,in Rentenanwartschaften ,in die Rente später etc. IMMER pfänden!

Wenn Du korrekt titulieren läßt , könnten dann halt später die Kinder sogar vollstrecken.

Wichtig ist aber: Du mußt fix tätig werden.

Wenn Du Dich jetzt auf das offenbar schlumprige JA verläßt, wenn dadurch jahrelang nicht der zustehende KU reinkommt,könnten sogar die Kinder ab 18 jw. gg.Dich vorgehen--> Schadensersatz-->
oder schaffst Du es mit links,den monatlichen Fehlbetrag aus eigener Tasche zu erwirtschaften ,wird Dein Mann dann auch für die beiden nichtleiblichen Kinder monatlich deren Bedarf komplett decken?

Deine beiden älteren Kinder sind hier voll die Verlierer.

Staatlicher Unterhaltsvorschuß ist erstens WESENTLICH NIEDRIGER als der KU, zweitens gibts den nur 72 Monate--und NICHT bis Ende der ersten Ausbildung -wie vom Vater.
################################################
Ich kenne eine ganze Reihe von Beispielfällen, wo die Mütter sehr erfolgreich den KU nicht nur titulieren sondern auch sichern konnten.

OHNE das Jugendamt bzw. erst,als sie die Unterhaltsbeistandsschaft beendet hatten.
(Hab selbst NIE das JA kontaktiert!)

Auch das Erpfänden ist kein "Zauberwerk",kann auch ein Laie! Und muß es hier lt.Gesetz auch tun!

Sehr suspekt ist,daß EIGENTLICH natürlich auch ein JA "im Namen der Kinder" klagen/pfänden könnte/müßte! (Straftaten im Amt/Beihhilfe zu unterhaltsstraftaten?!)

Da die Berechtigten MINDERJÄHRIGE OHNE EINKOMMEN sind, steht denen ganz klar Beratungshilfe/PKH zu ! Es gäbe also gar kein "Vorfinanzierungsproblem".

Nur-- offenbar kann man sich als Unterhaltsschuldner hierzulande oft lässig zurücklehnen,wenn derart nachsichtige Jugendamtsmitarbeiter jede noch so blöde Ausrede/ jede noch so dreiste NICHTREAKTION /jedes noch so schleppende Zahlen hinnehmen--ohne ,daß da "im Namen der Auftraggeber,der Kinder" adäquat reagiert wird-->
zivilrechtlich +strafrechtlich entsprechend der ja VORHANDENEN Gesetze zu reagieren.

Die Kinder werden nicht gefragt.
Die sollen mit lächerlichen Beträgen überleben,bei denen nicht mal ein Obdachloser sich heute begnügen würde! 90 Euro - dieser "Vater" sollte sich schämen!

Der Sozi-Regelsatz ist doch irgendwo oberhalb 200 Eu ?!

Ihre Existenzsicherung wird vernachlässigt-- durch die Eltern UND die EIGENTLICH beauftragten Ämter.

Das ist schon ein Megaskandal.

Man könnte das sehr einfach beheben:

Jedes Kind bekommt automatisch nach Geburt einen Unterhaltstitel -
die Zahlungspflicht der Eltern entfällt bei "direkter Sorge im Haushalt" -


im Falle der Nichthaushaltsgemeinschaft und damit Zahlpflicht sollten die Pflichtigen UND die Sorgeberechtigten/das beigeordnete JA automatisch Schuldner werden -
entlastet nur durch Zahlung bzw.nachgewiesene Wege der Beitreibung.


Jedes Kind, bei dem das JA bzw. die Eltern nicht korrekt handelten,
hätte dann ab 18 einen schönen vollstreckbaren Titel. Auch nicht schlecht! 😀😎

Ich glaube,die allgemein übliche Schlamperei bei der Sicherung der Rechte der Kinder würde
sich WESENTLICH vermindern.

Jetzt trifft es NUR DIE KINDER - wenn Erwachsene nur auf IHRE FINANZEN/Ruhe bedacht sind.

