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Klage auf Schwerbehinderung aufgrund psychischer Erkrankungen

Lysbona

Mitglied
Hallo allerseits.

Kennt sich hier jemand mit Versorgungsmedizin aus? Ich habe vor einigen Wochen Klage erhoben, da das Versorgungsamt mir einen GdB von 40 zusprach, von dem es auch nach meinem Widerspruch nicht absehen wollte, obwohl sowohl mein Psychiater als auch ich meinen GdB als (deutlich) höher als 40 erachten und relativ offensichtlich mindestens mittelgradige Anpassungsschwierigkeiten (GdB 50-70) vorliegen.

Die Diagnosen sind eine ängstlich-vermeidende Persönlichkeitsstörung, chronische Depressionen (eigene Recherche ergab tatsächlich, dass es sich wohl tatsächlich schon um schwere Depressionen handelt), ADHS und eine Sozialphobie. Traumata (Alkoholismus der Mutter, Mobbing/Exklusion, Unterforderung) sollen noch abgeklärt werden. Seit ca. einem Jahr nehme ich ein Antidepressivum, das wohl auch off-label gegen ADHS verschrieben wird. Das empfohlene Methylphenidat kann ich nicht (auf "legalem" Wege 😀) erhalten, da ich mich vor Ärzten nicht ausziehen kann und daher das bei der Einnahme empfohlene EKG daher nicht durchgeführt werden kann.

Die Symptome sind vielschichtig - wenn wir nach den versorgungsmedizinischen Leitsätzen gehen, so liegen

- soziale Isolation (nur Kontakt zu Partner und Vater, oft Streit mit dem Freund; Unfähigkeit, Kontakte zu knüpfen etc.), die eigentlich für schwere Anpassungsschwierigkeiten und damit einen GdB von 80-100 spräche,

- Kontaktabbruch zum Rest meiner Familie, da ich aufgrund meiner Exzentrik das "schwarze Schaf" meiner Familie bin;

- Selbstverletzung bis zu affektiven Flucht- und Suizidgedanken,

- Schlafstörungen,

- Schwierigkeiten in Schule (rückblickend) und heute Uni sowie eine vom zeitlichen Rahmen sowie tätigkeitsbezogen eingeschränkte Erwerbsfähigkeit vor (wegen meiner Symptome schon zig Kündigungen in diversen Branchen erhalten, auch aktueller Job nur in Teilzeit machbar, wurde schon einige Male wegen Überlastung krankgeschrieben); auf der Arbeit habe ich mir schon mehrfach den Arm aufgekratzt, weil ich mit dem sozialen Stress nicht klarkam.

Trotz attestierter "Hochbegabung" habe ich in der Sek I die Hauptschule besucht und mit dem gleichen Schnitt abgeschlossen wie das Abitur, das ich ohne Lernen und trotz Fehlzeiten von >50%, die fast gänzlich unentschuldigt waren, mit 3,0 erhielt. Von 14-18 hatte ich 0 gleichaltrige Kontakte, war isoliert von meiner "Peer Group". Es lässt sich also über die "Integration" im schulischen Rahmen streiten, ich erhielt damals zwar keine Unterstützung, das heißt aber nicht, dass ich sie ich benötigte.

Da ich unter sozialen Ängsten leide, zudem sehr perfektionistisch bin, mich von Ärzten leider nur sehr eingeschränkt körperlich untersuchen lassen kann und von der Schwerbehinderung ebenso abhängt, ob ich mein Studium trotz der Behinderung komplett alleine finanzieren muss (nur mit GdB >=50 gibt es wieder Kindergeld, ich bin 28), bin ich sehr nervös, mache mir regelrecht Panik vor einem (etwaigen) Gutachtertermin, brauche schon jetzt deutlich mehr Stunden als sonst, um einschlafen zu können, weil ich stundenlang darüber nachdenke und es nicht aus meinem Kopf kriege.

Hat jemand Tipps?

Danke!

Lysbona
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo.

