hallo,
habe heute einen brief von meiner bank bekommen das mein konto gepfändet und gesperrt wurde ob wohl ich ALG 2 beziehe geht das?? dürfen die das?? und kann ich da gegen was machen?? währe echt dankbar wenn mir jemand helfen könnte... danke...
Damit niemand sagen kann es wäre Werbung (denn Werbung ist böse
habe ich folgendes von unserer Kanzlei-Homepage koppiert und NICHT verlinkt:
2. Auszahlungspflicht bei Sozialleistungen
Gehen auf dem Konto des Schuldners Sozialleistungen ein, hat er als Kontoinhaber das Recht, innerhalb der ersten sieben Tage nach Gutschrift unbeschränkt Auszahlung zu verlangen. Diese Auszahlungspflicht innerhalb der Sieben-Tage-Schutzfrist besteht kraft Gesetzes (§ 55 SGB I). Sie ist unabhängig davon, ob eine Kontopfändung - Pfändung Sozialhilfe- vorliegt oder ob das Konto (hoffnungslos) überzogen ist und die Bank eine Rückführung des Dispositionskredits wünscht. Der Schuldner muss lediglich nachweisen, dass es sich bei der Gutschrift um eine Sozialleistung handelt. In der Regel geht dies bereits aus dem Kontoauszug hervor. Bei Sozialhilfe oder ALG II ist ggf. der Leistungsbescheid vorzulegen. Die Aufwandsentschädigung für sog. 1-Euro-Jobber ist eine Sozialleistung nach § 16 Abs. 3 SGB II (und kein Arbeitseinkommen, obwohl die Auszahlung über die Beschäftigungsstelle erfolgt!) Ggf. muss dies durch die Eingliederungsvereinbarung belegt werden.
Was sind Sozialleistungen?
Sozialleistungen sind:
Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Leistungen der Pflegeversicherung, BAföG, Grundrente.