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Krankengeldbezug Ärger mit Jobcenter und Krankenkasse

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Hallo,
vielleicht könnt ihr ja helfen.
Ich habe eine Freundin und die hat folgendes Problem. Sie bezieht momentan Krankengeld und zusätzlich etwas Hartz IV.
Das Problem ist nun folgendes. Seit sie sich im Krankengeldbezug befindet, zahlt das Jobcenter nicht mehr regelmäßig. Die Krankenkasse aber auch nicht.
Die Krankenkasse zahlt zu bis zu dem Datum, an dem man tatsächlich beim Arzt war und nicht solange der Krankenschein gilt. D. H möchte meine Freundin regelmäßig Geld bekommen, müsste sie mind. jede Woche zum Arzt rennen und sich eine neue Bescheinigung holen. Das funktioniert aber auf dem platten Land schlecht. Die Ärzte haben so viele Patienten, da kann sie doch sich nicht ständig eine neue Bescheinigung holen.
Zum anderen zahlt die Krankenkasse trotz einer Bescheinigung nicht mehr selbstständig aus. Meine Freundin hat vor 2 Wochen eine Bescheinigung an diese geschickt und immer noch keinen Cent erhalten.
Das Jobcenter zahlt nur Geld aus, wenn es die Kopien der Kontoauszüge über den Zufluss des Krankengeldes bekommen hat. Und auch dort klappt die Auszahlung nicht selbstständig. Meistens muss meine Freundin beim Amt anrufen und nach ihrem Geld fragen, trotz eingereichter Unterlagen.
Meine Freundin ist am Ende ihrer Kräfte. Ihre Gesundheit ist nicht gut und dann ständig dieses Theater.. Sie hat versucht das Jobcenter oder die Krankenkasse dazu zu bewegen wieder im Voraus zu bezahlen und würde das evtl. überzahlte Geld auch zurück zahlen. Aber keiner der beiden Einrichtungen will das machen. Das sei nicht vorgesehen.
Aber das kann doch nicht sein oder, dass es keine anderen Möglichkeiten gibt oder?
Meine Freundin ist mit ihrer Erkrankung doch schon genug belastet und dann noch die ständige Angst um ihren Lebensunterhalt... Es kann doch nicht sein, dass man kranke Menschen für ihre Krankheit auch noch bestraft..
Habt ihr Ideen dazu?! Sie könnte echt Hilfe gebrauchen..
 
Sie soll zum zuständigen Jobcenter gehen, den Sachverhalt schildern und darum bitten, dass das Jobcenter doch in Zukunft einen Erstattungsbescheid gegen die Krankenkasse zu erlassen.

Was das Problem mit der Krankenkasse selbst angeht, so verstehe ich das nicht richtig.

Nahc geltenden Gesetz muss die Krankenkasse solange zahlen, wie man fortlaufend AU geschrieben wird und hierbei ist egal, wie lange die AU gilt, sie gilt solange wie der Arzt es vermerkt und erst dann muss eine neue ausgestellt werden.

Sollte die Krankenkasse trotz bestehender AU eine weitere AU verlangen, so ist hier die Annahme angebracht, dass hier schikaniert werden soll und deine Freundin die Lust daran verliert.

Daher würde ich grundsätzlich dazu Raten:

Nimm deine Freundin, lass sie alle Bescheide und Kontoauszüge einpacken, gehe zum nächsten Amtsgericht, holt einen Beratungsschein und geht mit selbigen zu einem Fachanwalt für Sozialrecht!
 
Ich bin etwas irritiert... Krankengeld bezieht man doch nur, wenn man innerhalb eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses mehr als sechs Wochen ausfällt. Bis einschließlich Woche 6 gibt's eine Lohnfortzahlung, danach kommt man ins Krankengeld... was also hat denn nun das Jobcenter damit zu tun?
Es wäre mir nämlich neu Krankengeld mit Sozialleistungen vom Jobcenter aufstocken zu können.

Oder ist deine Freundin arbeitssuchend und bezieht Sozialleistungen? Dann steht ihr kein Krankengeld zu, weil sie keinen Verdienstausfall hat. Sozialleistungen laufen im Krankheitsfall doch ganz normal weiter, oder nicht?

Erscheint mir alles doch sehr suspekt.
@TE: Wäre schön, wenn du das etwas näher erläuterst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin zwar nicht der TE, aber antworte trotzdem:

Es kommt auf die Höhe des Krankengeldes an. Ist dieses zu gering kann mit Hartz IV aufgestockt werden, war schon immer so, wird auch erst einmal so bleiben, denn Hartz IV ist das absolute Existenzminimum und wenn dieses aufgrund des Wegfalles des Arbeitslohnes unterschritten wird und das Krankengeld, wie offensichtlich in dem Falle hier, nicht ausreicht um selbiges zu erreichen, besteht Anspruch!
 
Was ist daran suspekt?

Schon mal davon gehört, dass es Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor gibt, die aufstocken trotz Lohn, weil der so niedrig?

Und wenn so ein Arbeitnehmer krank wird hat er nach Ende der Lohnfortzahlung auch Anspruch auf Krankengeld mit der Folge, dass er weiter aufstockt über ALG II. Beim Bezug von Krankengeld dürfte sich der Anspruch auf ALG II auch noch erhöhen, da Krankengeld in der Regel niedriger als der Arbeitslohn.
 