Du kannst nicht für jedes Krankheitsbild
Punkte bekommen und dann alles zusammen
addieren. So einfach geht das nicht. Wäre vielleicht schön.

Welchen GdB soll denn dann ein Rollstuhlfahrer,
der Blind ist und eine Sozialphonie hat bekommen?

Weißt du wieviele Menschen Teile deines gesamten
Krankheitsbildes haben? Die bekommen teilweise
noch nicht einmal einen GdB von 10% dafür.

3/4 der Menschen in Deutschland haben Schlafstörungen.
Ich denke, da hat so gut wie keiner einen
Behinderungsgrad.
Lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

Und wer hatte schon eine schöne Kindheit?
Die wenigsten.

Wie willst du Suizidale Gedanken messen.
Geht nicht, könnte ja jeder von sich behaupten.
Lässt sich ja nicht nachweisen.

Du solltest lieber mal deine Probleme in
Angriff nehmen. Da gibt es bestimmt einige
Hilfen und Möglichkeiten um deine Leiden zu lindern
oder stark zu verbessern. Das sie nicht
so dein Leben beeinflussen. So könntest du eine
bessere Lebensqualität erreichen.

Auch ist mir Schleierhaft, was willst du mit
einem GdB von 100%? Was für Vorteile willst
du davon haben?

Meist sind es nur steuerliche Vorteile und mehr
Urlaub im Beruf. Eintrittspreisermäßigungen
gibt es ganz selten mal.

Vergünstigungen, die wirklich was
bringen würden, gibt es nur mit Buchstaben.
Und da hast du nicht auch nur auf einen
Buchstaben Anspruch mit deinen Krankheitsbilder.

Meiner Meinung nach, hast du etliche
Krankheitsbilder, da gibt es überhaupt keine
% für.

Doch wie gesagt, ich lasse mich gerne vom
Gegenteil überzeugen.
So gut kenne ich mich da nicht aus.

Vielleicht kann da jemand anderes besser darauf antworten.

Alles Gute,
Muir
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum machst du das alleine und suchst dir nicht einen Anwalt für Sozialrecht?

Oder gehst zu einem Verein wie den VdK oder der Caritas oder ähnliches?

Selbst mit einer sozialen Phobie solltest du das hinbekommen, wenn du anstrebst studieren zu gehen...

Was den Rest angeht, so ist es ein Fehler, wie hier schon erwähnt wurde, zu glauben es würde alles addiert werden. Es wird nur die schwerste von allen Leiden genommen und hierfür ein GdB festgelegt und dann wird geschaut inwieweit dich jedes weitere Leiden noch einschränkt und wenn da keine Einschränkung vorhanden ist, dann gibt es dafür auch keinen GdB.

Das bedeutet, du solltest erst einmal die kompletten EinzelGdB kennen, bevor du weiter argumentieren kannst.

Aber ich würde das halt von einem entsprechend spezialisierten Fachanwalt alles machen lassen, anstatt es selbst zu versuchen.
 
mit einem grad von 40 bist du eigentlich gut bedient. wie ärzte einen grad der behinderung
einschätzen, enspricht nicht immer der realität.
hast du mal in den verschiedenen forum gelesen, wie es leidgenossen von dir geht und
welchen gdb sie erhalten?

hier kannst du dich gerne mal einlesen oder auch deine frage reinstellen, dann siehst du,
das du recht gut beurteilt wurden bist.
https://www.elo-forum.org/forums/schwerbehinderte-gesundheit-rente-pflege.11/

es steht dir frei den klageweg zu gehen. dann ist aber gute unterstützung wichtig,
wie von einem anwalt oder sovd, vdk.
wenn dein arzt meint, das der gdb zu niedrig ist, dann wird es dich schriftlich sicher gut unterstützen.
beim klageverfahren, wirst du auch zu einem gutachter müssen. der wird dich befragen
und körperlich untersuchen. da die sozialgerichte sehr überlaufen sind, musst du mit einer bearbeitungszeit
von gut 2 jahren rechnen.
wichtig ist es jetzt, das du anfängt neue befunde zu sammeln, von deinem psychologen, psychiater
aber auch krankenhausberichte wie tagesklinik sind wichtig.
bei einem klageverfahren brauchst du neue befunde, sonst wirst du wenig erfolg haben.

wir haben das erst in der familie durch, ein langer und schwieriger weg.
allerdings ging nicht um die psyche.

manchmal ist es auch besser, neue befunde zu sammeln und nach 6 monaten einen erneuten
antrag auf einen gdb zu stellen.

viel erfolg!
 