Sorgeberechtigte, Zahlungspflichtige als auch Ämter können sich leicht noch drücken.

#################
Also: setz Dich hin und VERSUCH DIESE WEGE konsequent .

Du selbst hast mindestens ab Heirat KEINE Unterhaltsansprüche gg.den Ex mehr--

im Namen Deiner KINDER aber kannst weder Du noch kann Dein Ex noch gar kann das JA auf
die Rechte der Kinder pfeifen.

Und der Staat ist AUCH NICHT verpflichtet,Deine Kinder durchzufüttern,wenn es da einen gutverdienenden Vater gibt!

Bei 1500 Eu Netto stünden hier ca.500-600 Eu als KU zur Verfügung !!!
Wenn der Herr dann in der Schweiz jobbt, dürfte er locker seine PFLICHT tun können!

Viel Glück und zögere bitte keinen Tag!

Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich kann meinem Vorredner nur zustimmen, als sorgeberechtigte Mutter musst Du Dich schon selber kümmern.

Eines allerdings stimmt nicht ganz, bei Unterhaltsrechtsstreiten besteht seit der Reformierung des Familienrechts 2009 Anwaltszwang.

Da ist dann aber wieder der Verweis auf die Verfahrenskostenhilfe richtig, denn die Kinder sind ja eigentlich die Antragsteller und finanziell nicht in der Lage, einen Prozess zu bezahlen. Allerdings kann es trotzdem zu einer Ablehnung der beantragten Verfahrenskostenhilfe kommen, da es nicht allein auf die Zahlungsfähigkeit des Antragstellers ankommt, sondern diese im Zusammenhang mit der Aussicht auf Erfolg zu prüfen ist. Wenn also der Unterhaltsverpflichtete zahlungsunfähig ist, bei diesem also kein monatlicher Barunterhalt zu holen wäre, könnte es durchaus auch zu einer Ablehnung der Verfahrenshilfe kommen.

Auch kann durchaus auch das Kindergeld als Einkommen beim Kind angerechnet werden, ist es doch Einkommen des Kindes. Was ich - auch wenn hier vermutlich ein Aufschrei losgeht - völlig richtig finde. Es kann nicht alles aus der Staatskasse finanziert werden, nur weil kaum noch jemand seinen Verpflichtungen nachkommen mag.

Ich würde mich beim Jugendamt beraten lassen und wenn das nicht ausreicht, mit Hilfe eines Beratungsscheines, welcher wiederum beantragt werden muss und Du auch die Bedürftigkeit nachweisen musst, sich von einem Anwalt beraten lassen. Evtl. reicht ja auch das vereinfachte Unterhaltsverfahren, was natürlich auch nicht kostenfrei ist.

Das ist alles sehr kompliziert und immer eine Einzelfallentscheidung.

Aber wie gesagt, aufs Amt schimpfen und/oder sagen, die machen nichts, richtig, müssen sie auch nicht. Das Amt fungiert als ErfüllungsGEHILFE für und mit dem mündigen Bürger 😉

Wünsche Dir viel Erfolg!
 
Danke --und-- da bin ich geschockt !

"Eines allerdings stimmt nicht ganz, bei Unterhaltsrechtsstreiten besteht seit der Reformierung des Familienrechts 2009 Anwaltszwang."

Schon in der ersten Instanz? Meine Güte?!
Das hab ich echt bisher nicht mitbekommen--und-- es schockiert mich irgendwie.
Muß ich direkt mal nachlesen ..und revidiere meine falsche Info oben 😱

Denn--zumindest bei mir liefen bisher immer all die Gerichtsverfahren besser/erfolgreicher,
bei denen man erst mal ohne RA auskam ,also wg.KG vorm Finanzgerichtshof z.B.

WOZU soll das gut sein? ABM für Anwälte? 😎 Sind doch rel.eindeutige Fakten beim KU?

Aber: WENN man beim JA einen Titel erstellt hat , kann man mit diesem aber nach wie vor
"im Namen der Kinder" lospfänden ?

