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Krankenkasse und der MDK........

E

Espace

Gast
;) Hallo an das Forum,

vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen.
Problem:
War ca. 33 Jahren als Dachdecker tätig und wurde im September 07 aufgrund diverser Knochen- und anderen Problemen, krank und AU.
(Darufhin erfolgte Entlassung 12/07 aus dem Betrieb, rechtlich korrekt, da Kleinunternehmen)
Während zahlreicher Untersuchungen, wurde Diabetis II, Wirbelsäulen- und Schultergelenkabnutzungen festgestellt.
Das rechte Schultergelenk wurde mittlerweile operiert, trotzdem noch erhebliche Bewegungseinschränkungen.
Es stehen auch noch einige Untersuchungen 3 mal MRT, usw., aus.
Es gibt mittlerweile 3 Gutachten ( unter anderem 1 vom MDK), das ich den Beruf des Dachdeckers aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben darf und auch nicht kann.
Soweit so gut.
Am 17.06.08 teilte mit die Krankenkasse mit, das der MDK am 12.06.08 festgestellt hat, das ich zwar den Dachdeckerberuf nicht mehr ausführen kann, aber ansonsten unter Einschränkungen arbeitsfähig wäre, die AU nur bis zum 17.06. anerkannt würde und ich mich sofort bei der Agentur für Arbeit zu melden hätte.
Eingang des Schreibens 18.06., Meldung bei AfA am 19.06..
Ohne zu Wissen was der MDK am 12.06. entschieden hatte, legte ich eine erneute AU vom Hausarzt am 16.06. der KK vor, die AU bis 30.06. bescheinigt. Diese wurde auch bezahlt. Am 19.06. erhielt ich von der KK die Bescheinigung der Zahlung und einen neuen Auszahlschein ??????
Resonanz der AfA am 19.06., Können Sie arbeiten oder nicht ?
Erste Antwort von mir, nein, lt. Arzt nur bis zu drei Stunden täglich, Antwort AfA, dann bekommen Sie auch nur für drei Stunden täglich Arbeitslosengeld 1.
Frage von mir, wer bezahlt die Differenz ?, Antwort AfA, keiner.
Zweite Antwort von mir, dann tragen Sie mich für volle 40 Stunden ein. Antwort AfA, Sie werden dann aber noch von unserem MD untersucht, warum Sie nicht mehr als Dachdecker arbeiten können und eventuell umgeschult.

:confused: Frage an Euch, wie soll ich mich verhalten oder was soll ich machen ?
( Problem ist aber auch, das mein Hausarzt bis zum 30.06. in Urlaub ist und er mir leider nicht dadurch nicht helfen kann)
 

karma

Aktives Mitglied
Ich würde dir raten dir einen Fachanwalt für Sozialrecht in Anspruch zu nehmen. Da du nur noch für 3 Std am Tag arbeitsfähig bist würde ich dir auch raten einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu machen. Aber ich denke das dir ein Anwalt dir das auch raten würde. Er wird sich auch mit deiner Krankenkasse auseinnandersetzten .Damit mahlen die Mühlen der Behörden etwas schneller und du bist gewappnet für einen Kampf der jetzt anfängt. Behörden schieben gerne ihre Mitglieder hin und her, weil keiner sich in die Verantwortung steht. Und um dies zu beenden ist ein Anwalt gut. Ich habe das damals auch gemacht und ich habe heute ein Erwerbsminderungsrente. Aber es gibt dann auch die Möglichkeit über die Lva/Bva eine Umschulung auf einen neuen Beruf zu erwirken. Das sagen die natürlich nicht, denn sie wollen alle Geld sparen und darum lassen sie dich im unklaren und klären dich nicht auf. Beim Gericht bekommst du einen Beratungsschein für 10 Euro und der Rest ist kostenlos.

Karma
 
E

Espace

Gast
Hallo,
erst mal ein verspätetes vielen Dank für die Information.
Frage zum Beratungsschein, der kostet nur 10,00 Euro ???
Egal wieviel man verdient oder Krankengeld erhält?
Gruß Et Bärchen
 

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