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Kündigung Aldi Tarifvertrag

PEPPI2000

Neues Mitglied
Hallo,
Ich arbeite schon seit einigen Jahren bei Aldi Nord.
Nun habe ich gekündigt.
Da ich über den 30.06 komme, steht mir eigentlich der komplette Jahresurlaub zu.
Nun sagt Aldi das dass auf sie nicht zutrifft, da sie ja einen Tarifvertrag haben.
Den kann ich aber nirgendwo einsehen...
Hat jemand ähnliche Erfahrung? Habe ich nun anteilig Urlaub oder steht mir der gesamte Urlaub zu?
Vielen Dank für die Hilfe
 
Ich kenne den Tarifvertrag von Aldi nicht.

Die Länge des Urlaubsanspruches wird vom BurlG (Bundesurlaubsgesetz) geregelt. Danach hast du gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen pro Jahr, allerdings abhängig von der Beschäftigungszeit. Wer ein halbes Jahr arbeitet, hat nur 2 Wochen Mindesturlaub.

Der 30.06. als Grenze -wie du schreibst- verstehe ich nicht. Bei einem neuen Vertrag, muss man oft erst die ersten 6 Monate abwarten bis man erstmalig in Urlaub gehen darf, dennoch bemisst sich der Urlaub an der Jahresarbeitszeit. Wer 9 Monate arbeitet, hat nur 9/12 Urlaub. Hast du 6 Monate gearbeitet, hast du nur 6/12 Urlaubsanspruch, wie kommst du auf den gesamten Jahresurlaub?

Bezüglich des Tarifvertrages würde ich im Internet oder direkt bei der Gewerkschaft (ver.di?) nachschauen.
 
Urlaubsanspruch nach Kündigung bei Beendigung nach dem 30.06.

Besteht das Arbeitverhältnis von Jahresbeginn an und scheidet der Arbeitnehmer erst in der zweiten Jahreshälfte – also ab dem 01.07. – aus, verhält es sich anders. Der Arbeitnehmer hat hier nicht nur anteilig einen Urlaubsanspruch nach Kündigung, sondern Anspruch auf die vollen 24 Tage Mindesturlaub.

Kann man so im Internet finden
 
Zumindest Aldi-Nord ist übertariflich und ich denke für Aldi Süd trifft das ebenfalls zu. Die Reglungen in deinem Arbeitsvertrag sind dennoch bindend. Sollte also der Urlaubsanspruch lt. Arbeitsvertrag in seiner Gesamtheit bis zum 30.6. erworben werden können, dann steht er dir natürlich zu. Ich glaube aber nicht, dass das tarifvertraglich geregelt ist. Jedenfalls habe ich derartige Reglungen noch nie gesehen und ich bin selbst im Einzelhandel.
 
Urlaubsanspruch nach Kündigung bei Beendigung nach dem 30.06.

Besteht das Arbeitverhältnis von Jahresbeginn an und scheidet der Arbeitnehmer erst in der zweiten Jahreshälfte – also ab dem 01.07. – aus, verhält es sich anders. Der Arbeitnehmer hat hier nicht nur anteilig einen Urlaubsanspruch nach Kündigung, sondern Anspruch auf die vollen 24 Tage Mindesturlaub.

Kann man so im Internet finden

Sofern du 1 Jahr vorweg gearbeitet hast ,und dann noch ein 0,6 Jahr,..also ab den 01.07 ,dann 1.5 Jahre.
Ich glaube kaum das du ein ganzen Jahresurlaub bekommst,wenn du dort erst ein halbes Jahr gearbeitet hast,es sei denn ich hab jetzt was falsch Verstanden.


aha.. SORRY sehe grad das du schon seit einigen Jahren da arbeitest.
Also in der Regel bekommt man doch Urlaub je nach dem wie viel man vorweg an Leistung erbracht hat,danach wird er berechnet.Volles Jahr arbeit,vollen Urlaub.
Hast du jetzt 6 Monate gearbeitet wird Urlaub entsprechend angerechnet.

Ansonsten würden Sie ja 2 Wochen Urlaub verschenken.

 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

nach dem Bundesurlaubsgesetz hast du Anspruch auf Teilurlaub, wenn du in der ersten Jahreshälfte ausscheidest. Demnach hast du Anspruch auf den vollen Urlaub, wenn du in der zweiten Jahreshälfte ausscheidest. Dieser genommene Urlaub wird dir bescheinigt und muss dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden, der diesen wiederum mit dem neuen Urlaubsanspruch verrechnet.

Tarifverträge können davon abweichen, du darfst als Arbeitnehmer aber nicht schlechter gestellt werden, ansonsten gilt wieder das Gesetz.
 

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