Willy, um auszudiskutieren, ob ein Klaps jetzt unter körperliche Gewalt fällt oder nicht, müsste man Rechtsausleger sein. So weit mir bekannt ist, sind wir das beide nicht.
Somit ist auch nicht klar, dass der Klaps ausgenommen wurde, als das Gesetz zur Gewaltfreien Erziehung erlassden wurde, die betreffenden Politiker haben sich dazu nicht klar geäußert, wie du selbst aus meinem Text zitiert hast.
Es gibt übrigens einen Instinkt, der Eltern ihre Kinder beschützen lässt. Aber keinen Klaps-Reflex oder Klaps-Instinkt, das ist ao nicht richtig.
Nicht jede affektive Handlung ist auch eine instinktive.
Fest steht zumindest, dass es ein gesetz gibt, das die Gewaltanwendung gegen andere verbietet 
Dass man Dinge verbietet, obwohl sie in speziellen Situationen nachvollziehbar sind, ist ganz normal, um mal ehrlich zu sein.
Ich finde es nachvollziehbar, dass jemand, der sein Portemonnaie zuhause vergessen hat und das in der U-Bahn bemerkt, mit der bahn wieder zurückfährt, um das Portemonnaie (inkl Fahrkarte) zu holen. .Schwarzfahren ist trotzdem verboten.
Ich finde es nachvollziehbar, dass ein Drogenabhängiger Drogen konsumiert, um sie zu konsumieren muss er sie besitzen.
dennoch ist der Besitz von diversen Drogen verboten.
gibt noch so einige beispiele, aber ich denke, es ist klar, worauf ichhinauswill.
Gesetze regeln prinzipielles, den Einzelfall ganz im speziellen entscheidet dann der Richter.
Dementsprechend ist das Schlagen oder Klapsen von Kindern verboten, wenn das ganze vor Gericht käme und der Erziehende hat dem Kind einen Klaps gegeben vor lauter Schreck weil es gerade fast vor nen Laster gelaufen wäre, wird der Klapsende aller Wahrscheinlichkeit aber nicht verurteilt.