Okay, eigentlich möchte ich mich fürs Antworten bedanken, aber ich habe irgendwie das Gefühl, hier im falschen Forum gefragt zu haben.

Erstens - dass die Einzelbehinderungsgrade nicht addiert werden, ist mir natürlich klar, andernfalls hätte ich die 40 längst überschritten.
Zweitens - ich möchte keinen GdB von 100, sondern einen GdB von 50.
Drittens - nein, bereits ein GdB von 50 brächte einen erheblichen Vorteil mit sich, der im Zweifelsfall über meinen Studienerfolg entscheiden könnte, nämlich Kindergeld rückwirkend bis 2017 und laufend. Leider hilft mir daher auch kein "Verschlimmerungsantrag"; ich brauche den GdB rückwirkend bis 2016. Mit einem gerichtlich bestätigten GdB von 40 müsste ich die Familienkasse direkt verklagen.
Viertens - ich klage bereits mit Hilfe eines Anwalts, aber da ich PKH erhalte, hält sich der Beratungsumfang verständlicherweise in Grenzen, so dass ich gerne Erfahrungswerte anderer Betroffener lesen wollte.

Insbesondere @Muir - Entschuldigung, ich kann mir vorstellen, dass du deine Antwort gut meintest - aber ich lese da viel Frust heraus, als empfändest du meine "Forderung" als "frech"; woher der kommt, weiß ich nicht. Aber die Unterstellung, Suizidgedanken könne sich ja jeder "aus den Fingern saugen", finde ich schon arg.
Und ich solle "lieber mal" meine Probleme angehen, wirklich?
Ich nehme dauerhaft Psychopharmaka, bin jahrelang in Psychotherapie, studiere trotz des ganzen Mistes als Erste meiner "Hartz IV"-Familie und finanziere mir das Studium mit Jobben in einem Job, der mich sehr belastet. Und übrigens, Studieren bedeutet Nichtanspruch auf ALG II o.ä., d.h. ich lebe trotz eines Teilzeitjobs unterhalb des "menschenwürdigen Existenzminimums" und zahle dennoch erhöhte Krankenkassenbeiträge und den vollen Rundfunkbeitrag, und verliere ich den Job, habe ich kein Geld zum Leben (kein Geld = 0,00€), während ich jeden meiner bisherigen neun Jobs verlor, weil ich unkonzentriert, tollpatschig, überängstlich, depressiv oder sozial inkompetent war, also aufgrund meiner Symptomatik.
Wenn andere jammern und vor Gericht klagen dürfen, weil ihnen nach dem 8. Semester mal das Bafög gestrichen wurde, darf ich wohl auf Schwerbehinderung, unter der ich per definitionem nun mal leide, klagen, um zumindest für die Dauer meines Studiums Kindergeld zu erhalten. Daher ist das, was ich hier tue, das von dir besungene "Angehen der Probleme".
Ich glaube, da gibt es andere Leute, bei denen man mit dem Meckern beginnen sollte. Das ist wieder ein Paradebeispiel dafür, dass psychische Erkrankungen als weniger gravierend wahrgenommen werden, dabei sind gerade sie es, die Menschen zum Äußersten gehen lassen. Und der von dir erwähnte "blinde Rollstuhlfahrer mit Sozialphobie" kann gerne den GdB von 100 bekommen, ich will den GdB von 50 zuerkannt bekommen.