Meine Freundin ist leider längerfristig erkrankt. D. H länger als sechs Wochen. Deshalb das Krankengeld. Sie bekommt Hartz IV zusätzlich, weil sie vor ihrer Erkrankung aus gesundheitlichen Gründen nicht Vollzeit arbeiten konnte. Krankengeld sind nur 70% vom Gehalt oder so. Und das wäre bei ihr zu wenig zum überleben. Deshalb bekommt sie normalerweise Hartz IV dazu.
Das ganze wäre allerdings auch kein Problem, würde einer der beiden regelmäßig und selbstständig zahlen.
Das Jobcenter hat anfangs versucht Anspruch auf das Krankengeld zu erheben. Nachdem die gemerkt haben, dass das kompliziert ist und nicht viel hergibt, haben sie auf diese Ansprüche verzichtet. So sollte eigentlich auch gewährleistet werden, dass das Krankengeld schnell und unkompliziert an sie ausgezahlt wird-sobald eine Bescheinigung eingeht. Tja wie gut das funktioniert sieht man jetzt...
 
Ich bins nochmal. Laut dem Internet und auch dem Schreiben von der Krankenkasse ist sie im Recht und genau da liegt das Problem.
Die Krankenkasse muss nur bis zu dem Zeitpunkt zahlen, an dem man das letzte Mal beim Arzt war und nicht solange eine AU gilt.
Warum sie trotzdem nicht zahlen, dass bleibt dahingestellt. Aber so ist es leider. Nur kein Arzt macht das eben schon gar nicht auf dem platten Land. Es gibt hier so wenig Ärzte. Die sind froh, wenn sie alle dringenden Fälle überhaupt in einer Woche zu behandeln schaffen und können sie vor Patienten kaum noch retten.. Ohne Termin sitzt man hier gute 3 Std beim Arzt. Außerdem fühlt sich der Arzt doch verarscht. Er stellt eine AU für einen gewissen Zeitraum aus und trotzdem kommt der Patient jede Woche?! Zumal das doppelte Datenerhebung ist. Eigentlich ist das vom Gesetzgeber verboten. Die Krankenkassen dürfen es aber anscheinend trotzdem einfordern... Und es interessiert niemanden. Was mir wichtig ist. Ich mag meine Freundin sehr und ich möchte ihr so gerne irgendwie helfen. Das kann doch alles nicht sein. Sie ist krank und wird noch dafür bestraft. Und der Erstattenungsanspruch der KK geht gar nicht. Das JC hat versucht das zu praktizieren. Das Ergebnis war es hat 2,5 Monate gedauert bis da erste Krankengeld überhaupt gezahlt wurde. Deshalb verzichtet das JC darauf. Dadurch sollte es eigentlich schneller gehen.
 
Liebe Gästin,

danke für die genaueren Ausführungen.
Stehe manchmal ordentlich auf dem Schlauch. 😱

Das ist natürlich eine scheiß Situation für deine Freundin. Sie muss schließlich auch von irgendwas leben. Das ist echt mal wieder typisch... solange unsereins brav arbeitet ist alles tutti, aber wehe man wird krank... 🙄

Ich weiß da ehrlich gesagt keinen Rat.
Ich fühle mich diesen auch immer ausgeliefert. Es ist schlimm... toll, dass du ihr beistehst.
 
Die Krankenkasse muss nur bis zu dem Zeitpunkt zahlen, an dem man das letzte Mal beim Arzt war und nicht solange eine AU gilt.

Das ist schlicht und ergreifend falsch. Ich weiß nicht wo du dich informiert hast, aber das Gesetz ist hier eindeutig und dort lautet es:

Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt; Samstage gelten insoweit nicht als Werktage.

SGB 5 - Einzelnorm

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Für Krankschreibungen gibt es seit 2016 nur noch ein Formular. Der bisherige Auszahlschein zum Bezug von Krankengeld ist nicht mehr nötig. Er wurde in die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung integriert. Auf dem neuen Muster bescheinigen Vertragsärzte dann sowohl eine Arbeitsunfähigkeit während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber als auch während der Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse. Patienten erhalten einen Durchschlag der Krankschreibung für ihre Unterlagen. Dieser enthält den Hinweis, dass für den Bezug von Krankengeld ein lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erforderlich ist. Zudem gibt es eine Ausfertigung für den Arbeitgeber und eine für die Krankenkasse.

Krankengeld: Anspruch, Höhe und Berechnung - Finanztip
 
Das Jobcenter hat anfangs versucht Anspruch auf das Krankengeld zu erheben. Nachdem die gemerkt haben, dass das kompliziert ist und nicht viel hergibt, haben sie auf diese Ansprüche verzichtet. So sollte eigentlich auch gewährleistet werden, dass das Krankengeld schnell und unkompliziert an sie ausgezahlt wird-sobald eine Bescheinigung eingeht. Tja wie gut das funktioniert sieht man jetzt...

Sorry, aber hier macht es sich das Jobcenter verdammt einfach, denn es gehört zum täglichen Geschäft eines Sozialleistungsträgers Erstattungsansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern geltend zu machen und einzufordern. Wenn die Mitarbeiter vor Ort mit dieser Vorgehensweise überfordert sind oder es an der dafür notwendigen Qualifikation fehlt, dann ist es ein Problem des Jobcenters und kann und darf nicht auf den Leistungsbezieher umgewälzt werden.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) steht dem Leistungsträger, der vorläufig oder zu Unrecht geleistet hat, auch kein Wahlrecht zwischen einer Aufhebung nach §§ 45 bzw. 48 SGB X oder der Geltendmachung eines Erstattungsanspruches nach §§ 102 ff SGB X zu. Ein Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X geht aufgrund § 107 SGB X generell vor. D.h. das Jobcenter kann nur vom zur Leistung verpflichteten Leistungsträger die Erstattung der dann zu Unrecht erbrachten Leistung verlangen, nicht jedoch vom Leistungsempfänger.

Hartz IV: Erstattungsansprüche des Jobcenters
 

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