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Kontakt Firma nach unrechtmäßiger Absage

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Für weitere Antworten geschlossen.

Spt457

Aktives Mitglied
Hallo,
Ich hatte ja einen thread erstellt, wo es darum gin, ob ich einen 2. Nebenjob annehmen sollte. Jetzt hat die Firma mir abgesagt undzwar mit folgender Begründung:

"leider muß ich Ihnen heute mitteilen, daß wir von einer Einstellung als geringfügig Beschäftigter Abstand nehmen und Ihnen hiermit Absagen.


Die Überprüfung Ihrer Angaben zu einer weiteren Beschäftigung, dort als stud. Aushilfe ist für XXX mit den gesetzlichen Bedingungen
nur mit einem sehr großen Aufwand verbunden



Hier die gesetzl. Regeln:

Die wöchentliche Grenze von 20 Stunden pro Woche gilt nicht allein für deine Werkstudentenstelle, sondern für alle deine Tätigkeiten zusammengefasst.

Das heißt, wenn du gleichzeitig als Werkstudent und Minijobber arbeitest, dürfen deine wöchentlichen Arbeitsstunden zusammen nicht mehr als 20 betragen.

Der Grund dieser Regel ist, dass das Studium deine Priorität sein sollte und dabei nicht mehr als nötig durch andere Tätigkeiten eingeschränkt wird.

Um dieser gesetzl.Bedingungen ausreichend zu kontrollieren müssen bis ins Detail die Angaben des anderen Arbeitgebers dokumentiert und überprüfbar sein.

Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft".

Ich fand den Grund der Absage verwirrend und habe bei meiner Uni nachgefragt. Die meinten, dass es für sie kein Problem sei, wie viel Stunden ich arbeite. Es ist auch nicht verboten, als Student mehr als 20 Stunden pro Eoche zu arbeiten. Es fallen nur zusätzliche Beiträge für die Versicheung an.

Soll ich der Firma, jetzt schreiben, dass sie einen Fehler gemacht hat, oder es sein lassen?
 
Zuletzt bearbeitet:

kasiopaja

Urgestein
Hallo,
Ich hatte ja einen thread erstellt, wo es darum gin, ob ich einen 2. Nebenjob annehmen sollte. Jetzt hat die Firma mir abgesagt undzwar mit folgender Begründung:

"leider muß ich Ihnen heute mitteilen, daß wir von einer Einstellung als geringfügig Beschäftigter Abstand nehmen und Ihnen hiermit Absagen.


Die Überprüfung Ihrer Angaben zu einer weiteren Beschäftigung, dort als stud. Aushilfe ist für XXX mit den gesetzlichen Bedingungen
nur mit einem sehr großen Aufwand verbunden



Hier die gesetzl. Regeln:

Die wöchentliche Grenze von 20 Stunden pro Woche gilt nicht allein für deine Werkstudentenstelle, sondern für alle deine Tätigkeiten zusammengefasst.

Das heißt, wenn du gleichzeitig als Werkstudent und Minijobber arbeitest, dürfen deine wöchentlichen Arbeitsstunden zusammen nicht mehr als 20 betragen.

Der Grund dieser Regel ist, dass das Studium deine Priorität sein sollte und dabei nicht mehr als nötig durch andere Tätigkeiten eingeschränkt wird.

Um dieser gesetzl.Bedingungen ausreichend zu kontrollieren müssen bis ins Detail die Angaben des anderen Arbeitgebers dokumentiert und überprüfbar sein.

Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft".

Ich fand den Grund der Absage verwirrend und habe bei meiner Uni nachgefragt. Die meinten, dass es für sie kein Problem sei, wie viel Stunden ich arbeite. Es ist auch nicht verboten, als Student mehr als 20 Stunden pro Eoche zu arbeiten. Es fallen nur zusätzliche Beiträge für die Versicheung an.

Soll ich der Firma, jetzt schreiben, dass sie einen Fehler gemacht hat, oder es sein lassen?

Mit freundlichen Grüßen

Richard Krüger
Dein Studium muss im Vordergrund stehen und das tut es nicht , wenn Du nur arbeitest.
Deshalb haben die dort Recht.


.

Hast Du jetzt offiziell ein Urlaubsemester genommen oder gehst Du nur nicht mehr zu den Vorlesungen und Prüfungen?

 

Spt457

Aktives Mitglied
Zur Klarstellung: ich habe kein Urlaubssemester genommen und gehe nur nicht mehr zu den Vorlesungen und Prüfungen.
 

Santino

Moderator
Teammitglied
Die haben keinen Fehler gemacht - sie können schlicht nur nicht sicherstellen, ob du nicht über die 20 Stunden kommst, zusammengenommen mit deinem anderen Job, denn sonst würden sie sich bzgl. der Sozialabgaben unrechtmässig verhalten. Das ist denen zu heikel.

VG
Santino
 

Spt457

Aktives Mitglied
Die haben keinen Fehler gemacht - sie können schlicht nur nicht sicherstellen, ob du nicht über die 20 Stunden kommst, zusammengenommen mit deinem anderen Job, denn sonst würden sie sich bzgl. der Sozialabgaben unrechtmässig verhalten. Das ist denen zu heikel.

VG
Santino
Was ich halt nicht nachvollziehen kann, denn beim 1. Arbeitgeber varriert zwar das Veröffelichungsdatum der Schichtplanung (meist 20 bis Monats bis 28. Des Monats), allerdings ist die Firma da immer genau und ich ja für dir Andere Firma Tage freihalten können.
 
Status
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