Wahrscheinlich wäre es sinnvoller, sich an ein Forum für psychische Erkrankungen zu wenden. 🙄 Ich werde meinen Fall nicht noch detaillierter beschreiben, ich bin hier ja nicht im Verhör - jedenfalls ergab das intensive Studieren der versorgungsmedizinischen Verordnung, dass meine "Anpassungsschwierigkeiten" mindestens mittelgradiger Natur sind. Ob andere Leute "fair" "begradet" wurden, kann ich natürlich nicht beurteilen.
Falls jemand noch Tipps für das Verhalten im Verfahren haben sollte, bin ich gerne dafür offen. Danke.

Ergänzung, @Wuff: ADHS kann ab 25 noch mit einem GdB von 50 bewertet werden, Depressionen mit einem GdB von bis zu 100, üblich ist aber ein GdB von bis zu 50, eine soziale Phobie wird selten gesondert betrachtet, eher als Komorbidität von Depressionen oder ADHS, eine Persönlichkeitsstörung ist auch eher das "i-Tüpfelchen", fungiert hier aber leider, ähnlich wie die Phobie, als Verstärker der sozialen Ängste und des Vermeidungsverhaltens und damit der Isolation und der Depressionen. Es kommt nun noch auf eine eventuelle Traumadiagnose an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Lysbona

Ich wollte nicht frustriert oder böse rüberkommen.
Falls dies so rüber kam, entschuldige ich mich bei dir.

Ich kenne Jemanden bei dem liegt der Fall so.

Auslöser für die schwere Depression war ein Trauma
durch eine schlechte Kindheit. Die Depression
wurde begleitet von immer wiederkehrenden
Suizidalen Gedanken. Sie zog sich komplett vom
Leben zurück und verließ das Haus nicht mehr.
Und wenn, dann nur in Begleitung. Dadurch,
durch die Isolation, hat sie eine Sozialphobie entwickelt.
Allerdings hat sie kein Problem mit Menschen
die sie kennt und die sie besuchen.
Denn in ihrer Umgebung fühlt sie sich sicher,
nur eben draußen nicht.

Was letztendlich für den GdB angerechnet
worden war, war die Depression. Alles andere
sind Auslöser, bzw. Begleiterkrankungen ihrer Depression.

Vielleicht hätte sie einen höheren Grad
bekommen können, wenn sie geklagt hätte.
Doch das wollte sie nicht. Sie hatte nicht die Kraft dazu, gerade wegen ihrer schweren Depression. Da sie am Leben ohnehin nicht mehr teilnimmt, hätte ein höherer GbB keinen Nutzen für sie gehabt.
Da sie Arbeitsunfähig ist, hat sie auch in Bezug auf das Arbeitsleben keinen Vorteil mehr davon.

Respekt das du dein Studium durchziehst,
trotz aller Befindlichkeiten die du hast.
Auch das du einen Job hast.

Doch hier liegt vielleicht der Hase im Pfeffer.
Vielleicht bekommst du deshalb keinen höheren
GdB. Vielleicht erscheinst du dadurch
nicht "so", durch deine Erkrankungen eingeschränkt
im Leben. Könnte ein Grund für das Amt sein.
Ist aber nur eine Vermutung.

Übrigens. Ich stigmatisiere keine Menschen die eine Psychische Erkrankung haben. Dafür kenne ich zu viele Leute
in meiner Umgebung, die ihre Probleme damit haben.
Bzw. in der Familie.

Viele Grüße und alles Gute.
Auch für deine Klage beim Gesundheitsamt.
Muir
 
wir haben dir ausführlich und sachlich beschrieben, das dein vorhaben kein leichtes ist!
schade, dass das so negative bei dir rüberkommt.

einen grad von 50 bekommt nur ganz wenige auf anhieb!
bei krebs oder ähnlich schweren krankheitsbilder, wird gleich ein grad von 50 oder mehr genehmigt.

übrigens es sind keine % mehr, diese begrifflichkeit wurde schon vor jahrzehnten abgeschafft.

ich hoffe, dein anwalt ist tüchtig und setzt sich für dich ein.
wenn der klageweg eingeschlagen wird, musst du viel geduld haben.
du wirst zum gutachter müssen, wenn du glück hast, wird er in deinem interesse schreiben.
wenn nicht, kannst du ein gegengutachten nach § 109 veranlassen. kosten dafür ca.1500€

viel erfolg!
 
