Hallo,
Ich hatte ja einen thread erstellt, wo es darum gin, ob ich einen 2. Nebenjob annehmen sollte. Jetzt hat die Firma mir abgesagt undzwar mit folgender Begründung:
"leider muß ich Ihnen heute mitteilen, daß wir von einer Einstellung als geringfügig Beschäftigter Abstand nehmen und Ihnen hiermit Absagen.
Die Überprüfung Ihrer Angaben zu einer weiteren Beschäftigung, dort als stud. Aushilfe ist für XXX mit den gesetzlichen Bedingungen
nur mit einem sehr großen Aufwand verbunden
Hier die gesetzl. Regeln:
Die wöchentliche Grenze von 20 Stunden pro Woche gilt nicht allein für deine Werkstudentenstelle, sondern für alle deine Tätigkeiten zusammengefasst.
Das heißt, wenn du gleichzeitig als Werkstudent und Minijobber arbeitest, dürfen deine wöchentlichen Arbeitsstunden zusammen nicht mehr als 20 betragen.
Der Grund dieser Regel ist, dass das Studium deine Priorität sein sollte und dabei nicht mehr als nötig durch andere Tätigkeiten eingeschränkt wird.
Um dieser gesetzl.Bedingungen ausreichend zu kontrollieren müssen bis ins Detail die Angaben des anderen Arbeitgebers dokumentiert und überprüfbar sein.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft".
Ich fand den Grund der Absage verwirrend und habe bei meiner Uni nachgefragt. Die meinten, dass es für sie kein Problem sei, wie viel Stunden ich arbeite. Es ist auch nicht verboten, als Student mehr als 20 Stunden pro Eoche zu arbeiten. Es fallen nur zusätzliche Beiträge für die Versicheung an.
Soll ich der Firma, jetzt schreiben, dass sie einen Fehler gemacht hat, oder es sein lassen?
Ich hatte ja einen thread erstellt, wo es darum gin, ob ich einen 2. Nebenjob annehmen sollte. Jetzt hat die Firma mir abgesagt undzwar mit folgender Begründung:
"leider muß ich Ihnen heute mitteilen, daß wir von einer Einstellung als geringfügig Beschäftigter Abstand nehmen und Ihnen hiermit Absagen.
Die Überprüfung Ihrer Angaben zu einer weiteren Beschäftigung, dort als stud. Aushilfe ist für XXX mit den gesetzlichen Bedingungen
nur mit einem sehr großen Aufwand verbunden
Hier die gesetzl. Regeln:
Die wöchentliche Grenze von 20 Stunden pro Woche gilt nicht allein für deine Werkstudentenstelle, sondern für alle deine Tätigkeiten zusammengefasst.
Das heißt, wenn du gleichzeitig als Werkstudent und Minijobber arbeitest, dürfen deine wöchentlichen Arbeitsstunden zusammen nicht mehr als 20 betragen.
Der Grund dieser Regel ist, dass das Studium deine Priorität sein sollte und dabei nicht mehr als nötig durch andere Tätigkeiten eingeschränkt wird.
Um dieser gesetzl.Bedingungen ausreichend zu kontrollieren müssen bis ins Detail die Angaben des anderen Arbeitgebers dokumentiert und überprüfbar sein.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft".
Ich fand den Grund der Absage verwirrend und habe bei meiner Uni nachgefragt. Die meinten, dass es für sie kein Problem sei, wie viel Stunden ich arbeite. Es ist auch nicht verboten, als Student mehr als 20 Stunden pro Eoche zu arbeiten. Es fallen nur zusätzliche Beiträge für die Versicheung an.
Soll ich der Firma, jetzt schreiben, dass sie einen Fehler gemacht hat, oder es sein lassen?
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