Das ist interessant.
Die Grünen als Teil der Bundesregierung wollen ja, dass jeder sein Geschlecht jedes Jahr wechseln kann.
Nur für ihre Partei wollen sie das natürlich nicht.
Dort soll die sexistische und diskriminierende (aus meiner Sicht auch: rechtswidrige) Praxis der Frauenbevorzugung natürlich nicht nur fortbestehen, sondern künftig sollen nicht nur Männer weiterhin diskriminiert werden dürfen, sondern nun auch Neu-Frauen.
Nur Personen, die sich eindeutig und dauerhaft als Frau definieren, können sich auf die grünen Quotierungsregeln zugunsten von Frauen berufen. Dies hat das Bundesschiedsgericht der Grünen in einem jetzt veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden.
Schon seit den 1980er-Jahren gilt bei den Grünen parteiintern eine strikte Mindestquotierung. Jeder ungerade Platz ist für Frauen reserviert, damit auch Platz eins.
Bei der Vorstandswahl in einem städtischen Kreisverband wollte eine Person als Stadtvorsitzende (also für den Frauenplatz in einer quotierten Doppelspitze) kandidieren, die wie ein Mann auftrat, einen männlichen Vornamen trug, aber behauptete, eine Frau zu sein. Einige Monate zuvor hatte sie das der Partei per E-Mail mitgeteilt: „Ab heute bin ich weiblich.“
Der Kreisverband ließ die Kandidatur nicht zu, es handele sich um einen verbitterten, frustrierten Kritiker der Frauenrechte. Doch das Landesschiedsgericht ordnete eine Wiederholung der Wahl an. Es gelte das Prinzip der Selbstdefinition. Den Mitgliedern könne zugetraut werden, Personen einfach nicht zu wählen, die sich ungerechtfertigte Vorteile verschaffen wollen.
Nun aber schob das Bundesschiedsgericht solchen Provokationen einen rechtlichen Riegel vor.
Es könne nicht sein, dass sich Männer vor einer Kandidatur einfach zur Frau erklären, „ohne dass es irgendwelche Grenzen hierfür“ gebe.
Das Bundesschiedsgericht der Grünen schränkt die geschlechtliche Selbstdefinition bei politischen Kandidaturen ein: Es genüge nicht, dass jemand nur in bestimmten Zusammenhängen oder zu bestimmten Zeiten Frau sein will. Damit schiebt es einer Missbrauchsmöglichkeit einen Riegel vor.
www.rnd.de
Der unterstrichene Satz ist mein Lieblingssatz aus dem Artikel.
Denn: doch, genau das kann sein und darf sein, denn genau das will die Ampel in ihrem Gesetzesentwurf.
Möglicherweise liegt durch das Urteil des Bundesschiedsgericht der Grünen bereits ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor, welches durch ein ziviles Gericht festgestellt werden könnte.