Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kontoeinsicht von Gläubiger

T

tizio44

Gast
Habe es nun geschafft, meinen Vollstreckungsbescheid "ruhend" zu stellen, d.h. habe mich mich dem gegnerischen Anwalt auf Ratenzahlung einigen können.
Nun folgendes Problem: habe Aussicht auf einen 400,-€-Job. Käme so recht schnell von meinen Schulden los. Meine Frage lautet: kann der gegnerische Anwalt so mir nix dir nix in mein Konto Einsicht halten? Er würde ja dann sehen, das ich mehr Geld als angegeben habe und es mir evtl. wieder wegnehmen?
Weiß jemand Bescheid wie jetzt die Gesetzeslage bzgl. Kontoeinsicht ist.
Schon mal Dank an alle die antworten.
tizio44
 
U

Unreg

Gast
Zum Datum der Einigung(Streit damit "erledigt"!) hattest Du ja den Job noch nicht..ist also nichts gelogen.
Mit dem Job kommst Du GARANTIERT auch nicht in extrem hohe Einkommensbereiche,oder?
Woher Du dann Geld hast,um möglichst schnell abzuzahlen,wird dem Gläubiger schnurz sein.
Es macht ja Aufwand,in Konten zu sehen..dafür bräuchte er einen richterlichen Beschluß(weil:Bankgeheimnis).Wäre Zeitaufwand und Kosten..etc.--kein Anlaß dafür!Denn Ihr habt ja jetzt einen "Vertrag"wg.Schuldentilgung.
Halte Dich MINDESTENS an die Abzahlvereinbarung!!!Gib denen keinen Grund für neue Anträge.
Wenn Du schneller zahlst,könnte es ja privates Darlehen sein! Das mußt Du nirgens begründen.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben