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Gast
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So.
Panthi war jetzt bei 2 Augenärzten...
Es ist dabei rausgekommen, dass die Kurzsichtigkeit an -12 ist und auch auf dem anderen Auge gen -8 jetzt geht. Dazu habe ich jewerils nen Visus mit 60 und 40 %. Pralle... Ich habs halt gemerkt, dass ich im Alltag ne mehr so schnell irgendwas machen kann bzw. MIR, wenn ich was zu schnell mache, ÖFTER Unfälle passieren.
Tja, dazu habe ich Nystagmus. Auf dem mit dem 40% mittelstark. Dann schiele ich seit Geburt, was aber optisch nicht sichtbar ist. Aber eben zu einem fehlenden 3D Sehen führt. Leichte Gesichtsfeldausfälle habe ich auch (hat er getestet heute). War ja beim 2. Augenarzt an die 3h. Er hat alles durchgetestet, weil ich halt Spinnenweben vor Augen habe (--> Glaskörpertrübung). Nebenher habe ich das mit dem GDB mal angesprochen. Der meint, ich sähe noch zu gut.
lol???
Na ja, dass ich damit keine 100% Schwerbehinderung bekäme, leuchtet wohl ein. Aber nicht mal 30???
Ich kann damit ja keinen Führerschein machen. Kriege ja kein Gutachten vom Augenarzt ausgestellt, welches ich für die Fahrchule benötige.
Alle, die unter 70% Visus haben, müssen ja zum augenärztlichen Gutachter gehen.
Er meint, ich hänge ja kurz vor der Einstufung, aber es ist noch nicht schlecht genug.
Ja toll, da kann ich mich beruflich wie privat dann weiter diskriminieren lassen. Ob nun wegen Führerschein oder auch, wenn die Leute dann merken, dass ich optische (also Sehen!) Defizite habe. Und das Probleme hatte ich ja leider z.B. in England.
Ich bin wegen meiner Augenkomponente ja letzten Endes beide Jobs losgeworden.
Und ich kann ja mangels Führerschein auch nicht alle Jobs machen. Jetzt bei der Jobsuche, um mich bis zum Referendariat außer mit ALGII über Wasser halten zu können, macht sich das auch bereits bemerkbar.
Ich überlege nun, mir meine Defizite einfach mal bei dem Wisch vom GDB einzutragen und es einfach mal hinzuschicken. Dann fordern die sich ja die Infos vom Augenarzt an. Muss man halt mal gucken.
Selbst wenn ich 30% bekäme, kann ich immer noch ne Gleichstellung für 50% beantragen; denn ich habe ja in dem Sinne Benachteilung beim Arbeitsmarkt wegen der Augen.
Panthi war jetzt bei 2 Augenärzten...
Es ist dabei rausgekommen, dass die Kurzsichtigkeit an -12 ist und auch auf dem anderen Auge gen -8 jetzt geht. Dazu habe ich jewerils nen Visus mit 60 und 40 %. Pralle... Ich habs halt gemerkt, dass ich im Alltag ne mehr so schnell irgendwas machen kann bzw. MIR, wenn ich was zu schnell mache, ÖFTER Unfälle passieren.
Tja, dazu habe ich Nystagmus. Auf dem mit dem 40% mittelstark. Dann schiele ich seit Geburt, was aber optisch nicht sichtbar ist. Aber eben zu einem fehlenden 3D Sehen führt. Leichte Gesichtsfeldausfälle habe ich auch (hat er getestet heute). War ja beim 2. Augenarzt an die 3h. Er hat alles durchgetestet, weil ich halt Spinnenweben vor Augen habe (--> Glaskörpertrübung). Nebenher habe ich das mit dem GDB mal angesprochen. Der meint, ich sähe noch zu gut.
lol???
Na ja, dass ich damit keine 100% Schwerbehinderung bekäme, leuchtet wohl ein. Aber nicht mal 30???
Ich kann damit ja keinen Führerschein machen. Kriege ja kein Gutachten vom Augenarzt ausgestellt, welches ich für die Fahrchule benötige.
Alle, die unter 70% Visus haben, müssen ja zum augenärztlichen Gutachter gehen.
Er meint, ich hänge ja kurz vor der Einstufung, aber es ist noch nicht schlecht genug.
Ja toll, da kann ich mich beruflich wie privat dann weiter diskriminieren lassen. Ob nun wegen Führerschein oder auch, wenn die Leute dann merken, dass ich optische (also Sehen!) Defizite habe. Und das Probleme hatte ich ja leider z.B. in England.
Ich bin wegen meiner Augenkomponente ja letzten Endes beide Jobs losgeworden.
Und ich kann ja mangels Führerschein auch nicht alle Jobs machen. Jetzt bei der Jobsuche, um mich bis zum Referendariat außer mit ALGII über Wasser halten zu können, macht sich das auch bereits bemerkbar.
Ich überlege nun, mir meine Defizite einfach mal bei dem Wisch vom GDB einzutragen und es einfach mal hinzuschicken. Dann fordern die sich ja die Infos vom Augenarzt an. Muss man halt mal gucken.
Selbst wenn ich 30% bekäme, kann ich immer noch ne Gleichstellung für 50% beantragen; denn ich habe ja in dem Sinne Benachteilung beim Arbeitsmarkt wegen der Augen.