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Kontopfändung

N

Nicole110

Gast
Hallo,
mein Konto wurde gepfändet. Es gehen Kindergeld und Kindesunterhalt ein. Das dass Kindergeld 7 Tage nicht pfändbar ist, weiß ich. Allerdings wird der Kindesunterhalt direkt vom Kindesvater überwiesen. Dieser soll jetzt pfändbar sein? Weiß hier jemand Bescheid?

Danke im Voraus
 
G

Gast

Gast
Hallo Nicole,

also der Kindsvater ist der Drittschuldner. Durch ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird dem Drittschuldner untersagt, an den Schuldner (an Dich) zu zahlen. Somit würden dann künftige Zahlungen vom Kindsvater (Drittschuldner) direkt an den Gläubiger überwiesen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob Leistungen wie Kindergeld und Kindesunterhalt überhaupt pfändbar sind.

Gruß Mark
 

paps1959

Aktives Mitglied
Kindergeld und Kindesunterhalt sind beide unpfändbar.
Das Kindergeld als Sozialleistun kann innerhalb 7 tage abgehoben werden.
Für den Unterhalt, sofern er nicht als solcher direkt bezeichnet ist, bedarf es einer Freigabe durch das Amtsgericht.
Frist 14 Tage ab Eingang.
 
N

Nicole110

Gast
Ich war heute beim zuständigen Amtsgericht, um Pfändungsschutz für den Kindesunterhalt zu beantragen. Dort sagte man mir, es handele sich hierbei um Drittgelder auf meinem Konto. Dafür gibt es keinen Pfändungsschutz. Würde der Unterhalt direkt vom Jugendamt überwiesen, handele es sich um Sozialleiatungen und diese haben Pfändungsschutz. Es kann doch nicht sein, dass der Unterhalt für meinen Sohn gepfändet werden kann. Kann hier irgendjemand helfen?
 
G

Gast

Gast
Hallo Nicole,

wichtig wäre noch zu wissen, ob Du Arbeit hast (hier sollte doch auch Arbeitslostengeld drunter fallen?). Denn es gibt ein Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen . M. E. ist Arbeitseinkommen bis zum Betrag von 930 € monantlich unpfändbar. Solltest Du noch unterhaltspflichtige Personen im Haushalt haben, erhöht sich die unpfändbare Summe auf ca. 1290 € (bei einer unterhaltspflichtigen Person). Demnach, wenn ich mich nicht irre, darf bis zu diesem Betrag nicht bei Dir gepfändet werden. Allerdings bin ich kein Jurist! Alles unter Vorbehalt gepostet.

Gruß Mark
 
G

Gast

Gast
Also Nicole, Kindesunterhalt ist zunächst nicht prädbar, gleiches gilt für Kindergeld. Wenn Du die 7 Tage Grenszeiit nicht eingehalten hast, wende Dich ( am besten per Einschreiben) an den Gläubiger und fordere ihn auf, die Pfändungsfreigabe zu erklären. Du hast zumindest 1 Kind und damit einen Pfändungsfreibetrag. Lass Dir von Deiner Bank die Deine Kontoauszüge der letzten 3 Monate ausdrucken. Daraus wird ersichtlich sein, daß Du unter der Pfändungsfreigrenze liegst.
Du kannst aber auch, wenn Du selbst nicht damit klar kommst zu einem Anwalt gehen. Wenn Du nur geringes Einkommen hast, erhälst Du von ihm kostenlos Beratungshilfe. Darin ist auch die schriftliche Auseinandersetzung mit Deinem Gläubiger anthalten. Aber auch ihm mupt Du vorher nachweisen, was Du an Einkommen hasst. Auf jeden Fall bekommst Du Dein Geld dann bei Deiner Bank oder Sparkasse freigegeben, da es wahrscheinlich dort immer noch festliegt. LG. Werner
 

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