Dann dürfte doch das JA gar nicht mehr zuständig sein--bzw. NUR für die reine Titelerstellung
oder sind da neuerdings Rechtskundige angestellt mit Gerichtszulassung?
 
zu viel Vollmond geguckt ? (-;

Träum weiter! Wie wärs wenn Frauchen mal selber arbeiten gehen würde?

Du solltest LESEN:

Es geht NICHT ums "Frauchen" sondern um die "KINDCHEN"--
die können wohl KAUM "selbst arbeiten" gehen--oder ist DAS Dein kreativ-ultimativer Verbesserungsvorschlag-- "Kinder- tummelt Euch selbst ,wenn Ihr Hunger habt!"

Es geht um die Unterhaltspflicht des Kindesvaters gegenüber seinem "eigen Fleisch und Blut"- welches dann WESENTLICH LÄNGER als 18 Jahre (+Ausbildungszeit) für ihn,das "VÄTERCHEN" lt.Gesetz in der Zahlpflicht ist --> siehe BGB §1601 ff.

P.S.: HIER,im konkreten Fall von userin "Tramnovi" handelt es sich um eine ARBEITENDE MUTTER--
die immerhin vier Kinder für auch Deine Rente großzieht UND für die Großfamilie den Haushalt wuppt.


Als WAS definierst Du "Arbeit" ?
 
Das Jugendamt war und ist nur für die Titulierung zuständig, neben anderen wie z.B. eben Familiengericht oder auch durchaus ein Notar. Mit diesen Titeln, egal von wem, hauptsache rechtskräftig (!) muss die Vollstreckung - Pfändung - immer vom Gläubiger betrieben werden und auch das heißt, Vorschussleistung gegenüber dem Gerichtsvollzieher oder einem Anwalt, der eine Lohn- und Gehaltspfändung beim zuständigen Amtsgericht beantragt.

Über den Anwaltszwang kann man denken, wie man möchte 😉
Gerade Unterhaltsstreitigkeiten sind eben Einzelfallentscheidungen und die Düsseldorfer Tabelle ist da nur ein Maßstab und lässt sich kaum 1🤐 umsetzen.
 
Also danke erstmal,ich habe ja Unterhaltstitel, die sind ja bei der UHV-Stelle, die wollten die bei Antragsstellung und duie bekomme ich wieder, wenn ich keinen UHV mehr bekomme, also im Nov. Ich werde nächste Woche mal beim JA nachfragen.
 
AW: zu viel Vollmond geguckt ? (-;

Du solltest LESEN:

Es geht NICHT ums "Frauchen" sondern um die "KINDCHEN"--
die können wohl KAUM "selbst arbeiten" gehen--oder ist DAS Dein kreativ-ultimativer Verbesserungsvorschlag-- "Kinder- tummelt Euch selbst ,wenn Ihr Hunger habt!"

Es geht um die Unterhaltspflicht des Kindesvaters gegenüber seinem "eigen Fleisch und Blut"- welches dann WESENTLICH LÄNGER als 18 Jahre (+Ausbildungszeit) für ihn,das "VÄTERCHEN" lt.Gesetz in der Zahlpflicht ist --> siehe BGB §1601 ff.

P.S.: HIER,im konkreten Fall von userin "Tramnovi" handelt es sich um eine ARBEITENDE MUTTER--
die immerhin vier Kinder für auch Deine Rente großzieht UND für die Großfamilie den Haushalt wuppt.


Als WAS definierst Du "Arbeit" ?

Die EU findet die deutschen Regelungen höchst bedenklich. Vielleicht sollte sich dieses Land mal an geltendes europäisches Recht halten?
Das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr reagiert und befunden, dass die einseitige Bevorzugung der Mutter gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters verstoße.

In den meisten Ländern Europas gilt ein gemeinsames Sorgerecht. Nur in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein haben Mütter ein Vetorecht gegenüber dem Recht der Väter. Bei ehelichen Kindern ist die Rechtslage klar: In der Regel gilt das gemeinsame Sorgerecht.

Es ist genug, setzt mal die Menschenrechte auvh für Väter um, BRD!!
 

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