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Kostenübernahme vom Arbeitsamt

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G

GiYuRei

Gast
Hallo.

Ich will ausziehen bei meiner Mutter weil es nur Streit gibt und das auch ein paar mal eskaliert ist in kleineren Gewaltakten (Backfeifem) und Beleidigungen.

Ein zusammenleben ist nicht möglich, da ich auch seit neusten für mein Essen zahlen muss und eigentlich auf Wasser /Strom an meine Mutter, aber das Geld was ich überhaupt verdiene, die paar Kröten bekommt die nicht!!!

Nun will ich eine eigene Wohnung. Das ich nicht 5ZKB bekomme und ein herliche Aussicht aufm Stadtpark ist ja kla, ich möchte ja eh nur ne 1 Zimmerwohnung. Aber ich sehe es bei anderen das die sogar ne 3 Zimmerwohnung bekommen. Also manche bekommen mehr als das sie etwas tuhen.

Nagut, zurück zu mir. Ich will beantragen und Kostenübernahme haben. Ich arbeite aber auf 400€ Basis und will nächstes Jahr zur Schule meinen Realschulabschluss nachmachen, damit ich bessere Chancen aufm Arbeitsmarkt habe.

Was übernimmt das Arbeitsamt?
Was muss ich dann alles Beantragen wenn ich auf 400€ Basis arbeite?
Was muss ich alles Beantragen wenn ich wieder Schüler bin?

Hat jemand Erfahrung in bereich eigene Wohnung und Arbeitsamt?


Gruß

GiYuRei

P.S.: Ich bin 19, falls das eine Rolle spielt. (was ich glaube...)
 
G

Gast

Gast
arbeitet deine mutter? oder kriegt sie vom amt?

gehst du jetzt noch zur schule oder ist der job auf 400€ basis alles?

wenn deine mutter vom amt bekommt siehts schlecht aus weil du unter 25 keinen eigenen wohnraum haben darfst.
ich geh davon aus das du in der berechnung deiner mutter mit auftauchst. d.h. du bekommst zuschuß zum leben uns so weiter vom amt.???
 
D

Deichgräfin

Gast
Von welchen Einkünften lebt deine Mutter ?

(Hat sie auch 400,--Taschengeld für sich über ?)
Gruß Karin
 
R

Ratlos 200

Gast
welche leistungen bezieht deine mutter? bekommt sie vom amt? oder steht deine mutter in lohn und brot?

[was ich überhaupt verdiene, die paar Kröten bekommt die nicht!!!]
wenn deine mutter auch so gedacht hat na dann... gute nacht.

sieht aber schlecht für dich aus mit eigener wohnung.
deine gründe sind fürs amt keine gründe und du bist unter 25.
aber um genaueres zu sagen braucht es mehr angaben von dir
 

grübelienchen

Aktives Mitglied
hmm wie schaut es denn aus mit wohngeld.ich weiss ja nicht ob man das unter 25 bekommt.ich weiss nur das man eigenes mindest-einkommen haben muss.(hättest du ja-derzeit)
vielelicht lässt sich da was machen!??:rolleyes:
weiss halt jetz nit in wie weit da das alter eine rolle spielt
 
G

GiYuRei

Gast
Danke an euch an alle schonmal für die Beiträge.

Meine Mutter arbeitet im öffentlichen Dienst als Beamtin für das Finanzamt. Also verdient die ziehmlich gut. Mein Vatter (habe ich kein Kontakt) arbeitet bei dem VW-Werk. Ich weiß nur das sein Verdienst auf ca. 2500-3000€ geschätzt wird. Ich habe ihn auch auf Unterhalt verklagt, aber es wird nichts, er bezahlt seit Mitte 2007 kein Geld mehr. Schulden müsste er (so mein anwalt) bei mir in Tausende Höhe haben. Meine Mutter bezieht eine 4ZKBB Wohnung und bezahlt Warm ca. 600€. Meine Verdienste sind nur auf 400€-Basis-Job beschränkt. GiYuRei.
 
C

Conny1972

Gast
Welchen Grund / Gründe dafür ?

Es wird nicht soo einfach vom Amt akzeptiert - und nicht jeder Grund.

Grundsätzlich kann man als U25 ausziehen - aber man muß dann seine Miete selber bezahlen = nix vom Amt dazu.
Nur wenn man beweisen, oder glaubhaft darlegen kann, dass das weitere wohnen bei den Eltern eine unzumutbare Härte wäre,
dann kann man -ausnahmsweise- auch die Warmmiete (mit Warmwasser-Abzug) bezahlt bekommen.
Aber nur wenn deine Eltern dich nicht Unterhalten können:)
 
G

GiYuRei

Gast
Gründe?

Beleidigungen gegenüber mein Äußeres und meines Charakters.

Backfeifen bzw. geringe Gewalt gegenüber mir.
(Backfeifen, Haare zerren und dabei vielleicht noch rausziehen, nur ein paar beispiele)

Beleidigungen wie A-Loch, blöder Sack, fettes Schwein, Idiot, Penner, Faules fettes Schwein, etc. etc.

Soll es noch weiter gehen?!
Da kann noch was kommen!!! :mad:
 
X

xenophob

Gast
Bei unbedingt raus - setze dich mit dem Jugendamt in Verbindung.
Vielleicht kannst du in einer Wohngruppe unterkommen, wenn dir das zusagt.
Überhaupt das aus der elterlichen Wohnung rauszukommen geht nur über das Jugendamt - auch wenn deine Eltern Hartz IV beziehen - es geht, ging bei meinen unter 25jährigen und kann auch bei dir gehen.
Aber nie über das Hartz IV Amt (Arge), das geht leider nicht.:rolleyes:
 
G

Gast

Gast
Die Frage hiess " Kostenübernahme vom Arbeitsamt ".

Ganz klar NEIN, denn falls über das Jugendamt mit der Begründung "Mutter ist gewalttätig" eine Unterbringung in einer Wohngruppe oder eigene Wohnung zugestanden wird, werden die Eltern zur Zahlung der Kosten verpflichtet werden, weil beide offensichtlich sehr gut verdienen.
 
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