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KK Beitragsschulden

emelily

Neues Mitglied
Hallo zusammen!


Direkt mal zur Sache...


Ich muss ein Telefonat führen, welchesmir seit einigen Tagen keine ruhige Minute lässt.
Allein der Gedanke daran bzw. wenn ichden Ablauf des Telefonats gedanklich durchspiele, macht mich sonervös und ich schäme mich wahnsinnig...
Obwohl es so wichtig ist, habe ich esgeschafft mich wieder vor etwas zu drücken.
Wahrscheinlich auch aus Angst vor dem Ergebnis, denn ich schulde meiner Krankenkasse
einen Betrag von ca 19.000 €.
Habe bereits mit einer Schuldenberatunggesprochen, die mich dann darauf aufmerksam gemacht hat, dass die KKmir jeden Monat 760 € Beitrag berechnet hat. Demnach müsste ich umdie 4.000 € jeden Monat verdient haben. Da ich aber in dem ganzenZeitraum nicht berufstätig war und auch nicht als arbeitslosgemeldet war, läge der monatliche Beitrag bei 160 €. Das würdemeine Schulden auf ca 5.000 € reduzieren.
Diese 5.000 € könnte ich zahlen,aber 19.000 € kann ich im Leben nicht auftreiben.
Natürlich hätte es nicht so weitkommen müssen, aber jeder wird wohl mal eine Phase haben, in derkein Land in Sicht ist und in der einiges aus den Fugen geratenkann.... bei mir war es die Sache mit der Versicherung.
Und jetzt ist es nun mal so, Schuldenhabe ich gemacht und bin auch dafür bereit gerade zu stehen.
Das sind meine einzigen Schulden.


Jetzt steckt natürlich all meineHoffnung in diesem Telefonat und ob sich die KK darauf einlässtmeinen Beitrag neu zu berechnen, da ich ja definitiv kein Einkommenhatte.
Es ist mir so peinlich...
Morgen ist der Termin bei derGerichtsvollzieherin um mein Vermögen offen zu legen, welches nichtvorhanden ist, da ich noch zu Hause wohne.


Es wäre schön, wenn sich Jemandmeldet, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder machen musste...
Bin euch dankbar und freue mich überRückmeldungen.


Eure emelily
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Rein vom Gerechtigkeitsempfinden würde ich sagen kann und wird die KK deinen Beitrag nur auf Basis deiner Erwerbslosigkeit fordern, sprich die 5.000 €.

Ich würde bei so einem wichtigen Thema aber den persönlichen Kontakt vor Ort nicht scheuen, am besten mit allen benötigten Unterlagen, z.B. einen Nachweis über deine Erwerbslosigkeit.

Und ich würde dieses Gespräch zeitnah suchen bevor wohlmöglich irgendwelche Fristen versäumt werden. Die KK wird auch Interesse daran haben klaren Tisch zu machen, also nur Mut!
 

Jusehr

Sehr aktives Mitglied
Emelily,

ich will Dich nicht in falsche Sicherheit wiegen, könnte mir aber denken, dass einige KK erst mal den höchstmöglichen Betrag (oder Beitrag) ansetzen, solange sie selbst nicht wissen, wieviel Du ihnen wirklich schuldest.

Allerdings finde ich dieses Verhalten doch recht fragwürdig, wenn sie erst mal pauschal vom "schlimmstmöglichen" Falle (hoher Verdienst, daher hohe Beiträge) ausgehen. Irgendwie müßte da vielleicht mal der Verbraucherschutz oder der Gesetzgeber was machen.

Alles Gute für Dich! Wenn Du immer noch nicht zu Deinem Recht kommst, kann man ja noch einen Anwalt einschalten. Früher zumindest gab es für finanzschwache Leute eine Art Gratisberatung. Das gibts glaubich auch heute noch. Aber soweit muss es ja nicht kommen. Ich denke, die Sache wird sich wahrscheinlich aufklären und Du mußt "nur" die 5000 zahlen.
 
G

GrayBear

Gast
Hallo emelily,

Du hast schon recht, jedem kann mal was "neben raus laufen". Schäme Dich nicht dafür, das passiert einfach und dann kommt meist eins zum anderen. Wenn Du Dich schämst, fällt es Dir nur noch schwerer, das Ganze anzupacken. Meine Oma sagte immer "In hundert Jahren redet keiner mehr darüber!". Ich weiß, das ist nicht wirklich ein Trost, aber lass Dich nicht klein machen und tu das auch selbst nicht.

Jetzt muss einfach eine Lösung her. Das schaffst Du.
 

strandstuermer

Aktives Mitglied
Leider sieht es anders aus und Du wirst am Telefon kaum eine Lösung erreichen.

Das Gesetz bestimmt, dass Veränderungen der Beitragsbemessung auf Grund eines vom Versicherten geführten Nachweises nur zum ersten Tag des auf die Vorlage dieses Nachweises folgenden Monats wirksam werden können (§ 240 Abs. 4 S. 6 SGB V).

Beispiel: Der Einkommensnachweis geht am 15.11. d.J. bei der Krankenkasse ein. Die Veränderung kann somit zum 01. Dezember wirksam werden. Selbst wenn Du tatsächlich nur 500 euro verdient hast darf die Kasse diese also gar nicht rückwirkend ansetzen.
 

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