Im übrigen, nicht jeder Anwalt der auf PKH Basis arbeitet, arbeitet nur mit geringem Beratungsaufwand und er kann dir auch nur Fragen beantworten, die du ihm selber stellt, ob nun mündlich oder per Mail oder schriftlich ist dabei nicht von Belang.
 
Danke für eure Antworten. Die erste Antwort von dir, Muir, war aber schon stellenweise provokant formuliert - es mag sein, dass du das nicht gezielt tatest 😉

Für ein eigenständiges Gutachten habe ich natürlich kein Geld, ich lebe unterhalb des sog. "Existenzminimums" und klage ausschließlich fürs Kindergeld, weil meine Mutter tot und mein Vater arm ist, sie ihrer "Unterhaltspflicht" also nicht nachkommen können, und ich meinen Job nicht mehr ertrage.

Offen gesagt verstehe ich auch nicht, dass man mit Krebs die 50 quasi sicherhat. Ich hatte auch in meiner eigenen Familie einige Fälle, bei denen ich mich fragte, wo sind da Anpassungsschwierigkeiten? Ich will deren Leiden NICHT unterschätzen und definitiv nicht tauschen! Das ändert aber nichts daran, dass die Versorgungsmedizin einen hohen GdB für "soziale Anpassungsschwierigkeiten" vorsieht, die bei Diagnosen wie (insbesondere sehr gut behandelbarem) Krebs nicht zwangsläufig vorliegen. Wenn man mir - mit eindeutig massiven sozialen Problemen, die seit der Kindheit bestehen und sich auf ausnahmslos jeden Lebensbereich (Familie, "Freunde" (nicht vorhanden), Schule/Ausbildung/Studium, Job, Arztbesuche) auswirken - sagen möchte, ich hätte nicht mal einen GdB von 50, lässt das selbstverständlich Zweifel aufkommen, ob die bei der Gradfestlegung intern nicht nach anderen Kriterien als den in der versorgungsmedizinischen Verordnung festgelegten vorgehen.

Ich erwerbe pro Semester ca. 10 Leistungspunkte (normal wären 30, schaffe also ca. ein Drittel), und das einzig im Selbststudium, weil Anwesenheit zu extremen sozialen Stress bedeutet. Auf der Arbeit wurde ich bisher schon sechtsmal länger krankgeschrieben, weil ich akut überlastet war. Alle anderen (!) Jobs habe ich wegen meiner Behinderung verloren. In Vollzeit könnte ich auch diesen Job unmöglich ausüben.

Vielleicht gebe langsam einfach auf, irgendwann reicht es. Ich erzähle seit einem Jahr, dass ich diesen Job nicht mehr aushalte, mir die Arme vor sozialer Überlastung blutigkratze, jede Nacht mehrere Stunden wachliege und es jeden Tag neue Situationen gibt, deretwegen ich massive Schuld- und Schamgefühle habe, die mich teilweise Monate "verfolgen", es juckt einfach keinen :mad::mad::mad:
 
Hallo Lysbona,
ich denke, es kommt nicht so sehr auf die Diagnosen an, ich erhalte seit vielen Jahren eine EU-Rente und erhielt - als ich es erst viele Jahre später beantragte - auf Anhieb einen GdB von 70. Habe einige psychische und auch körperliche Erkrankungen.
Meine Hausärztin sagte mir, dass es zu einem großen Teil davon abhängt, ob man eine EU-Rente erhält.
Und ich kenne viele, die haben "nur" zwei Diagnosen, welche aber so schwerwiegend sind, dass sie damit nicht mehr arbeiten können, eine EU-Rente erhalten und sofort eine Grad von 50 erhielten.

Aber da du noch jünger bist, ist dies sicher schwierig für dich.
Ich würde es mit einer Klage probieren oder vielleicht findest du ein Forum, wo es direkt um die Problematik geht.

Viel Glück.
 

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